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Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Chili-Paste: 2103.90.90.89.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Chili-Paste (2103.90.90.89.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Chili-Paste unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Chili-Paste Produktbild

Die korrekte Einreihung von Chili-Paste hängt von der genauen Zusammensetzung ab: Enthält die Paste Tomaten, weicht die Zolltarifnummer ab. Fehlt Tomatenanteil und liegt der Gehalt an Mononatriumglutamat unter 50 % in der Trockenmasse, ist 2103.90.90.89.0 der zutreffende Code. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Chili-Paste beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Chili-Paste zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2103 - Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
  • Unterposition: 2103 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2103 9090 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2103 9090 81 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2103 9090 89 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 gilt für Chili-Paste ohne Tomaten und ohne hohen MSG-Gehalt. Bei abweichender Zusammensetzung kann eine andere Nummer zutreffen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Chili-Paste

Der HS-Code für Chili-Paste lautet 2103.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2103.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2103.90.90.89. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2103.90.90.89.0.

Einreihung von Chili-Paste nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach Allgemeiner Vorschrift 1 ist Chili-Paste als zusammengesetztes Würzmittel der Position 2103 zuzuweisen. Die Ware ist keine Gemüsezubereitung des Kapitels 20, da sie nicht als solche aufgemacht ist, sondern als Würzmittel dient. Die vZTA-Rechtsprechung (DEBTI31515/23-1, DEM/666/07-1, DEBTI50006/20-1, DEBTI13231/22-1) bestätigt durchgängig die Einreihung unter 2103.90.90.89.0 für Chili-Paste ohne Tomaten und ohne MSG ≥50 %.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Chili-Paste

Alternative Einreihung

2103.90.90.19.0 7,7 %

Zolltarifnummer 2103.90.90.19.0 – Chili-Paste mit Tomaten (vZTA DEBTI36101/21-1)

Alternative Einreihung

2005.99.10.10.0 7,7 %

2005.99.10.10.0 – Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack, Pulver

Alternative Einreihung

2103.20.00.00.0 7,7 %

2103.20.00.00.0 – Tomatenketchup und andere Tomatensoßen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Chili-Paste (2103) ≠ Zolltarifnummer 2103.90.90.19.0 – Chili-Paste mit Tomaten (vZTA DEBTI36101/21-1) (2103)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chili-Paste bleibt die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Chili-Paste (2103) ≠ 2005.99.10.10.0 – Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack, Pulver (2005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chili-Paste bleibt die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Chili-Paste (2103) ≠ 2103.20.00.00.0 – Tomatenketchup und andere Tomatensoßen (2103)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chili-Paste bleibt die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen innerhalb des Zolltarifs kann auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware nicht als Würzmittel, sondern als andersartige Zubereitung aufgemacht ist.

Alternative Einreihung

2005.99.10.10.0 7,7 %

2005.99.10.10.0 – Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack, Pulver

Alternative Einreihung

2103.20.00.00.0 7,7 %

2103.20.00.00.0 – Tomatenketchup und andere Tomatensoßen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Chili-Paste ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Chili-Paste (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI36101/21-12103.90.90.19.0
Zusammengesetztes Würzmittel, Chili-Paste, Tomaten enthaltend
DEBTI31515/23-12103.90.90.89.0
Chilipaste, keine Tomaten, kein MSG
DEM/666/07-12103.90.90.89.0
Chilli-Paste, keine Tomaten
DEBTI50006/20-12103.90.90.89.0
Würzpaste mit Chili, keine Tomaten
DEBTI13231/22-12103.90.90.89.0
zubereitete Würzpaste
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

7,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,7 %

Drittlandszoll

USA7,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,2 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse

Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Chili-Paste

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Chili-Paste mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um den Drittlandszoll, die Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Zusatzzölle zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Chili-Pasten

Welche Zolltarifnummer hat Chili-Paste?

Chili-Paste ohne Tomaten und ohne hohen MSG-Gehalt wird unter der Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 eingereiht. Enthält die Paste Tomaten, lautet die Nummer 2103.90.90.19.0. Beide Nummern fallen in die Position 2103 (zusammengesetzte Würzmittel).

Welchen HS-Code hat Chili-Paste?

Der HS-Code (6-stellig) für Chili-Paste lautet 210390. Er umfasst alle zusammengesetzten Würzmittel der Position 2103, die nicht als Sojasoße, Tomatenketchup oder Senf spezifiziert sind. Die weitere Untergliederung erfolgt in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Chili-Paste?

Der Drittlandszollsatz für Chili-Paste der Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 beträgt 7,7 %. Für Länder mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Satz auf 0 % sinken. Für Indien gilt ein Präferenzsatz von 4,2 %.

Wie unterscheidet sich Chili-Paste zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zu Gemüsezubereitungen des Kapitels 20 (z. B. Capsicum-Pulver unter 2005.99.10.10.0) und zu Gewürzen des Kapitels 9 (z. B. gemahlener Chili unter 0904.22.00.00.0). Eine Alternative bei Tomatenanteil ist die TARIC-Unterposition 2103.90.90.19.0. Entscheidend sind Konsistenz (Paste vs. Pulver) und Verwendungszweck (Würzmittel vs. Gemüsebeilage).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Chili-Paste verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem können Einfuhrkontrollen oder Maßnahmen wie die GVO-Prüfung umgangen werden, was die Verkehrsfähigkeit der Ware gefährdet.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Chili-Paste?

Ja, für Chili-Paste unter 2103.90.90.89.0 gelten Einfuhrkontrollen hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO), eine Kontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse sowie eine Veterinärkontrolle, falls tierische Bestandteile enthalten sind. Zudem können Zusatzzölle anfallen. Die genauen Maßnahmen sind länderspezifisch im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Chili-Paste?

Die vollständige Zolltarifnummer für Chili-Paste ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2103.90.90.89.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (210390), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (21039090), dem 10-stelligen TARIC-Code (2103909089) und der abschließenden 11. Stelle (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Chili-Paste?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 2103 und die Unterposition 2103.90.90.89.0 sind jedoch seit mehreren Jahren stabil. Dennoch empfiehlt es sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung im TARIC zu prüfen.

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