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MedizintechnikKapitel 96Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kapsel: 9602.00.00.90.0

Die Zolltarifnummer für leere Gelatinekapseln (Hohlkapseln, zweiteilig) aus nicht gehärteter Gelatine lautet 9602.00.00.90.0. Die Einreihung gilt für maschinell gefertigte Leerkapseln ohne Wirkstofffüllung, die zur Aufnahme von Arzneimitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln bestimmt sind.

Kapsel Produktbild

Leere Kapseln aus Gelatine sind Waren aus nicht gehärteter Gelatine und fallen unter Kapitel 96 (Verschiedene Waren). Maßgeblich ist der Verarbeitungsgrad: ungefüllte Hohlkapseln ohne Wirkstoff. Alle Möglichkeiten im Überblick → Alle Möglichkeiten im Überblick →

Z. B. Hartgelatinekapsel, Leerkapsel aus Gelatine

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Aufbau der Zolltarifnummer von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Endlinie.

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 96 - VERSCHIEDENE WAREN
  • Position: 9602 - Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9602 0000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Diese Einreihung gilt ausschließlich für leere Gelatinekapseln (Hohlkapseln) aus nicht gehärteter Gelatine, maschinell gefertigt, ohne Wirkstofffüllung. Abweichende Materialien wie HPMC, andere Verarbeitungsgrade (handgearbeitet) oder befüllte Kapseln fallen unter andere Codes. Nutzen Sie zur Absicherung unseren Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kapsel

Der HS-Code für Kapsel lautet 9602.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9602.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9602.00.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9602.00.00.90.0.

Einreihung von Kapsel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die 8-stellige KN-Unterposition 9602.00.00 umfasst Waren aus nicht gehärteter Gelatine. Die weitere Unterteilung in TARIC-Codes erfolgt nach handgearbeitet (9602000010) und andere (9602000090). Maschinell gefertigte Leerkapseln fallen stets unter die Endlinie 9602.00.00.90.0.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kapsel

Alternative Einreihung

9602.00.00.10.0 2,2 %

handgearbeitete Waren aus nicht gehärteter Gelatine

Alternative Einreihung

3923.40.90.00.0 2,2 %

Kapseln aus HPMC (Hydroxypropylmethylcellulose)/Kunststoff

Alternative Einreihung

3004.90.00.00.0 2,2 %

Bereits mit Arzneimitteln befüllte Kapseln in Einzelverkaufsaufmachung

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Material

Gelatine (tierisch) → 9602; HPMC/Cellulose (Kunststoff) → 3923; Rohgelatine → 3503

Verarbeitungsgrad

Leere Hohlkapseln → 9602; mit Wirkstoff befüllt und dosiert → 3004

Herstellungsart

Maschinell gefertigt → 9602000090 (andere); Handgearbeitet → 9602000010 (handgearbeitet)

Einreihung in ein anderes Kapitel

Daneben können auch andere Kapitel oder Positionen in Betracht kommen, etwa wenn die Kapsel aus pflanzlichem Pullulan besteht oder als Teil einer kombinierten Ware anzusehen ist. Eine Einzelfallprüfung ist erforderlich.

Alternative Einreihung

3923.40.90.00.0 2,2 %

Kapseln aus HPMC (Hydroxypropylmethylcellulose)/Kunststoff

Alternative Einreihung

3004.90.00.00.0 2,2 %

Bereits mit Arzneimitteln befüllte Kapseln in Einzelverkaufsaufmachung

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kapsel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kapsel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE19182/12-19602.00.00.90.0
Waren aus nicht gehärteter Gelatine, nicht handgearbeitet
DEBTI1465/21-19602.00.00.90.0
Waren aus nichtgehärteter Gelatine
DEB/1304/08-19602.00.00.90.0
Nicht handgearbeitet
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle für Kapseln

Drittlandszollsatz

2,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,2 %

Drittlandszoll

USA2,2 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,2 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Kapseln

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zollrechner für Kapseln

Mit unserem Zollrechner können Sie die anfallenden Einfuhrabgaben (Drittlandszoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Kapseln aus verschiedenen Herkunftsländern berechnen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrabgaben für Kapseln

Ausfuhrmaßnahmen für Kapseln

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kapseln

Welche Zolltarifnummer hat Kapsel?

Die Zolltarifnummer für leere Gelatinekapseln (Hohlkapseln) aus nicht gehärteter Gelatine lautet 9602.00.00.90.0. Diese Einreihung gilt für maschinell gefertigte, zweiteilige Leerkapseln ohne Wirkstofffüllung. Sie basiert auf mehreren verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) und wird durch die EBTI-Datenbank der EU bestätigt.

Welchen HS-Code hat Kapsel?

Der HS-Code (6-stellig) für leere Gelatinekapseln lautet 9602.00. Er ist Teil des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation und deckt alle Waren aus nicht gehärteter Gelatine ab, die nicht unter eine spezifischere Position fallen. Die Erweiterung zur 8-stelligen KN lautet 9602.00.00.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kapsel?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 9602.00.00.90.0 beträgt 2,2 % des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. aus China oder den USA. Bei Ursprung in Freihandelspartnern (Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam u. a.) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Kapsel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Material, Verarbeitungsgrad und Füllzustand. Wesentliche Alternativen sind HPMC-Kapseln (3923), befüllte Arzneikapseln (3004) und Rohgelatine (3503). Die Hauptabgrenzung besteht zur Position 3923 bei Kunststoffkapseln und zur Position 3004 bei bereits mit Wirkstoffen befüllten Kapseln.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kapsel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. zu Strafen führen. Bei unrichtiger Angabe drohen Zollnacherhebungen für bis zu drei Jahre sowie Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Bei Verdacht auf Vorsatz können auch strafrechtliche Konsequenzen eintreten. Für eine rechtssichere Einreihung sollten verbindliche vZTA eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kapsel?

Ja. Für die Einfuhr von Gelatinekapseln ist eine Veterinärkontrolle erforderlich (Maßnahmen-Code 410), da es sich um tierische Produkte handelt. Die Sendung muss von einem Amtstierarzt untersucht werden, um den Seuchenschutz zu gewährleisten. Je nach Ursprungsland können auch Ursprungsnachweise für die Zollpräferenz erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kapsel?

Die 11-stellige Zolltarifnummer 9602.00.00.90.0 setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (9602.00) , der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (9602.00.00) , dem 10-stelligen TARIC-Code (9602.00.00.90) und der nationalen 11. Stelle (Endlinie 9602.00.00.90.0) zusammen. Die Endlinie ist für die deutsche Zollabwicklung maßgeblich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kapsel?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Auch TARIC-Codes können sich unterjährig ändern, z. B. durch neue Maßnahmen oder Änderungen des Warenverzeichnisses. Es empfiehlt sich, die gültige Nummer regelmäßig zu prüfen, insbesondere zum Jahreswechsel. Die aktuell gültige Fassung ist der Stand 2025.

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