Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8207.50.90.00.0 leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN82
- PositionAuswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z.B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge8207
- UnterpositionBohrwerkzeuge820750
- Kombinierte Nomenklaturmit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen82075030
- Kombinierte Nomenklaturandere82075050
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bohrwerkzeug
Der HS-Code für Bohrwerkzeug lautet 8207.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8207.50.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8207.50.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8207.50.90.00.0.
Einreihung von Bohrwerkzeug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bohrwerkzeugen erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie nach AV 3b für Warenzusammenstellungen und AV 6 für die Unterpositionen. Maßgeblich ist der arbeitende Teil und der Verwendungszweck.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bohrwerkzeug
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant. vZTA: DEBTI3962/24-1 | 8207.50.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungMauerbohrer | 8207.50.30.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungFür die Metallbearbeitung, aus gesinterten Hartmetallen/Cermets. vZTA: DEBTI17198/25-1, DEBTI41458/19-1 u.a. | 8207.50.50.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungFür die Metallbearbeitung, aus Schnellarbeitsstahl. vZTA: DE25855/16-1 | 8207.50.60.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungFür die Metallbearbeitung, aus anderen Stoffen | 8207.50.70.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bohrwerkzeug (8207) ≠ Mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant. vZTA: DEBTI3962/24-1 (8207) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bohrwerkzeug bleibt die Zolltarifnummer 8207.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bohrwerkzeug (8207) ≠ Mauerbohrer (8207) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bohrwerkzeug bleibt die Zolltarifnummer 8207.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bohrwerkzeug (8207) ≠ Für die Metallbearbeitung, aus gesinterten Hartmetallen/Cermets. vZTA: DEBTI17198/25-1, DEBTI41458/19-1 u.a. (8207) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bohrwerkzeug bleibt die Zolltarifnummer 8207.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bohrwerkzeug (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE19689/16-1 | Bohrer aus unedlem Metall zum Bohren von Löchern in Holz | 8207.50.90.00.0 |
| DEBTI3365/21-1 | Auswechselbare Bohrer aus unedlem Metall für Holzbearbeitung | 8207.50.90.00.0 |
| DEBTI25574/17-1 | Stufenbohrer aus Schnellarbeitsstahl für Terrassendielen aus Holz | 8207.50.90.00.0 |
| DE23338/16-1 | Auswechselbarer Bohrer aus unedlem Metall für Holzbearbeitung | 8207.50.90.00.0 |
| DEBTI13337/25-1 | Forstnerbohrer-Set aus Stahl zum Bohren von Holz | 8207.50.90.00.0 |
| DE7258/17-1 | Bohrkronen aus Stahl zum Öffnen von Keramikstopfen an Hochöfen | 8207.50.90.00.0 |
| DEBTI12735/21-1 | Spiralbohrer-Set aus unedlem Metall für Holzbearbeitung | 8207.50.90.00.0 |
| DEBTI3230/21-1 | Aufsatzsenker aus unedlem Metall für Holzbearbeitung | 8207.50.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr (EU)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Bohrwerkzeuge
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Ausfuhr
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