Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Damen-Kurti ist in die folgende hierarchische Gliederung des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU eingeordnet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN62
- PositionKostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen6204
- UnterpositionKleider620441
- Unterpositionaus Baumwolle620442
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Damen-Kurti
Der HS-Code für Damen-Kurti lautet 6204.42 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6204.42.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6204.42.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6204.42.00.90.0.
Einreihung von Damen-Kurti nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Damen-Kurtis folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 (Wortlaut der Positionen) führt zur Position 6204. AV 3a (Spezifischere Beschreibung) bestimmt die Unterposition „Kleider“ (6204.41) gegenüber „Kostümen“ oder „Jacken“. Die schrittbedeckende Länge und die Funktion als Oberbekleidung ohne zusätzliches Unterteil sind nach AV 4 (Vergleichbare Ware) maßgeblich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Damen-Kurti
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKleider, aus Baumwolle, nach dem Batik-Verfahren handbedruckt | 6204.42.00.10.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungAndere Kleidung, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle | 6211.42.90.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Damen-Kurti (6204) ≠ Kleider, aus Baumwolle, nach dem Batik-Verfahren handbedruckt (6204) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Kurti bleibt die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Damen-Kurti (6204) ≠ Andere Kleidung, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle (6211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Kurti bleibt die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Damen-Kurti (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/3286/09-1 | Kleid „Kurta Indira“: 93 cm Rückenlänge, schrittbedeckend, aus bunt bedrucktem Baumwollgewebe → 6204.42.00.90.0 | 6204.42.00.90.0 |
| DEBTI9818/20-1 | Tunika aus bedrucktem Gewebe (80% Baumwolle/20% Seide), über den Schritt reichend → 6204.42.00.90.0 | 6204.42.00.90.0 |
| DE18008/15-1 | Öko-Baumwoll-Tunika, über den halben Oberschenkel, nicht Batik → 6204.42.00.90.0 | 6204.42.00.90.0 |
| DEBTI8239/19-1 | Damen Strandtunika, 57% Baumwolle/43% Viskose, schrittbedeckend → 6204.42.00.90.0 | 6204.42.00.90.0 |
| DE17731/14-1 | Tunika Xiang: 100% Baumwolle, letzter Knopf 25 cm oberhalb des unteren Randes → nicht schrittbedeckend → 6211.42.90.00.0 (Abgrenzungsfall) | 6211.42.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
Zollrechner für Damen-Kurti
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Damen-Kurti aus Indien, China oder Bangladesch.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Weitere Produkte aus Textilien und Bekleidung
Diese Produkte werden ebenfalls nach Kapitel 62 eingereiht und können für die Abgrenzung hilfreich sein.