Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Code 1302.19.70.00.0 steht in folgender zolltariflicher Hierarchie:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 13 - SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
- Position: 1302 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
- Unterposition: 1302 11 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
- Unterposition: 1302 19 - andere
Zolltarifnummer: 1302 1970 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer dient der ersten Orientierung. Bei Unklarheiten zur Beschaffenheit Ihres Algenextrakts (z. B. Algenart, Extraktionsverfahren, Zusatz von Trägerstoffen) lassen Sie Ihr Produkt mit unserem Klassifizierungstool prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Algenextrakt
Der HS-Code für Algenextrakt lautet 1302.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.19.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.19.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.70.00.0.
Einreihung von Algenextrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Algenextrakts in die Position 1302 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1): Maßgeblich sind der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- und Kapitel-Anmerkungen. Algenextrakt ist ein Pflanzenauszug und wird daher nicht als ganze Alge (Kapitel 12), zubereitetes Algengericht (Kapitel 20), einzelliger Mikroorganismus (Kapitel 21) oder chemisches Derivat (Kapitel 39) eingereiht. Die AV 6 bestimmt den Vergleich auf der Ebene der Unterpositionen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Algenextrakt
Alternative Einreihung
Genießbare Algen (ganz/getrocknet/gemahlen) – Kapitel 12 – vZTA DEBTI50429/23-1
Alternative Einreihung
Nicht lebende Einzellermikroorganismen (Spirulina, Chlorella) – Kapitel 21 – vZTA DE2208/17-1, DE12849/15-1, DE12841/15-1
Alternative Einreihung
Zubereitete Algengerichte – Kapitel 20 – vZTA DEBTI3459/21-1, DEBTI36580/24-1
Alternative Einreihung
Alginsäure, Natriumalginat – Kapitel 39
Alternative Einreihung
Agar-Agar aus Algen – Kapitel 13
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Algenextrakt (1302) ≠ Genießbare Algen (ganz/getrocknet/gemahlen) – Kapitel 12 – vZTA DEBTI50429/23-1 (1212)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Algenextrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Algenextrakt (1302) ≠ Nicht lebende Einzellermikroorganismen (Spirulina, Chlorella) – Kapitel 21 – vZTA DE2208/17-1, DE12849/15-1, DE12841/15-1 (2102)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Algenextrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Algenextrakt (1302) ≠ Zubereitete Algengerichte – Kapitel 20 – vZTA DEBTI3459/21-1, DEBTI36580/24-1 (2008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Algenextrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls der Algenextrakt nicht als Pflanzenauszug anerkannt wird, kommen auch folgende Kapitel und Codes in Betracht:
Alternative Einreihung
Genießbare Algen (ganz/getrocknet/gemahlen) – Kapitel 12 – vZTA DEBTI50429/23-1
Alternative Einreihung
Nicht lebende Einzellermikroorganismen (Spirulina, Chlorella) – Kapitel 21 – vZTA DE2208/17-1, DE12849/15-1, DE12841/15-1
Alternative Einreihung
Zubereitete Algengerichte – Kapitel 20 – vZTA DEBTI3459/21-1, DEBTI36580/24-1
Alternative Einreihung
Alginsäure, Natriumalginat – Kapitel 39
Alternative Einreihung
Agar-Agar aus Algen – Kapitel 13
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Algenextrakt ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Algenextrakt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Einfuhrabgaben für Algenextrakt berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Algenextrakt: Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 ein. Bei zollfreier Einfuhr fällt lediglich die Einfuhrumsatzsteuer an.
Zollsätze bei der Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Die folgenden Produkte stehen im Zusammenhang mit Algenextrakt und können für den Vergleich der Einreihung hilfreich sein.
