Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Anhänger-Teile leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR87
- PositionAnhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon8716
- UnterpositionTeile871690
- Kombinierte Nomenklaturandere Teile87169090
- TARICandere8716909095
- TARICandere8716909097
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Anhänger-Teil
Der HS-Code für Anhänger-Teil lautet 8716.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8716.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8716.90.90.98. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8716.90.90.98.0.
Einreihung von Anhänger-Teil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Anhänger-Teilen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Anhänger-Teil
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFahrgestelle – spezifische Unterposition für Fahrgestelle von Anhängern | 8716.90.10.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungKarosserien und Aufbauten – spezifische Unterposition für Aufbauten/Karosserieteile | 8716.90.30.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungAchsen – spezifische Unterposition für Achsen für Anhänger (vZTA DE10483/13-1) | 8716.90.50.00.0 | 1,7 % |
| Alternative Einreihungandere (Räder aus Aluminium für Anhänger) | 8716.90.90.95.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungKarosseriezubehör – für Anhängerkupplungen, die am Kfz verbaut werden (vZTA DEBTI52207/21-1) | 8708.29.90.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Anhänger-Teil (8716) ≠ Fahrgestelle – spezifische Unterposition für Fahrgestelle von Anhängern (8716) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Anhänger-Teil bleibt die Zolltarifnummer 8716.90.90.98.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Anhänger-Teil (8716) ≠ Karosserien und Aufbauten – spezifische Unterposition für Aufbauten/Karosserieteile (8716) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Anhänger-Teil bleibt die Zolltarifnummer 8716.90.90.98.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Anhänger-Teil (8716) ≠ Achsen – spezifische Unterposition für Achsen für Anhänger (vZTA DE10483/13-1) (8716) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Anhänger-Teil bleibt die Zolltarifnummer 8716.90.90.98.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Anhänger-Teil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI13782/21-1 | Klemmschalensatz für Anhänger mit Tandemfahrgestellen (Befestigung Deichselrohr, Bremsseilführung) – 8716.90.90.99.8 | 8716.90.90.98.0 |
| DEBTI13432/21-1 | Befestigungsvorrichtung/Kupplungsarm für Fahrradanhänger – 8716.90.90.98.0 | 8716.90.90.98.0 |
| DEBTI43845/21-1 | Endstück für Bootsauflage (Kunststoff, schaufelförmig) – 8716.90.90.98.0 | 8716.90.90.98.0 |
| DEBTI8237/21-1 | Obergurt aus Stahl (Auflage Bodenplatte/Verstärkung Karosserie) – 8716.90.90.98.0 | 8716.90.90.98.0 |
| DEBTI4820/22-1 | Deichsel (Verbindungsrohr Aluminium, Deichselkopf Kunststoff) – 8716.90.90.98.0 | 8716.90.90.98.0 |
| DEBTI14971/22-1 | Konsolenplatte aus Stahl für Stützradkonsole – 8716.90.90.98.0 | 8716.90.90.98.0 |
| DEBTI15138/22-1 | Befestigungsplatte/Stützradhalter – 8716.90.90.98.0 | 8716.90.90.98.0 |
| DEBTI15140/22-1 | Halbschale für Radbremsen (Bowdenzugführung) – 8716.90.90.98.0 | 8716.90.90.98.0 |
| DEBTI49879/22-1 | Anhänger-Stützräder (höhenverstellbar, Vollgummirad) – 8716.90.90.98.0 | 8716.90.90.98.0 |
| DE10483/13-1 | Achse für Sattelanhänger – 8716.90.50.00.0 | 8716.90.90.98.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Anhänger-Teil
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihr Anhänger-Teil aus verschiedenen Ursprungsländern.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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