Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Auster ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: I - Kap. 01 bis 05: Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
- Kapitel: 03 - FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
- Position: 0307 - Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbar
- Unterposition: 0307 11 - Austern
- Unterposition: 0307 11 - lebend, frisch oder gekühlt
Kombinierte Nomenklatur: 0307 1190 - andere
Zolltarifnummer: 0307 1190 10 0 - zum menschlichen Verzehr bestimmt
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung ist entscheidend für die Berechnung der Zölle. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Auster
Der HS-Code für Auster lautet 0307.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0307.11.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0307.11.90.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0307.11.90.10.0.
Einreihung von Auster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Austern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr. Lebende, frische oder gekühlte Austern fallen unter Position 0307, zubereitete Austern unter Kapitel 16.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Auster
Alternative Einreihung
Flache Austern (Ostrea spp.), lebend, ≤40g, zum menschlichen Verzehr
Alternative Einreihung
Flache Austern (Ostrea spp.), lebend, ≤40g, andere
Alternative Einreihung
Andere Austern, lebend/frisch/gekühlt, andere
Alternative Einreihung
Austern, gefroren
Alternative Einreihung
Austern, zubereitet oder haltbar gemacht
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Auster (0307) ≠ Flache Austern (Ostrea spp.), lebend, ≤40g, zum menschlichen Verzehr (0307)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Auster bleibt die Zolltarifnummer 0307.11.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Auster (0307) ≠ Flache Austern (Ostrea spp.), lebend, ≤40g, andere (0307)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Auster bleibt die Zolltarifnummer 0307.11.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Auster (0307) ≠ Andere Austern, lebend/frisch/gekühlt, andere (0307)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Auster bleibt die Zolltarifnummer 0307.11.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Auster über den rohen Zustand hinaus verarbeitet wurde:
Alternative Einreihung
Flache Austern (Ostrea spp.), lebend, ≤40g, zum menschlichen Verzehr
Alternative Einreihung
Flache Austern (Ostrea spp.), lebend, ≤40g, andere
Alternative Einreihung
Austern, gefroren
Alternative Einreihung
Austern, zubereitet oder haltbar gemacht
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Auster ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Auster (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (sog. Meeresfrüchtemischung), bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - gekochte Muscheln: Weichtiere der Art Meretrix lyrata (Venusmuschel, Veneridae), - gekochte Muscheln: Weichtiere der Art Mytilus... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (sog. Meeresfrüchtemischung), bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - gekochte Muscheln: Weichtiere der Art Meretrix lyrata (Venusmuschel, Veneridae), - gekochte Muscheln: Weichtiere der Art Mytilus chilensis (Miesmuschel, Mytilidae), - Kalmarringe von Weichtieren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar, Ommastrephidae), mit Wasser, Salz und Stabilisatoren versehen und - Krebstiere (Garnelen) der Art Litopenaeus vannamei/Penaeus vannamei (White Tiger Garnele, Penaeidae), mit Antioxidationsmittel versehen. Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich daher in ihrer Gesamtheit um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne des Kapitels 16. Der Anteil an Weichtieren der Arten Meretrix lyrata und Mytilus chilensis bestimmt gegenüber dem Anteil an Weichtieren der Art Dosidicus gigas und Krebstieren der Art Litopenaeus vannamei innerhalb der Position 1605 den Charakter der Mischung. Da bei gleich großen Anteilen weder das Muschelfleisch von Meretrix lyrata, noch das Muschelfleisch von Mytilus chilensis gewichtsmäßig vorherrscht, ist die Ware innerhalb der Position 1605 unter Anwendung der AV 3 c) der letzgenannten Unterposition (KN) 1605 5600 zuzuweisen. Die Lebensmittelzubereitung ist in vier Kunststoffschalen á 700 g Nettogewicht in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Venusmuscheln". Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, tiefgefrorene und glasierte Kamm-Muscheln der Art Placopecten magellanicus. Den Weichtieren sind Wasser und Lebensmittelzusatzstoffe (E 500, E 330 und E 331) zugesetzt. Die Muscheln sind in Beuteln á 800 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, tiefgefrorene und glasierte Kamm-Muscheln der Art Placopecten magellanicus. Den Weichtieren sind Wasser und Lebensmittelzusatzstoffe (E 500, E 330 und E 331) zugesetzt. Die Muscheln sind in Beuteln á 800 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, Kamm-Muscheln der Gattung Placopecten (hier: Placopecten magellanicus)". Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, tiefgefrorene und glasierte Kamm-Muscheln der Art Placopecten magellanicus. Den Weichtieren sind Wasser und Lebensmittelzusatzstoffe (E 500, E 330 und E 331) zugesetzt. Die Muscheln sind in Beuteln á 1000 g (Nettogewicht 800 g) verpackt. Zolltarifrechtlich... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, tiefgefrorene und glasierte Kamm-Muscheln der Art Placopecten magellanicus. Den Weichtieren sind Wasser und Lebensmittelzusatzstoffe (E 500, E 330 und E 331) zugesetzt. Die Muscheln sind in Beuteln á 1000 g (Nettogewicht 800 g) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, Kamm-Muscheln der Gattung Placopecten (hier: Placopecten magellanicus)". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben handelt es sich um lediglich blanchierte, gefrorene Miesmuscheln der Art Perna canaliculus (Grünlipp-Muschel) in halber Schale, ohne weitere Zusätze. Die Muscheln sind in einem Karton mit einem Inhalt von 800 bzw. 1000 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren,... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben handelt es sich um lediglich blanchierte, gefrorene Miesmuscheln der Art Perna canaliculus (Grünlipp-Muschel) in halber Schale, ohne weitere Zusätze. Die Muscheln sind in einem Karton mit einem Inhalt von 800 bzw. 1000 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, Miesmuscheln der Gattung Perna spp." Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um lediglich blanchierte, gefrorene Miesmuscheln der Art Perna canaliculus (Grünlipp-Muschel) in halber Schale ohne weitere Zusätze. Die Muscheln sind in Beuteln mit einem Inhalt von 1 kg aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere (Miesmuscheln... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um lediglich blanchierte, gefrorene Miesmuscheln der Art Perna canaliculus (Grünlipp-Muschel) in halber Schale ohne weitere Zusätze. Die Muscheln sind in Beuteln mit einem Inhalt von 1 kg aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere (Miesmuscheln der Gattung Perna), gefroren". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (sog. Meeresfrüchtemischung mit zugesetztem Trinkwasser, glasiert), bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - ca. 40 GHT gekochtes Muschelfleisch von Weichtieren der Art Parapetes undulatus / Paphia undulata... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (sog. Meeresfrüchtemischung mit zugesetztem Trinkwasser, glasiert), bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - ca. 40 GHT gekochtes Muschelfleisch von Weichtieren der Art Parapetes undulatus / Paphia undulata (Gewellte Teppichmuschel, Venusmuscheln/Veneridae), - ca. 30 GHT rohe/blanchierte, geschnittene Tintenfischstücke von Weichtieren der Art Sepiella japonica (Sepiidae), - ca. 20 GHT rohe/blanchierte, geschnittene Oktopusstücke von Weichtieren der Art Amphioctopus membranaceus / Octopus membranaceus (Octopodidae) und - ca. 10 GHT rohes/blanchiertes Fleisch von Krebstieren (Garnelen) der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei (White Tiger Garnele, Penaeidae). Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich daher in ihrer Gesamtheit um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne des Kapitels 16. Der Anteil an Weichtieren der Art Parapetes undulatus / Paphia undulata bestimmt gewichtsmäßig gegenüber den Anteilen an anderen Weichtieren und Krebstieren innerhalb der Position 1605 den Charakter der Mischung. Die Ware ist in Kunststoffverpackungen mit ca. 1000 g Gesamtfüllmenge (800 g Nettofüllmenge) für die Abgabe zum Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Venusmuscheln". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben handelt es sich um rohes, tiefgefrorenes Fleisch von Muscheln der Gattung Zygochlamys (Zygochlamys patagonica). Das Muschelfleisch (sog. Scallops) ist in Polybeuteln (Nettogewicht 1 kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um rohe, tiefgefrorene Weichtiere der... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben handelt es sich um rohes, tiefgefrorenes Fleisch von Muscheln der Gattung Zygochlamys (Zygochlamys patagonica). Das Muschelfleisch (sog. Scallops) ist in Polybeuteln (Nettogewicht 1 kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um rohe, tiefgefrorene Weichtiere der Familie Pectinidae, andere als Muscheln der Gattungen Pecten, Chlamys oder Placopecten, hier Muscheln der Gattung Zygochlamys. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine nicht lebende Seegurke bzw. Seewalze der Art Apostichopus japonicus (syn. Stichopus japonicus). Die ca. 6 cm lange schwarze Seegurke mit einem Durchmesser von ca. 1,5 cm besitzt zahlreiche stachelig erscheinende Papillen an der Oberfläche.... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine nicht lebende Seegurke bzw. Seewalze der Art Apostichopus japonicus (syn. Stichopus japonicus). Die ca. 6 cm lange schwarze Seegurke mit einem Durchmesser von ca. 1,5 cm besitzt zahlreiche stachelig erscheinende Papillen an der Oberfläche. Sie ist lediglich getrocknet sowie gesalzen. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Wirbellose Wassertiere; andere als Krebstiere und Weichtiere; Seegurken (Stichopus japonicus, Holothurioidea); andere als lebend, frisch oder gekühlt". Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Stopp! Die Einfuhr dieser Ware ist grundsätzlich verboten.
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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