Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Zitronensaft zeigt den Weg vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln2009
- UnterpositionSaft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen)200931
- Unterpositionanderer200939
- Kombinierte Nomenklaturmit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 6720093931
- Kombinierte Nomenklaturmit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht20093931
- Kombinierte Nomenklaturzugesetzten Zucker enthaltend20093931
- TARICZitronensaft2009393111
- Zolltarifnummeranderer
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zitronensaft
Der HS-Code für Zitronensaft lautet 2009.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.39.31. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.39.31.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.39.31.19.0.
Einreihung von Zitronensaft nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zitronensaft folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Abschnitts- und Kapitelvorschriften. Position 2009 erfasst Fruchtsäfte aller Art – die weitere Unterteilung erfolgt nach Brixwert, Wert und Zuckergehalt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zitronensaft
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZitronensaft, trinkfertig (Brix ≤20), keinen zugesetzten Zucker, Wert ≤30€/100kg | 2009.31.59.90.0 | 14,4 % |
| Alternative EinreihungZitronensaft, trinkfertig (Brix ≤20), zugesetzten Zucker enthaltend, Wert ≤30€/100kg | 2009.31.51.90.0 | 14,4 % |
| Alternative EinreihungZitronensaft, Brix >20 ≤67, keinen zugesetzten Zucker, Wert ≤30€/100kg | 2009.39.59.90.0 | 14,4 % |
| Alternative EinreihungZitronensaft, Brix >20 ≤67, keinen zugesetzten Zucker, Wert >30€/100kg | 2009.39.39.19.0 | 14,4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zitronensaft (2009) ≠ Zitronensaft, trinkfertig (Brix ≤20), keinen zugesetzten Zucker, Wert ≤30€/100kg (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zitronensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.39.31.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zitronensaft (2009) ≠ Zitronensaft, trinkfertig (Brix ≤20), zugesetzten Zucker enthaltend, Wert ≤30€/100kg (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zitronensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.39.31.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zitronensaft (2009) ≠ Zitronensaft, Brix >20 ≤67, keinen zugesetzten Zucker, Wert ≤30€/100kg (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zitronensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.39.31.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zitronensaft (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/2564/05-1 | Zitronensaftkonzentrat, klar | 2009.39.31.19.0 |
| DEB/2565/05-1 | Zitronensaftkonzentrat, trüb | 2009.39.31.19.0 |
| DE4496/16-1 | Zitronensaftkonzentrat | 2009.39.31.19.0 |
| DE8290/16-1 | Zitronensaftkonzentrat | 2009.39.31.19.0 |
| DEBTI49355/23-1 | Zitronensaftkonzentrat (Citrus limon) | 2009.39.31.19.0 |
| DEBTI49360/23-1 | Zitronensaftkonzentrat (Citrus limon) | 2009.39.31.19.0 |
| DEBTI49361/23-1 | Zitronensaftkonzentrat (Citrus limon) | 2009.39.31.19.0 |
| DEBTI29564/19-1 | Zitronensaftkonzentrat | 2009.39.31.19.0 |
| DEB/3012/08-1 | Zitronensaft, zugesetzten Zucker enthaltend | 2009.39.31.19.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
14,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 14,4 % | Drittlandszoll |
| USA | 14,4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 14,4 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 10,9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 14,4 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Zitronensaft
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Zitronensaft mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein – der Rechner ermittelt Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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