Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Gellan-Gummi ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3913 - Natürliche Polymere (z.B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z.B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
- Unterposition: 3913 90 - andere
Zolltarifnummer: 3913 9000 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit und Verwendung abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gellan-Gummi
Der HS-Code für Gellan-Gummi lautet 3913.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3913.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3913.90.00.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3913.90.00.99.0.
Einreihung von Gellan-Gummi nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gellan-Gummi in die Position 3913 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Gellan-Gummi ist ein natürliches Polymer, das durch Fermentation gewonnen wird und in Primärform (Pulver) vorliegt. Es fällt nicht unter Kapitel 1302, da es kein pflanzlicher Schleim ist. Die Unterposition 3913.90 erfasst andere natürliche Polymere, die nicht spezifischer genannt sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gellan-Gummi
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen | 1302.39.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAgar-Agar | 1302.31.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gellan-Gummi (3913) ≠ andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gellan-Gummi bleibt die Zolltarifnummer 3913.90.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gellan-Gummi (3913) ≠ Agar-Agar (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gellan-Gummi bleibt die Zolltarifnummer 3913.90.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn die Ware nicht als natürliches Polymer in Primärform vorliegt. Beispielsweise könnten zubereitete Geliermittel in Kapitel 21 fallen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen | 1302.39.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAgar-Agar | 1302.31.00.00.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gellan-Gummi ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gellan-Gummi (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/1014/08-1 | Angaben: Phytagel, Gellan Gum, CAS-Nr. 71010-52-1; Gellan Gum ist ein Polysaccharid und wird nach Fermentation durch Bakterien gebildet. Gellan Gum besteht aus Glucose, Glucuronsäure und Rhamnose. Weißes bis cremefarbenes Pulver. Nach den Angaben liegt ein natürliches Polymer in Primärform vor. | 3913.90.00.99.0 |
| DEHH/1752/07-1 | Angaben des Antragstellers: Gellan Gum (Geliermittel). Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Nach Angabe des Antragstellers handelt es sich um ein geruchloses, cremefarbenes Pulver. Gellan Gum wird durch Fermentation gewonnen und stellt sich als Polysaccharid dar. | 3913.90.00.99.0 |
| DE2804/12-1 | Xanthan Gummi (Polysaccharid) - Vergleichsfall für Polysaccharid in Position 3913 | 3913.90.00.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Gellan-Gummi
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Gellan-Gummi mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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