Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3824 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 3824 91 - andere
- Unterposition: 3824 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9945 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9975 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9992 - chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9993 - andere
Zolltarifnummer: 3824 9993 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Erde hängt maßgeblich von der Zusammensetzung ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre Ware präzise zu beschreiben.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Erde
Der HS-Code für Erde lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.93.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.93.90.0.
Einreihung von Erde nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Erde erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Erde
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTorf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert | 2703.00.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere mineralische Stoffe, a.n.g. | 2530.90.70.90.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Erde (3824) ≠ Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert (2703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Erde bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Erde (3824) ≠ andere mineralische Stoffe, a.n.g. (2530) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Erde bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb von Kapitel 38:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTorf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert | 2703.00.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere mineralische Stoffe, a.n.g. | 2530.90.70.90.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Erde ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Erde (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI38058/20-1 | Blumenerde (Grünkompost, Holzfasern, Rindenhumus, Cocopeat, Guano, Hornmehl) | 3824.99.93.90.0 |
| DEBTI38047/20-1 | Pflanzenerde (37% Weißtorf, 30% Schwarztorf, 30% Grünkompost, Perlite, NPK-Dünger) | 3824.99.93.90.0 |
| DEBTI25397/21-1 | Pflanzenerde (52% Mischtorf, 1% Perlite, 46% Sand, 1% Kalk, 1% NPK-Dünger) | 3824.99.93.90.0 |
| DE1495/17-1 | Kokoserde (rein organische Blumenerde aus Kokosnussfasern) | 3824.99.93.90.0 |
| DEBTI38051/20-1 | Pflanzenerde (87% Mischtorf, 3% Perlite, Sand, Kalk, NPK-Dünger) – torfdominant, eingereiht unter 2703 | 3824.99.93.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Erde
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Erde mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Erde eingeführt oder haben eine vergleichbare zolltarifliche Einreihung.
Reisschalen-Asche
2621.90.00.00.0 · 0 %
Flaschenkürbis
0712.90.90.90.0 · 12.8 %
Sägemehl
4401.41.00.00.0 · nicht ermittelt
Pflanzenkohle
4402.90.00.90.0 · 0 %
Katzenfutter
2309.10.90.00.0 · 9,6 %
Sonnenblume
0603.19.70.90.0 · nicht ermittelt
Futter
2309.90.96.95.0 · 0 %
Organischer Dünger
3101.00.00.00.2 · 0 %
Süßholz-Wurzel
1211.90.86.90.9 · nicht ermittelt
