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Zolltarifnummer für Algenextrakt: 1302.19.70.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Algenextrakt (1302.19.70.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Algenextrakt unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

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Für Algenextrakte sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

01 · Hierarchie

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Code 1302.19.70.00.0 steht in folgender zolltariflicher Hierarchie:

Abb. 1 · Einreihungspfad
Kapitel 13
KN / TARIC
  • AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
    II
  • KapitelSCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
    13
  • PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
    1302
  • UnterpositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge
    130211
  • Unterpositionandere
    130219
  • Zolltarifnummerandere
02 · Begründung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Algenextrakt

Der HS-Code für Algenextrakt lautet 1302.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.19.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.19.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.70.00.0.

03 · Alternativen

Einreihung von Algenextrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Algenextrakts in die Position 1302 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1): Maßgeblich sind der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- und Kapitel-Anmerkungen. Algenextrakt ist ein Pflanzenauszug und wird daher nicht als ganze Alge (Kapitel 12), zubereitetes Algengericht (Kapitel 20), einzelliger Mikroorganismus (Kapitel 21) oder chemisches Derivat (Kapitel 39) eingereiht. Die AV 6 bestimmt den Vergleich auf der Ebene der Unterpositionen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Algenextrakt

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGenießbare Algen (ganz/getrocknet/gemahlen) – Kapitel 12 – vZTA DEBTI50429/23-11212.21.00.00.00 %
Alternative EinreihungNicht lebende Einzellermikroorganismen (Spirulina, Chlorella) – Kapitel 21 – vZTA DE2208/17-1, DE12849/15-1, DE12841/15-12102.20.90.00.00 %
Alternative EinreihungZubereitete Algengerichte – Kapitel 20 – vZTA DEBTI3459/21-1, DEBTI36580/24-12008.97.98.90.00 %
Alternative EinreihungAlginsäure, Natriumalginat – Kapitel 393913.10.00.20.00 %
Alternative EinreihungAgar-Agar aus Algen – Kapitel 131302.31.00.00.00 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Algenextrakt (1302) ≠ Genießbare Algen (ganz/getrocknet/gemahlen) – Kapitel 12 – vZTA DEBTI50429/23-1 (1212)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Algenextrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Algenextrakt (1302) ≠ Nicht lebende Einzellermikroorganismen (Spirulina, Chlorella) – Kapitel 21 – vZTA DE2208/17-1, DE12849/15-1, DE12841/15-1 (2102)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Algenextrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Algenextrakt (1302) ≠ Zubereitete Algengerichte – Kapitel 20 – vZTA DEBTI3459/21-1, DEBTI36580/24-1 (2008)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Algenextrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls der Algenextrakt nicht als Pflanzenauszug anerkannt wird, kommen auch folgende Kapitel und Codes in Betracht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGenießbare Algen (ganz/getrocknet/gemahlen) – Kapitel 12 – vZTA DEBTI50429/23-11212.21.00.00.00 %
Alternative EinreihungNicht lebende Einzellermikroorganismen (Spirulina, Chlorella) – Kapitel 21 – vZTA DE2208/17-1, DE12849/15-1, DE12841/15-12102.20.90.00.00 %
Alternative EinreihungZubereitete Algengerichte – Kapitel 20 – vZTA DEBTI3459/21-1, DEBTI36580/24-12008.97.98.90.00 %
Alternative EinreihungAlginsäure, Natriumalginat – Kapitel 393913.10.00.20.00 %
Zolltarifnummer finden

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Algenextrakt ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

04 · Referenzen

Zollentscheidungen zur Einreihung von Algenextrakt (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE21956/13-1Algenextrakt (Seaweed Extract) aus Kelp, Ecklonia maxima – mechanisch ausgepresst und gefiltert – Pflanzensaft1302.19.70.00.0
DE2265/13-1Algenextrakt (Ecklonia maxima seaweed extract) – flüssig – Pflanzenauszug1302.19.70.00.0
DEBTI20320/21-1Nori-Algen Extrakt (Porphyra spp.) mit 15% Maltodextrin, sprühgetrocknet – pulverisierter Pflanzenauszug1302.19.70.00.0
DEBTI1777/21-1Trockenextrakt aus Kombu-Algenblättern – für Nahrungsergänzungsmittel1302.19.70.00.0
DEBTI5646/23-1Algensaft aus Ecklonia maxima – Kaltextraktion, flüssig1302.19.70.00.0
DEBTI42305/23-1Algensaft aus Ecklonia maxima – Kaltextraktion1302.19.70.00.0
DEBTI42280/23-1Algensaft aus Ecklonia maxima – Kaltextraktion, flüssig1302.19.70.00.0
DE11638/16-1Kombucha Tea Extract (Kombu/Algen) – Extraktionsrate 8:1 – fest1302.19.70.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU
05 · Zollsätze

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei der Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen

Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrkontrolle - CITESEinfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.

Einfuhrabgaben für Algenextrakt berechnen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Algenextrakt: Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 ein. Bei zollfreier Einfuhr fällt lediglich die Einfuhrumsatzsteuer an.

Zolldaten werden geladen…

Zollsätze bei der Ausfuhr

Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen

Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – CITESAusfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, AusfuhrbeschränkungDer Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Quelle: EU TARIC
06 · Ähnliche Produkte

Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke

Die folgenden Produkte stehen im Zusammenhang mit Algenextrakt und können für den Vergleich der Einreihung hilfreich sein.

Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Algenextrakte

Welche Zolltarifnummer hat Algenextrakt?

Die Zolltarifnummer für Algenextrakt (Seealgenextrakt, Algensaft) lautet 1302.19.70.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für flüssige oder pulverförmige Pflanzenauszüge aus Meeresalgen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigen diese Einreihung für verschiedenste Algenextrakte, darunter aus Kelp, Nori oder Kombu.

Welchen HS-Code hat Algenextrakt?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Algenextrakt lautet 1302.19. Dieser 6-stellige Code umfasst „andere“ Pflanzenauszüge der Position 1302. Auf EU-Ebene wird er zur Kombinierten Nomenklatur 1302.19.70 und zum TARIC-Code 1302.19.70.00 erweitert. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Algenextrakt ist 1302.19.70.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Algenextrakt?

Der Drittlandszollsatz für Algenextrakt der Warennummer 1302.19.70.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Es ist jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert zu entrichten. Bei Vorliegen von Freihandelsabkommen (z. B. mit der Schweiz, Südkorea oder Vietnam) gilt ebenfalls 0 % Zoll.

Wie unterscheidet sich Algenextrakt zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung des Algenextrakts zu anderen Produkten ergibt sich aus der Verarbeitungsstufe: Algenextrakt ist ein Pflanzenauszug (Kapitel 13), während ganze oder getrocknete genießbare Algen in Kapitel 12 oder Position 1212 fallen. Die Abgrenzung zu einzelligen Mikroorganismen (Spirulina, Chlorella) in Kapitel 21 erfolgt über die Art der Alge. Eine Alternative wären zubereitete Algengerichte (Kapitel 20) oder chemische Derivate wie Alginsäure (Kapitel 39).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Algenextrakt verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Algenextrakt kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei unzutreffender Einreihung in eine Position mit höherem Zollsatz zahlen Sie zu viel, bei niedrigerem Satz riskieren Sie eine Betriebsprüfung. Im Zweifel sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) für Ihren Algenextrakt beantragen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Algenextrakt?

Ja, für Algenextrakt können je nach Ursprungsland und Beschaffenheit besondere Maßnahmen gelten: CITES-Einfuhrkontrolle (Artenschutz) für geschützte Algenarten, Kontrollbescheinigung für Bio-Ware, allgemeine Einfuhrkontrolle und mögliche Zusatzzölle. Bei der Ausfuhr können CITES und eine Ausfuhrbeschränkung für Güter, die zur Folter verwendet werden könnten, relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Algenextrakt?

Die Zolltarifnummer für Algenextrakt ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.70.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (1302.19), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (1302.19.70), dem 10-stelligen TARIC-Code (1302.19.70.00) und einer abschließenden 11. Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Algenextrakt?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) jährlich zum 1. Januar ändern. Der HS-Code (1302.19) ist stabiler, aber auch hier sind Anpassungen im Rahmen von HS-Revisionen möglich. Die 11-stellige Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 sollte regelmäßig auf Aktualität geprüft werden, z. B. über den TARIC der EU-Kommission.
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