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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Backmischung: 1901.20.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Backmischung (1901.20.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Backmischung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Backmischung Produktbild

Backmischungen sind ungebackene Halbfertigprodukte. Die korrekte Einreihung hängt von der Zusammensetzung ab – insbesondere vom Kakaogehalt. Enthält die Mischung weniger als 40 GHT Kakao (vollständig entfettet), bleibt es bei Position 1901. Alle Möglichkeiten im Überblick finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Backmischung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Backmischung leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1901 - Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401|bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1901 2000 00 0 - Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position|1905

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Zusammensetzung der Backmischung abweichen. Lassen Sie Ihre Ware mit unserem Klassifizierungstool prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Backmischung

Der HS-Code für Backmischung lautet 1901.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.20.00.00.0.

Einreihung von Backmischung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Backmischung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Nach AV 1 ist die Position 1901 maßgeblich, da Backmischungen Lebensmittelzubereitungen aus Mehl sind. AV 6 führt zur Unterposition 190120, die spezifisch Mischungen zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 erfasst. Ein Kakaogehalt unter 40 GHT (vollständig entfettet) schließt Position 1806 aus.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Backmischung

Alternative Einreihung

1901.20.00.00.0 7,6 %

Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905

Alternative Einreihung

1901.90.00.00.0 7,6 %

Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl

Alternative Einreihung

1905.10.00.00.0 7,6 %

Knäckebrot

Alternative Einreihung

1905.20.00.00 7,6 %

Lebkuchen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Backmischung (1901) ≠ Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl (1901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backmischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Backmischung (1901) ≠ Knäckebrot (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backmischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Backmischung (1901) ≠ Lebkuchen (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backmischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn die Backmischung abweichende Merkmale aufweist:

Alternative Einreihung

1901.90.00.00.0 7,6 %

Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl

Alternative Einreihung

1905.10.00.00.0 7,6 %

Knäckebrot

Alternative Einreihung

1905.20.00.00 7,6 %

Lebkuchen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Backmischung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Backmischung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE8332/09-11901.20.00.00.0
Backmischung (Amerikaner), Weizenmehl, Zucker, Pflanzenöl, Volleipulver, Backtriebmittel
DEBTI25417/20-11901.20.00.00.0
Backmischung für Streuselkuchen/Mürbeteig
DEBTI39705/21-11901.20.00.00.0
Backmischung für Zitronenkuchen mit Guss
DEBTI25416/20-11901.20.00.00.0
Backmischung für Rührkuchen
DEBTI48583/21-11901.20.00.00.0
Backmischung für Kürbiskuchen
DEBTI23440/23-11901.20.00.00.0
Backmischung für Zitronenkuchen, vegan
DEBTI48577/21-11901.20.00.00.0
Backmischung für Gebäck
DE2428/13-11901.20.00.00.0
Feinbackmischung
DEBTI17620/23-11901.20.00.00.0
Backmischung für Brot
DEBTI17649/23-11901.20.00.00.0
Backmischung für Brot
DEBTI17624/23-11901.20.00.00.0
Backmischung für Brot mit Saaten
DEBTI44483/21-11901.20.00.00.0
Backmischung für Krustenbrot
DEBTI48996/21-11901.20.00.00.0
Brotbackmischung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

7,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,6 %

Drittlandszoll

USA7,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan5,7 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,6 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Backmischung

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Backmischung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Backmischungen

Welche Zolltarifnummer hat Backmischung?

Backmischung wird unter der Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Voraussetzung ist ein Kakaogehalt unter 40 GHT (vollständig entfettet). Die Einreihung gilt für Kuchen-, Brot- und Gebäcksmischungen, die als trockene Pulverzubereitung in den Verkehr gebracht werden.

Welchen HS-Code hat Backmischung?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Backmischung lautet 190120. Er ist international gültig und umfasst alle Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 entsprechen dem HS-Code. Auf EU-Ebene wird er durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) auf acht Stellen erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Backmischung?

Der Drittlandszollsatz für Backmischung (1901.20.00.00.0) beträgt 7,6 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel). Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Für Japan gilt ein Präferenzsatz von 5,7 %.

Wie unterscheidet sich Backmischung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Backmischung erfolgt gegenüber fertigen Backwaren (Position 1905), die bereits gebacken sind. Eine Alternative ist die Einreihung als Mehl (Position 1101), wenn keine weiteren Zutaten enthalten sind. Auch kakaohaltige Mischungen mit 40 GHT oder mehr Kakao fallen unter Position 1806. Die korrekte Abgrenzung erfordert eine genaue Analyse der Zusammensetzung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Backmischung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen. Unser Klassifizierungstool hilft Ihnen, die richtige Nummer zu ermitteln.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Backmischung?

Ja, für Backmischung gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Ware ist eine Einfuhrkontrolle ökologischer Erzeugnisse (Code 750) erforderlich. Enthält die Mischung Milchbestandteile, unterliegt sie der Veterinärkontrolle (Code 410). Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Für die Türkei besteht ein Zollunionskontingent (Code 147).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Backmischung?

Die Zolltarifnummer für Backmischung ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.20.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (190120), der 8-stelligen KN (19012000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1901200000). Die vollständige 11-stellige Nummer wird für die Zollanmeldung in Deutschland benötigt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Backmischung?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Position 1901.20.00.00.0 ist seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig prüfen, ob Aktualisierungen vorliegen. Die EBTI-Datenbank enthält zahlreiche vZTA, die die Einreihung bestätigen. Unser Tool zeigt stets die aktuelle Nummer.

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