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MedizintechnikKapitel 30Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Aspirin: 3004.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Aspirin (3004.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Aspirin unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Aspirin Produktbild

Aspirin wird als dosierte Arzneiware zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken in Kapitel 30 (Pharmazeutische Erzeugnisse) der Kombinierten Nomenklatur eingereiht. Der Wirkstoff Acetylsalicylsäure bestimmt die Einreihung in die Auffangposition 3004. Die 11-stellige Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte für ASS-Tabletten bestätigt. Beachten Sie die Alle Möglichkeiten im Überblick →

Aspirin beschreiben: Darreichungsform, Wirkstoff, Dosierung, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Aspirin wird über folgende Hierarchie-Ebenen des Zolltarifs eingereiht:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 30 - PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 3004 - Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position|3002, 3005|oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3004 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer für Aspirin ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) direkt für Acetylsalicylsäure-Tabletten belegt. Eine abweichende Einreihung kann zu Nachzahlungen und Verzögerungen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware schnell und sicher einzureihen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aspirin

Der HS-Code für Aspirin lautet 3004.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3004.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3004.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3004.90.00.00.0.

Einreihung von Aspirin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Aspirin folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich sind:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aspirin

Alternative Einreihung

3004.50.00.00.0 0 %

andere Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend

Alternative Einreihung

2918.22.00.10.0 0 %

o-Acetylsalicylsäure

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Aspirin (3004) ≠ andere Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend (3004)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aspirin bleibt die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aspirin (3004) ≠ o-Acetylsalicylsäure (2918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aspirin bleibt die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Alternativen innerhalb des Kapitels 30 kommen auch Einreihungen in anderen Kapiteln in Betracht. Diese sind jedoch nur in speziellen Fällen zutreffend:

Der Wirkstoff Acetylsalicylsäure als chemische Grundsubstanz (Reinstoff) wird nicht in Kapitel 30, sondern in 2918.22.00.10.0 (Kapitel 29, organisch-chemische Erzeugnisse) eingereiht.

Alternative Einreihung

3004.50.00.00.0 0 %

andere Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend

Alternative Einreihung

2918.22.00.10.0 0 %

o-Acetylsalicylsäure

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aspirin ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Aspirin (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE18385/17-13004.90.00.00.0
Arzneiware; Tabletten mit Acetylsalicylsäure (Antipyretikum)
DE18390/17-13004.90.00.00.0
Arzneiware; Tabletten mit Acetylsalicylsäure (Thrombozytenaggregationshemmer)
DEBTI19867/20-13004.90.00.00.0
Arzneiware; Retardkapseln mit Dipyridamol und Acetylsalicylsäure
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und Kontrollen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Aspirin

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Aspirin mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrbeschränkungen und Kontrollen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Aspirin-Tabletten

Welche Zolltarifnummer hat Aspirin?

Aspirin hat die 11-stellige Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0. Sie ergibt sich aus der Einreihung als dosierte Arzneiware in Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur. Der HS-Code lautet 300490, die KN-Unterposition 30049000. Die Nummer ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte für acetylsalicylsäurehaltige Tabletten bestätigt.

Welchen HS-Code hat Aspirin?

Aspirin wird unter dem HS-Code 300490 eingereiht. Dies entspricht der 6-stelligen Position des Harmonisierten Systems für Arzneiwaren, die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen und dosiert oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Aspirin?

Der Drittlandszollsatz für Aspirin (Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0) beträgt 0 %. Arzneiwaren in dosierter Form sind grundsätzlich zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland beträgt 19 % auf den Zollwert zuzüglich Zoll.

Wie unterscheidet sich Aspirin zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Aspirin erfolgt gegenüber anderen Arzneiwaren anhand des Wirkstoffs. Aspirin enthält Acetylsalicylsäure und kein Penicillin (3004.10), kein Hormon (3004.31) und kein Alkaloid (3004.41). Eine Alternative ist die Einreihung in 3004.50 bei Vitamin-C-Zusatz. Der Wirkstoff als Reinstoff wäre in Kapitel 29 einzureihen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Aspirin verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Aspirin kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und in schweren Fällen zu Bußgeldern führen. Im Außenwirtschaftsverkehr werden unrichtige Anmeldungen als Ordnungswidrigkeit oder Steuerstraftat verfolgt. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Aspirin?

Für Aspirin gelten als Arzneimittel keine spezifischen Einfuhrkontrollen im TARIC. Allgemeine Maßnahmen wie die REACH-Verordnung für chemische Stoffe, das CITES-Artenschutzabkommen (für bestimmte Inhaltsstoffe) sowie die Kontrolle von fluorierten Treibhausgasen sind jedoch standardmäßig gelistet. Arzneimittel unterliegen ferner dem deutschen Arzneimittelgesetz.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Aspirin?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Aspirin lautet 3004.90.00.00.0. Sie setzt sich aus vier Code-Ebenen zusammen: dem 6-stelligen HS-Code 300490, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 30049000, dem 10-stelligen TARIC-Code 3004900000 und der abschließenden 11. Stelle (CUS-Nummer).

Ändern sich Zolltarifnummern für Aspirin?

Zolltarifnummern für Arzneimittel wie Aspirin sind in der Regel stabil. Der HS-Code 300490 besteht seit Jahren unverändert. Änderungen können durch jährliche Aktualisierungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC erfolgen. Die 11-stellige CUS-Nummer bleibt in der Regel über Jahre konstant.

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