Hierarchie der Zolltarifnummer
Der zolltarifliche Weg von Oregano beginnt im Abschnitt II (Waren pflanzlichen Ursprungs) und führt über das Kapitel 12 bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER12
- PositionPflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert1211
- Unterpositionandere121190
- Kombinierte Nomenklaturandere12119086
- ZolltarifnummerOregano, getrocknet
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Oregano
Der HS-Code für Oregano lautet 1211.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1211.90.86. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1211.90.86.40. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1211.90.86.40.0.
Einreihung von Oregano nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Zolltarifposition 1211 wird bestimmt durch die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Die Ware wird nach ihrer objektiven Beschaffenheit eingereiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Oregano
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungRosmarin, Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch, Dost, Origanum, Oregano aller Art (ausgenommen Majoran des Kapitels 7), Minze und Salbei, andere als frisch oder gekühlt | 1211.90.86.90.2 | 0 % |
| Alternative EinreihungMajoran, getrocknet (Kapitel 7 – Gemüse) | 0712.90.90.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungRosmarin und Basilikum, Dost, Origanum, Oregano, Salbei, frisch oder gekühlt | 1211.90.86.90.1 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Oregano (1211) ≠ Rosmarin, Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch, Dost, Origanum, Oregano aller Art (ausgenommen Majoran des Kapitels 7), Minze und Salbei, andere als frisch oder gekühlt (1211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Oregano bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Oregano (1211) ≠ Majoran, getrocknet (Kapitel 7 – Gemüse) (0712) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Oregano bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Oregano (1211) ≠ Rosmarin und Basilikum, Dost, Origanum, Oregano, Salbei, frisch oder gekühlt (1211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Oregano bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Hauptposition 1211 sind auch Einreihungen in anderen Kapiteln möglich, sofern die Ware nicht als reines, getrocknetes Pflanzenmaterial vorliegt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMajoran, getrocknet (Kapitel 7 – Gemüse) | 0712.90.90.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Oregano (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI13301/22-1 | Getrocknetes, ganzes Kraut Origanum vulgare (Oregano/Dost) ohne Zusätze, für Medizin | 1211.90.86.40.0 |
| DEBTI13308/22-1 | Getrocknetes, geschnittenes Kraut Origanum vulgare (Oregano/Dost) ohne Zusätze, für Medizin | 1211.90.86.40.0 |
| DEBTI45028/23-1 | Getrocknete, gerebelte Pflanzenteile Oregano/Dost, abgepackt 20g Beutel | 1211.90.86.40.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
nicht ermittelt
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Zusätzliche Einfuhrmäßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Oregano
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Ausfuhr aus der EU
Zusätzliche Ausfuhrmäßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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