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Lebensmittel & GetränkeKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Leinsamen: 1204.00.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Leinsamen (1204.00.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Leinsamen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Leinsamen Produktbild

Leinsamen sind ganze, getrocknete Samen der Flachspflanze (Linum usitatissimum). Sie werden als Lebensmittel, Futtermittel oder zur Ölgewinnung importiert. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Verwendungszweck und der Verarbeitungsstufe ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Leinsamen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1204.00.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1204 - Leinsamen, auch geschrotet
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1204 0090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Leinsamen kann je nach Verarbeitungsgrad und Verwendungszweck variieren. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer für Ihre Ware zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leinsamen

Der HS-Code für Leinsamen lautet 1204.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1204.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1204.00.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1204.00.90.00.0.

Einreihung von Leinsamen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Leinsamen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 1204 erfasst Leinsamen, auch geschrotet. AV 3a (lex specialis) stellt sicher, dass die spezifischere Position 1204 Vorrang vor allgemeineren Positionen wie 1207 (andere Ölsamen) hat.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leinsamen

Alternative Einreihung

1204.00.10.00.0 0 %

Leinsamen, zur Aussaat

Alternative Einreihung

5301.10.00.00.0 0 %

Flachs, roh oder geröstet

Alternative Einreihung

1207.90.00.00.0 0 %

Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Leinsamen (1204) ≠ Leinsamen, zur Aussaat (1204)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinsamen bleibt die Zolltarifnummer 1204.00.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Leinsamen (1204) ≠ Flachs, roh oder geröstet (5301)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinsamen bleibt die Zolltarifnummer 1204.00.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Leinsamen (1204) ≠ Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet (1207)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinsamen bleibt die Zolltarifnummer 1204.00.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht mehr als Samen, sondern als verarbeitetes Erzeugnis vorliegt.

Alternative Einreihung

1204.00.10.00.0 0 %

Leinsamen, zur Aussaat

Alternative Einreihung

5301.10.00.00.0 0 %

Flachs, roh oder geröstet

Alternative Einreihung

1207.90.00.00.0 0 %

Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Leinsamen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Leinsamen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI52596/20-11204.00.90.00.0
Leinsamen, ganz, getrocknet, nicht zur Aussaat
DEBTI3352/18-11204.00.90.00.0
Leinsamen, nicht zur Aussaat
DEBTI52589/20-11204.00.90.00.0
Leinsamen, ganz, getrocknet
DEBTI3353/18-11204.00.90.00.0
Leinsamen, nicht zur Aussaat
DEBTI5627/19-11204.00.90.00.0
Leinsamen, ganz, getrocknet
DEBTI20938/19-11204.00.90.00.0
Leinsamen, nicht zur Aussaat
DEBTI13650/22-11204.00.90.00.0
Leinsamen, ganz, getrocknet
DE10499/17-11204.00.90.00.0
Leinsamen, nicht zur Aussaat
DE7562/11-11204.00.90.00.0
Leinsamen, ganz, getrocknet
DEBTI19682/20-11204.00.90.00.0
Leinsamen, nicht zur Aussaat
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Leinsamen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Leinsamen

Welche Zolltarifnummer hat Leinsamen?

Leinsamen (ganz, getrocknet, nicht zur Aussaat) werden unter der Zolltarifnummer 1204.00.90.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr in die Europäische Union und umfasst Leinsamen, die als Lebensmittel, Futtermittel oder zur Ölgewinnung bestimmt sind. Die Position 1204 ist die spezifische Position für Leinsamen, auch geschrotet.

Welchen HS-Code hat Leinsamen?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Leinsamen lautet 1204. Er umfasst Leinsamen, auch geschrotet, jedoch nicht zur Aussaat. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 1204.00.90.00.0 entsprechen dem HS-Code 120400. Die weitere Untergliederung erfolgt auf EU-Ebene durch die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Leinsamen?

Der Drittlandszollsatz für Leinsamen (1204.00.90.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz) an. Bei Bio-Ware ist eine Kontrollbescheinigung erforderlich.

Wie unterscheidet sich Leinsamen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Leinsamen erfolgt vor allem zur Aussaat (1204.00.10.00.0) und zu verarbeitetem Flachs (5301). Leinsamen als Lebensmittel sind nicht zur Aussaat bestimmt, daher ist die Unterposition 1204.00.90.00.0 die richtige Alternative. Flachs (Faserlein) fällt als verarbeitete Pflanze unter Kapitel 53 und nicht unter Position 1204.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Leinsamen verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Leinsamen ist die Abgrenzung zur Aussaat (1204.00.10.00.0) besonders wichtig, da dort andere Zollsätze gelten können. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Leinsamen?

Für Leinsamen besteht keine Antidumping- oder Lizenzpflicht. Allerdings unterliegt die Einfuhr von Bio-Leinsamen einer Kontrollpflicht: Es muss eine gültige Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse (Maßnahme 750) vorgelegt werden. Diese Regelung gilt für alle Ursprungsländer, wenn die Ware als Bio-Produkt deklariert wird.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Leinsamen?

Die vollständige Zolltarifnummer für Leinsamen ist 11-stellig: 1204.00.90.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (120400), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (12040090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1204009000) sowie einer zusätzlichen nationalen Untergliederung (0). Die 11-stellige Zolltarifnummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland maßgeblich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Leinsamen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Leinsamen ist die Position 1204 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern können. Eine vZTA sichert den aktuellen Einreihungsstand.

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