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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Croissant: 1905.90.70.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Croissant (1905.90.70.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Croissant unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Croissant Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Croissant hängt vom Garzustand (roher Teigling vs. fertig gebacken) und vom Zuckergehalt ab. Ein typisches Buttercroissant mit ≥5 % Zucker fällt unter die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0. Für herzhafte oder ungesüßte Varianten sowie für tiefgekühlte Teiglinge gibt es abweichende Nummern – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
  • Unterposition: 1905 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 9070 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1905 9070 00 0 - mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5|GHT oder mehr

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen und Bußgeldern führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle und rechtssichere Einreihung Ihres Croissants.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Croissant

Der HS-Code für Croissant lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.70.00.0.

Einreihung von Croissant nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Croissant erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 1905 (Backwaren). AV 3a) greift, da die spezifischste Beschreibung in Unterposition 190590 (andere) und KN-Code 19059070 (süßes Kleingebäck) liegt. AV 6 wird auf Ebene der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC angewandt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Croissant

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungBackwaren, andere, mit <5% Zucker (für herzhafte/ungesüßte Croissants)1905.90.80.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungKekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln1905.31 9,0 %
Alternative EinreihungLebensmittelzubereitungen aus Mehl für Backwaren der Position 19051901.20.00.00.0 9,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Croissant (1905) ≠ Backwaren, andere, mit <5% Zucker (für herzhafte/ungesüßte Croissants) (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Croissant bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Croissant (1905) ≠ Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Croissant bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Croissant (1905) ≠ Lebensmittelzubereitungen aus Mehl für Backwaren der Position 1905 (1901)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Croissant bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungBackwaren, andere, mit <5% Zucker (für herzhafte/ungesüßte Croissants)1905.90.80.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungLebensmittelzubereitungen aus Mehl für Backwaren der Position 19051901.20.00.00.0 9,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Croissant ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Croissant (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE24096/13-1Tiefgekühlte Teiglinge, Buttercroissant mit Schokocreme1905.90.70.00.0
DE24097/13-1Tiefgekühlte Teiglinge, Bamberger Hörnchen1905.90.70.00.0
DE24047/13-1Tiefgekühlte Teiglinge, Laugencroissant1905.90.70.00.0
DEBTI25655/22-1Gebäckmischung mit süßem Kleingebäck (u.a. Florentiner-ähnlich)1905.90.70.00.0
DEBTI37249/19-1Feingebäck mit Zimtcreme, Schokoladenüberzug1905.90.70.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China9,0 %Drittlandszoll
USA9,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand9,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Croissant

Einfuhrmaßnahmen für Croissant
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende ErzeugnisseStrenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
VeterinärkontrolleTiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Nichtpräferentielles ZollkontingentEine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Kontingent im Rahmen einer ZollunionFür diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Croissant

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Croissant aus jedem Land. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein – der Rechner zeigt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf Basis der aktuellen Sätze.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Croissant

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Croissants

Welche Zolltarifnummer hat Croissant?

Die Zolltarifnummer für ein fertig gebackenes, süßes Croissant (Zuckergehalt ≥5%) lautet 1905.90.70.00.0. Sie fällt unter Position 1905 (Backwaren) und die KN-Unterposition 19059070 für süßes Kleingebäck und Feingebäck. Für ungesüßte oder herzhafte Varianten kann die Nummer 1905.90.80.00.0 in Betracht kommen.

Welchen HS-Code hat Croissant?

Der HS-Code (6-stellig) für Croissant lautet 190590. Er umfasst Backwaren der Position 1905, Unterposition ‚andere‘. Auf internationaler Ebene werden Croissants als ‚andere Backwaren‘ eingereiht, da es keine spezifischere Unterposition für Plundergebäck gibt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Croissant?

Der Drittlandszollsatz für Croissant (1905.90.70.00.0) beträgt 9 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel). Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Großbritannien, Japan) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Croissant zolltechnisch?

Die zollrechtliche Abgrenzung erfolgt vor allem zum rohen Teigling (1901.20) und zu Keksen (1905.31). Ein Croissant ist ein fertig gebackenes, laminiertes Hefegebäck – kein Teigling und kein knuspriger Keks. Eine Alternative für herzhafte Croissants ohne Zucker ist die Nummer 1905.90.80.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Croissant verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Croissant?

Ja, für Croissant gelten Einfuhrkontrollen hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO), Veterinärkontrollen bei milchhaltigen Erzeugnissen sowie Kontrollen für ökologische Erzeugnisse. Zudem besteht ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Code 122) mit einem Zusatzzollsatz von 40 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Croissant?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Croissant lautet 1905.90.70.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (190590), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (19059070) und der 10-stelligen TARIC-Nummer (1905907000) sowie der 11. Stelle als nationale Ergänzung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Croissant?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Croissant ist die Position 1905 stabil, aber die 8. und 10. Stelle können angepasst werden. Aktuelle Änderungen veröffentlicht die EU im Amtsblatt. Eine vZTA bleibt in der Regel drei Jahre gültig.

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