Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionAnis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren0909
- UnterpositionKreuzkümmelfrüchte090931
- Zolltarifnummerweder gemahlen noch sonst zerkleinert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kreuzkümmelsamen
Der HS-Code für Kreuzkümmelsamen lautet 0909.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0909.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0909.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0909.31.00.00.0.
Einreihung von Kreuzkümmelsamen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kreuzkümmelsamen erfolgt nach AV 1: Maßgebend ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Kapitel 09 umfasst Gewürze. Position 0909 erfasst Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte sowie Wacholderbeeren. Da die Ware weder gemahlen noch zerkleinert ist, ist Unterposition 0909 31 einschlägig.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kreuzkümmelsamen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKreuzkümmelfrüchte, gemahlen oder sonst zerkleinert | 0909.32.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 0909.32.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kreuzkümmelsamen (0909) ≠ Kreuzkümmelfrüchte, gemahlen oder sonst zerkleinert (0909) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kreuzkümmelsamen bleibt die Zolltarifnummer 0909.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kreuzkümmelsamen (0909) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (0909) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kreuzkümmelsamen bleibt die Zolltarifnummer 0909.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kreuzkümmelsamen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI45033/23-1 | Kreuzkümmel, ganz, bio - getrocknete, ganze Früchte von Kreuzkümmel, weder gemahlen noch sonst zerkleinert | 0909.31.00.00.0 |
| DE24989/11-1 | Ganze, getrocknete, eiförmige Kreuzkümmelfrüchte | 0909.31.00.00.0 |
| DEBTI51384/19-1 | Getrocknete, ganze Früchte von Kreuzkümmel (LeChef Stick Kreuzkümmel) | 0909.31.00.00.0 |
| DEBTI20997/19-1 | Reife, getrocknete Früchte von Kreuzkümmel (Cuminum cyminum L.) | 0909.31.00.00.0 |
| DEBTI13546/22-1 | Reife, getrocknete Früchte von Kreuzkümmel (Cuminum cyminum L.) | 0909.31.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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