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Lebensmittel & GetränkeKapitel 22Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Alkoholfreies Getränk: 2202.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Alkoholfreies Getränk (2202.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Alkoholfreies Getränk unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Alkoholfreies Getränk Produktbild

Für Alkoholfreies Getränk sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Alkoholfreies Getränk beschreiben: Zucker, Süßstoffe, Aromen, Kohlensäure

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  • Position: 2202 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position|2009
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2202 1000 00 0 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung kann je nach genauer Zusammensetzung abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Alkoholfreies Getränk

Der HS-Code für Alkoholfreies Getränk lautet 2202.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2202.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2202.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2202.10.00.00.0.

Einreihung von Alkoholfreies Getränk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Alkoholfreien Getränken erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) anhand des Wortlauts der Positionen und der Anmerkungen zu Kapitel 22. Maßgeblich ist die Zusammensetzung: Wasser mit Zusatz von Zucker, Süßmitteln oder Aromastoffen führt zu Position 2202, Unterposition 220210.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Alkoholfreies Getränk

Alternative Einreihung

2202.91.00.00 9,6 %

alkoholfreies Bier – Spezialcode für alkoholfreies Bier als Unterposition von 220291

Alternative Einreihung

2202.99.19.11.0 9,6 %

Saftgetränk – Frucht- oder Gemüsesäfte mit Wasser verdünnt, Zucker enthaltend

Alternative Einreihung

2202.99.19.91.0 9,6 %

Sonstige alkoholfreie Getränke (kein Fruchtsaft, mit Zucker)

Alternative Einreihung

2202.99.19.99.0 9,6 %

Zuckerfreie Fruchtsaftschorlen

Alternative Einreihung

2202.99.19.99.9 9,6 %

Sonstige alkoholfreie Getränke ohne Zuckerzusatz

Alternative Einreihung

2009 9,6 %

Fruchtsäfte (unverdünnt) – Abgrenzung: Position 2009 für reine Fruchtsäfte, nicht für Getränke auf Wasserbasis

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Alkoholfreies Getränk (2202) ≠ alkoholfreies Bier – Spezialcode für alkoholfreies Bier als Unterposition von 220291 (2202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alkoholfreies Getränk bleibt die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Alkoholfreies Getränk (2202) ≠ Saftgetränk – Frucht- oder Gemüsesäfte mit Wasser verdünnt, Zucker enthaltend (2202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alkoholfreies Getränk bleibt die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Alkoholfreies Getränk (2202) ≠ Sonstige alkoholfreie Getränke (kein Fruchtsaft, mit Zucker) (2202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alkoholfreies Getränk bleibt die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Kapitel sind möglich, wenn die Ware nicht als Getränk auf Wasserbasis definiert ist:

Alternative Einreihung

2202.91.00.00 9,6 %

alkoholfreies Bier – Spezialcode für alkoholfreies Bier als Unterposition von 220291

Alternative Einreihung

2202.99.19.11.0 9,6 %

Saftgetränk – Frucht- oder Gemüsesäfte mit Wasser verdünnt, Zucker enthaltend

Alternative Einreihung

2202.99.19.91.0 9,6 %

Sonstige alkoholfreie Getränke (kein Fruchtsaft, mit Zucker)

Alternative Einreihung

2202.99.19.99.0 9,6 %

Zuckerfreie Fruchtsaftschorlen

Alternative Einreihung

2202.99.19.99.9 9,6 %

Sonstige alkoholfreie Getränke ohne Zuckerzusatz

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Alkoholfreies Getränk ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Alkoholfreies Getränk (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI21738/23-12202.10.00.00.0
Erfrischungsgetränk; Limonade mit Mango-Geschmack
DEBTI4159/20-12202.10.00.00.0
Zitronenlimonade
DEBTI25304/19-12202.10.00.00.0
Limonade mit Mango-Geschmack
DEBTI51295/19-12202.10.00.00.0
Kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk
DE16096/09-12202.10.00.00.0
Kohlensäurehaltiges Getränk mit Zucker und Aroma
DE19242/10-12202.10.00.00.0
Getränk aus Zitrone (Fruchtgehalt 10%)
DEBTI24902/24-12202.10.00.00.0
Kohlensäurehaltige Limettenlimonade mit Ingwerextrakt
DEB/900/04-12202.10.00.00.0
Erfrischungsgetränk mit Zusatz von Fruchtsaft
DEBTI29308/23-12202.10.00.00.0
Kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk mit Gurken-, Zitronen- und Agavendicksaft
DEBTI27171/23-12202.10.00.00.0
Kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk mit Karotten-, Mandarinen-, Agavendick- und Zitronensaft
DEBTI24895/24-12202.10.00.00.0
Kohlensäurehaltige Limonade mit Honigmelonengeschmack
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

9,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,6 %

Drittlandszoll

USA9,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,1 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,6 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Zollrechner für Alkoholfreies Getränk

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Alkoholfreies Getränk. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Alkoholfreies Getränk

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Alkoholfreie Getränke

Welche Zolltarifnummer hat Alkoholfreies Getränk?

Die Zolltarifnummer für Alkoholfreies Getränk lautet 2202.10.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Wasser mit Zusatz von Zucker, Süßmitteln oder Aromastoffen, also für klassische Limonaden, Cola, Eistee und gesüßte Erfrischungsgetränke. Die ersten 6 Ziffern (220210) bilden den HS-Code, die 8-stellige KN ist 22021000 und der TARIC-Code lautet 2202100000.

Welchen HS-Code hat Alkoholfreies Getränk?

Der HS-Code für Alkoholfreies Getränk ist 220210. Er umfasst Wasser mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen. Diese 6-stellige Position ist international harmonisiert und Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Alkoholfreies Getränk?

Der Drittlandszollsatz für Alkoholfreies Getränk (Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0) beträgt 9,6 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Alkoholfreies Getränk zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt hauptsächlich zur Position 2009 (Fruchtsäfte) und zu Wasser ohne Zusätze (2201). Während Fruchtsäfte unverdünnt in 2009 fallen, werden mit Wasser verdünnte Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz als Alternative unter 2202.99.19.11.0 eingereiht. Auch alkoholfreies Bier hat mit 2202.91 einen eigenen Code. Die Hauptunterscheidung ist also der Zusatz von Zucker, Süßstoffen oder Aromen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Alkoholfreies Getränk verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für einen reibungslosen Import.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Alkoholfreies Getränk?

Ja, für Alkoholfreie Getränke gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Erzeugnissen ist eine Kontrollbescheinigung (Code 750) erforderlich. Zudem unterliegen Lebensmittel der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr mit Beschränkungen (Code 722). Außerdem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Einfuhr beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Alkoholfreies Getränk?

Die vollständige Zolltarifnummer für Alkoholfreies Getränk ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2202.10.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (220210), der 8-stelligen KN (22021000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2202100000) zusammen. Die 11. Stelle ist eine nationale Untergliederung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Alkoholfreies Getränk?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Alkoholfreie Getränke ist die Position 2202 seit Jahren stabil, jedoch können sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern. Es empfiehlt sich, die aktuellen Daten regelmäßig zu prüfen, z. B. über die TARIC-Datenbank der EU.

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