Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Backmischung leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1901 - Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401|bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Zolltarifnummer: 1901 2000 00 0 - Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position|1905
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Zusammensetzung der Backmischung abweichen. Lassen Sie Ihre Ware mit unserem Klassifizierungstool prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Backmischung
Der HS-Code für Backmischung lautet 1901.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.20.00.00.0.
Einreihung von Backmischung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Backmischung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Nach AV 1 ist die Position 1901 maßgeblich, da Backmischungen Lebensmittelzubereitungen aus Mehl sind. AV 6 führt zur Unterposition 190120, die spezifisch Mischungen zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 erfasst. Ein Kakaogehalt unter 40 GHT (vollständig entfettet) schließt Position 1806 aus.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Backmischung
Alternative Einreihung
Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905
Alternative Einreihung
Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl
Alternative Einreihung
Knäckebrot
Alternative Einreihung
Lebkuchen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Backmischung (1901) ≠ Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl (1901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backmischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Backmischung (1901) ≠ Knäckebrot (1905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backmischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Backmischung (1901) ≠ Lebkuchen (1905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backmischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn die Backmischung abweichende Merkmale aufweist:
Alternative Einreihung
Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl
Alternative Einreihung
Knäckebrot
Alternative Einreihung
Lebkuchen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Backmischung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Backmischung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
7,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Backmischung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Backmischung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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