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Fahrzeug- & MotorenteileKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fahrradständer: 8714.99.90.89.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Fahrradständer (8714.99.90.89.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Fahrradständer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Fahrradständer Produktbild

Fahrradständer werden ausschließlich als Zubehör für Fahrräder verwendet. Die Einreihung in 8714.99.90.89.0 ist durch mehrere verbindliche vZTA-Entscheidungen bestätigt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Fahrradständer beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Fahrradständer gliedert sich wie folgt in den Zolltarif ein:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8714 - Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen|8711|bis 8713
  • Unterposition: 8714 91 - andere
  • Unterposition: 8714 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8714 9990 - andere; Teile
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8714 9990 89 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahrradständer

Der HS-Code für Fahrradständer lautet 8714.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8714.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8714.99.90.89. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.99.90.89.0.

Einreihung von Fahrradständer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahrradständer

Standard für alle Fahrradständer, die erkennbar ausschließlich als Fahrradzubehör verwendbar sind.

8714.99.90.89.0 4,7 %

Fahrradständer (Seitenständer, Mittelstütze, Hinterbauständer) aus Metall oder Aluminium, mit Befestigungsvorrichtung, als Zubehör für Fahrräder der Position 8712

Nur wenn es sich um Sattelstangen handelt, nicht um Fahrradständer. Diese Position ist für Fahrradständer ausgeschlossen.

8714.99.90.30.0 4,7 %

Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Fahrradständer (8714) ≠ Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (8714)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Fahrradständer bleibt die Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nur wenn der Fahrradständer als einfaches Metallteil ohne erkennbare Zweckbestimmung als Fahrradzubehör eingereiht würde. Diese Einreihung ist für Fahrradständer nicht zutreffend, da die spezifische Verwendung als Fahrradzubehör die Position 8714 begründet.

7326.90.98.90.0 4,7 %

Andere Waren aus Eisen oder Stahl

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahrradständer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahrradständer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE15262/11-18714.99.90.89.0
Zubehör für Fahrräder, sog. Seitenständer, Art.-Nr. 43.302, Foto siehe Anlage, - klappbarer, höhenverstellbarer Fahrradständer aus unedlem Metall, mit einem Gelenk aus Metall und Kunststoff sowie einem Kunststoffabschlussstopfen am unteren Ende, - mit einer Vorrichtung zum Befestigen am Fahrradrahmen, - lt. Antrag... Mehr anzeigen
DE11077/15-18714.99.90.89.0
Fahrradständer, Foto siehe Anlage, - schwarzer Ständer (Stütze) lt. Antrag aus Aluminium, - mit Kunststoffabschluss (Fuß) am unteren Ende, - mit Befestigungsvorrichtung inkl. Schraube am oberen Ende, - zur Befestigung mittig am Fahrrad (Mittelstütze), - erkennbares Zubehör ausschließlich zur Verwendung an... Mehr anzeigen
DE15264/11-18714.99.90.89.0
Zubehör für Fahrräder, sog. Aluminiumseitenständer, Art.-Nr. 43.308, Foto siehe Anlage, - klappbarer Fahrradständer (Länge ca. 27 bis 34 cm) aus lt. Antrag Aluminium, mit einem Kunststoffabschlussstopfen am unteren Ende, - mit einer Vorrichtung zum Befestigen am Fahrradrahmen, - lt. Antrag für alle Fahrradtypen von... Mehr anzeigen
DE15263/11-18714.99.90.89.0
Zubehör für Fahrräder, sog. Aluminiumseitenständer, Art.-Nr. 43.301, Foto siehe Anlage, - klappbarer Fahrradständer (Länge ca. 33 cm) aus lt Antrag Aluminium, mit einem Kunststoffabschlussstopfen am unteren Ende, - mit einer Vorrichtung zum Befestigen am Fahrradrahmen, - lt. Antrag für alle Fahrradtypen geeignet, -... Mehr anzeigen
DE20484/16-18714.99.90.89.0
Fahrradständer, Art. 43307, Foto siehe Anlage, - schwarzer höhenverstellbarer Ständer (Stütze) aus lt. Antrag Aluminium, Kautschuk (ABS), Eisen und Kunststoff (PVC), - mit den Maßen von 30 mm x 50 mm x 40 mm, - mit Kunststoffabschluss (Fuß) am unteren Ende, - mit Befestigungsvorrichtung inkl. Schraube am oberen... Mehr anzeigen
DEBTI60569/24-18714.99.90.89.0
Seitenständer, Art.-Nr.: 49520, Foto siehe Anlage, - schwarzer, höhenverstellbarer, klappbarer Ständer (Stütze), - lt. Antrag aus Aluminium, - für Fahrräder von 22 bis 28 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von 340 mm x 80 mm x 50 mm, - mit einer Befestigungsvorrichtung und einem Gelenk aus Metall inkl. einer... Mehr anzeigen
DEBTI44677/21-18714.99.90.89.0
Hinterbauständer, Art.-Nr.: 43311, Foto siehe Anlage, - schwarzer höhenverstellbarer Ständer (Stütze), - aus laut Antrag Aluminium - für Fahrräder von 22 bis 29 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von 360 mm x 80 mm x 50 mm und einer maximalen Belastbarkeit von 40 kg, - zur Befestigung an der Kettenstrebe mit... Mehr anzeigen
DEBTI46039/21-18714.99.90.89.0
Seitenständer, Art.-Nr.: 49520, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - schwarzer, höhenverstellbarer, klappbarer Ständer (Stütze), - aus laut Antrag Aluminium, - für Fahrräder von 22 bis 28 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von 340 mm x 80 mm x 50 mm, - mit... Mehr anzeigen
DE11077/15-18714.99.90.89.0
Fahrradständer, Foto siehe Anlage, - schwarzer Ständer (Stütze) lt. Antrag aus Aluminium, - mit Kunststoffabschluss (Fuß) am unteren Ende, - mit Befestigungsvorrichtung inkl. Schraube am oberen Ende, - zur Befestigung mittig am Fahrrad (Mittelstütze), - erkennbares Zubehör ausschließlich zur Verwendung an... Mehr anzeigen
DE20484/16-18714.99.90.89.0
Fahrradständer, Art. 43307, Foto siehe Anlage, - schwarzer höhenverstellbarer Ständer (Stütze) aus lt. Antrag Aluminium, Kautschuk (ABS), Eisen und Kunststoff (PVC), - mit den Maßen von 30 mm x 50 mm x 40 mm, - mit Kunststoffabschluss (Fuß) am unteren Ende, - mit Befestigungsvorrichtung inkl. Schraube am oberen... Mehr anzeigen
DE15262/11-18714.99.90.89.0
Zubehör für Fahrräder, sog. Seitenständer, Art.-Nr. 43.302, Foto siehe Anlage, - klappbarer, höhenverstellbarer Fahrradständer aus unedlem Metall, mit einem Gelenk aus Metall und Kunststoff sowie einem Kunststoffabschlussstopfen am unteren Ende, - mit einer Vorrichtung zum Befestigen am Fahrradrahmen, - lt. Antrag... Mehr anzeigen
DE15264/11-18714.99.90.89.0
Zubehör für Fahrräder, sog. Aluminiumseitenständer, Art.-Nr. 43.308, Foto siehe Anlage, - klappbarer Fahrradständer (Länge ca. 27 bis 34 cm) aus lt. Antrag Aluminium, mit einem Kunststoffabschlussstopfen am unteren Ende, - mit einer Vorrichtung zum Befestigen am Fahrradrahmen, - lt. Antrag für alle Fahrradtypen von... Mehr anzeigen
DEBTI60585/24-18714.99.90.89.0
Hinterbauständer, Art.-Nr.: 49522, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - schwarzer, höhenverstellbarer, klappbarer Ständer (Stütze), - aus laut Antrag Aluminium, - für Fahrräder von 22 bis 28 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von 345 mm x 80 mm x 50 mm, - mit... Mehr anzeigen
DEBTI46038/21-18714.99.90.89.0
Hinterbauständer, Art.-Nr.: 49522, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - schwarzer, höhenverstellbarer, klappbarer Ständer (Stütze), - aus laut Antrag Aluminium, - für Fahrräder von 22 bis 28 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von 345 mm x 80 mm x 50 mm, - mit... Mehr anzeigen
DEBTI46037/21-18714.99.90.89.0
Hinterbauständer, Art.-Nr.: 49521, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - schwarzer, höhenverstellbarer, klappbarer Ständer (Stütze), - aus laut Antrag Aluminium, - für Fahrräder von 22 bis 28 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von 345 mm x 80 mm x 50 mm, - mit... Mehr anzeigen
DEBTI60576/24-18714.99.90.89.0
Hinterbauständer, Art.-Nr.: 49521, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - schwarzer, höhenverstellbarer, klappbarer Ständer (Stütze), - aus laut Antrag Aluminium, - für Fahrräder von 22 bis 28 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von 345 mm x 80 mm x 50 mm, - mit... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

4,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China4,7 %

Drittlandszoll

USA4,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand4,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Fahrradständer

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Fahrradständer. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fahrradständer

Welche Zolltarifnummer hat Fahrradständer?

Die zolltarifliche Einreihung für Fahrradständer erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0. Diese Position umfasst Seitenständer, Mittelstützen und Hinterbauständer aus Metall oder Aluminium, die als Zubehör für Fahrräder der Position 8712 bestimmt sind. Die Einreihung ist durch mehrere verbindliche vZTA-Entscheidungen bestätigt.

Welchen HS-Code hat Fahrradständer?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Fahrradständer lautet 871499. Dieser 6-stellige Code ist international einheitlich und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC. Die vollständige Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0 leitet sich davon ab.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Fahrradständer?

Der Drittlandszollsatz für Fahrradständer der Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0 beträgt 4,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Fahrradständer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Fahrradständern erfolgt gegenüber anderen Fahrradteilen wie Sattelstangen (8714.99.90.30.0) oder Gepäckträgern (8714.99.90.50.0). Eine Alternative zur Hauptposition 8714.99.90.89.0 besteht nicht, da Fahrradständer ausschließlich als Fahrradzubehör verwendet werden und die spezifische Funktion des Abstützens erfüllen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Fahrradständer verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern oder Strafen führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Nutzen Sie daher unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Einreihung zu ermitteln.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fahrradständer?

Für die Einfuhr von Fahrradständern der Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0 gelten keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Bei der Ausfuhr aus der EU sind jedoch Maßnahmen wie Ausfuhrgenehmigungen (Code 473) und Beschränkungen bei der Ausfuhr (Code 467) zu beachten, insbesondere im Zusammenhang mit Kulturgütern (Code 735).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Fahrradständer?

Die vollständige Zolltarifnummer für Fahrradständer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.99.90.89.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (871499), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (87149990) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8714999089) zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Codenummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Fahrradständer?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Fahrradständer ist die Position 8714.99.90.89.0 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Zollsätze oder Maßnahmen ändern können.

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