Hierarchie der Zolltarifnummer
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionAndere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement9020
- Kombinierte Nomenklaturandere, einschließlich Teile und Zubehör90200090
- TARICandere9020009091
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Atemschutzgerät
Der HS-Code für Atemschutzgerät lautet 9020.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9020.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9020.00.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9020.00.90.99.0.
Einreihung von Atemschutzgerät nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Atemschutzgerät
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGasmasken, andere (TARIC 9020 0010 90 0) | 9020.00.10.90.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungApparate und Geräte für Aerosoltherapie, Beatmungsapparate | 9019.20.90.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Atemschutzgerät (9020) ≠ Gasmasken, andere (TARIC 9020 0010 90 0) (9020) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Atemschutzgerät bleibt die Zolltarifnummer 9020.00.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Atemschutzgerät (9020) ≠ Apparate und Geräte für Aerosoltherapie, Beatmungsapparate (9019) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Atemschutzgerät bleibt die Zolltarifnummer 9020.00.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Atemschutzgerät (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI21905/22-1 | Bügeladapter zur Befestigung eines DIN-Atemreglers auf einer Pressluftflasche für Taucher | 9020.00.90.99.0 |
| DEBTI21949/22-1 | Mundstück für Atemregler an Tauchausrüstungen | 9020.00.90.99.0 |
| DEBTI47932/23-1 | Safeback SBX - Gebläse zur Frischluftversorgung unter Schnee | 9020.00.90.99.0 |
| DEBTI7230/21-1 | Nase-Mund-Maske als Alltagsmaske | 9020.00.90.99.0 |
| DEBTI20978/22-1 | Atemschutz-Halbmaske mit Filtermodulen | 9020.00.10.90.0 |
| DEBTI20874/22-1 | Vollmaske mit Filtermodulen | 9020.00.10.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |