Hierarchie der Zolltarifnummer
Aspirin wird über folgende Hierarchie-Ebenen des Zolltarifs eingereiht:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelPHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE30
- PositionArzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf3004
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aspirin
Der HS-Code für Aspirin lautet 3004.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3004.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3004.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3004.90.00.00.0.
Einreihung von Aspirin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Aspirin folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich sind:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aspirin
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend | 3004.50.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungo-Acetylsalicylsäure | 2918.22.00.10.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Aspirin (3004) ≠ andere Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend (3004) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aspirin bleibt die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aspirin (3004) ≠ o-Acetylsalicylsäure (2918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aspirin bleibt die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Alternativen innerhalb des Kapitels 30 kommen auch Einreihungen in anderen Kapiteln in Betracht. Diese sind jedoch nur in speziellen Fällen zutreffend:
Der Wirkstoff Acetylsalicylsäure als chemische Grundsubstanz (Reinstoff) wird nicht in Kapitel 30, sondern in 2918.22.00.10.0 (Kapitel 29, organisch-chemische Erzeugnisse) eingereiht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungo-Acetylsalicylsäure | 2918.22.00.10.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aspirin (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18385/17-1 | Arzneiware; Tabletten mit Acetylsalicylsäure (Antipyretikum) | 3004.90.00.00.0 |
| DE18390/17-1 | Arzneiware; Tabletten mit Acetylsalicylsäure (Thrombozytenaggregationshemmer) | 3004.90.00.00.0 |
| DEBTI19867/20-1 | Arzneiware; Retardkapseln mit Dipyridamol und Acetylsalicylsäure | 3004.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen und Kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Aspirin
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Aspirin mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen und Kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Diese Produkte werden ebenfalls im Kapitel 30 (Pharmazeutische Erzeugnisse) oder angrenzenden Kapiteln eingereiht und können als Vergleich dienen.