Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1204.00.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
- Position: 1204 - Leinsamen, auch geschrotet
Zolltarifnummer: 1204 0090 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Leinsamen kann je nach Verarbeitungsgrad und Verwendungszweck variieren. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer für Ihre Ware zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leinsamen
Der HS-Code für Leinsamen lautet 1204.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1204.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1204.00.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1204.00.90.00.0.
Einreihung von Leinsamen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Leinsamen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 1204 erfasst Leinsamen, auch geschrotet. AV 3a (lex specialis) stellt sicher, dass die spezifischere Position 1204 Vorrang vor allgemeineren Positionen wie 1207 (andere Ölsamen) hat.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leinsamen
Alternative Einreihung
Leinsamen, zur Aussaat
Alternative Einreihung
Flachs, roh oder geröstet
Alternative Einreihung
Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Leinsamen (1204) ≠ Leinsamen, zur Aussaat (1204)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinsamen bleibt die Zolltarifnummer 1204.00.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Leinsamen (1204) ≠ Flachs, roh oder geröstet (5301)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinsamen bleibt die Zolltarifnummer 1204.00.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Leinsamen (1204) ≠ Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet (1207)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinsamen bleibt die Zolltarifnummer 1204.00.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht mehr als Samen, sondern als verarbeitetes Erzeugnis vorliegt.
Alternative Einreihung
Leinsamen, zur Aussaat
Alternative Einreihung
Flachs, roh oder geröstet
Alternative Einreihung
Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Leinsamen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Leinsamen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Leinsamen.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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Entdecken Sie verwandte Waren und deren Zolltarifnummern.
