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MedizintechnikKapitel 30Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Augenklappe: 3005.10.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung einer medizinischen Augenklappe (Augenpflaster) erfolgt in die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 als „Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht“. Maßgeblich sind die Klebeschicht, die sterile Wundauflage und die medizinische Zweckbestimmung.

Augenklappe Produktbild

Für Augenklappen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z. B. sterile Augenklappe, Vliesstoff, Klebeschicht

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 30 - PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 3005 - Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z.|B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3005 1000 00 0 - Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung einer Augenklappe hängt vom konkreten Produkt ab. Fehlt die Klebeschicht, kommt eine andere Position in Betracht. Sichere Einreihung mit dem Klassifizierungstool →

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Augenklappe

Der HS-Code für Augenklappe lautet 3005.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3005.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3005.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3005.10.00.00.0.

Einreihung von Augenklappe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Augenklappe folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Entscheidend ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen) in Verbindung mit AV 6 (Vergleich der Warenbezeichnungen auf der Ebene der Unterpositionen).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Augenklappe

Alternative Einreihung

3005.90.10.00.0 0 %

Watte und Waren daraus (pharmazeutische Erzeugnisse ohne Klebeschicht)

Alternative Einreihung

6307.90.95.11.0 0 %

Medizinische Gesichtsmasken aus Vliesstoffen (Kapitel 63)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Augenklappe (3005) ≠ Watte und Waren daraus (pharmazeutische Erzeugnisse ohne Klebeschicht) (3005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Augenklappe bleibt die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Augenklappe (3005) ≠ Medizinische Gesichtsmasken aus Vliesstoffen (Kapitel 63) (6307)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Augenklappe bleibt die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Folgende Waren werden in andere Kapitel des Zolltarifs eingereiht:

Alternative Einreihung

3005.90.10.00.0 0 %

Watte und Waren daraus (pharmazeutische Erzeugnisse ohne Klebeschicht)

Alternative Einreihung

6307.90.95.11.0 0 %

Medizinische Gesichtsmasken aus Vliesstoffen (Kapitel 63)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Augenklappe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Augenklappe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI48379/22-13005.10.00.00.0
Ware mit Klebeschicht zu medizinischen Zwecken; Augenpflaster – sterile, ovale Augenpflaster mit Wundauflage und umlaufender Klebeschicht, verwendet nach Operationen oder bei Strabismus
DEBTI59030/24-13005.10.00.00.0
Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht; Augenpflaster – steriles, ovales Augenpflaster aus Vlies mit Wundkissen und Klebeschicht
DE25267/11-13005.10.00.00.0
Pflaster zu medizinischen Zwecken – Augenabdeckung aus elastischem Vliesstoff mit Wundauflage und Klebefläche, nach Operation verwendet
DE25270/11-13005.10.00.00.0
Pflaster zu medizinischen Zwecken – Augenabdeckung, steril, verschiedene Größen
DEK/690/05-13005.10.00.00.0
Pflaster zur Augenabdeckung nach Operation – Vliesstoff mit Wundauflage und Klebefläche
DEK/691/05-13005.10.00.00.0
Pflaster zur Augenabdeckung – elastischer Vliesstoff in ovaler Form mit Wundauflage
DEK/692/05-13005.10.00.00.0
Pflaster zur Augenabdeckung – steril, verschiedene Größen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Augenklappen

Mit dem Zollrechner ermitteln Sie die genauen Einfuhrabgaben für Ihre Augenklappe aus einem Nicht-EU-Land. Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 beträgt 0 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Augenklappen

Welche Zolltarifnummer hat eine Augenklappe?

Die medizinische Augenklappe (Augenpflaster) wird in die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 eingereiht. Sie fällt unter Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht, sofern sie eine Klebeschicht, eine Wundauflage und eine medizinische Zweckbestimmung aufweist. Maßgeblich ist die Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken.

Welchen HS-Code hat eine Augenklappe?

Der HS-Code für eine medizinische Augenklappe lautet 3005.10 (sechsstellig). Dieser Code ist international harmonisiert und gilt für Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht, unabhängig davon, ob die Ware zur Abdeckung eines Auges oder anderer Körperteile bestimmt ist.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Augenklappe?

Der Drittlandszollsatz für Augenklappen der Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Dies gilt für Einfuhren aus allen Nicht-EU-Ländern, zum Beispiel China oder USA. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich eine Augenklappe zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer medizinischen Augenklappe von Alternativen erfolgt anhand der Klebeschicht. Fehlt diese, kommt als Alternative die Position 3005.90 in Betracht. Kostüm-Augenglappen ohne Wundauflage fallen dagegen in Kapitel 63. Entscheidend ist der medizinische Verwendungszweck.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Augenklappe verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei medizinischen Produkten wie Augenklappen können zudem REACH-Kontrollpflichten umgangen werden, was rechtliche Konsequenzen hat.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Augenklappen?

Ja, für Augenklappen der Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 ist die Einfuhrkontrolle REACH (Code 761) zu beachten. Diese prüft, ob die in der Ware enthaltenen chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. Weitere Beschränkungen bestehen nicht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Augenklappe?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für eine Augenklappe lautet 3005.10.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem sechsstelligen HS-Code 3005.10, der achtstelligen Kombinierten Nomenklatur 3005.10.00 und dem zehnstelligen TARIC-Code 3005.10.00.00, ergänzt um eine nationale elfte Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Augenklappen?

Die Zolltarifnummer für Augenklappen kann sich bei Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern, in der Regel jährlich zum 1. Januar. Der HS-Code 3005.10 ist dagegen stabil. Aktuelle Änderungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

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