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Lebensmittel & GetränkeKapitel 15Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Palmkernöl: 1513.29.90.00.1

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Palmkernöl (1513.29.90.00.1) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Palmkernöl unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Palmkernöl Produktbild

Palmkernöl wird aus den Kernen der Ölpalme gewonnen und ist von Palmöl (aus dem Fruchtfleisch) zu unterscheiden. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Raffinationsgrad, der Fraktion (fest/flüssig) und der Verwendung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Palmkernöl beschreiben: Herkunft, Raffination, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Palmkernöl ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
  • Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
  • Position: 1513 - Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
  • Unterposition: 1513 21 - Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen
  • Unterposition: 1513 29 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1513 2930 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1513 2950 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1513 2990 - in anderer Aufmachung
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1513 2990 00 1 - genießbar

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit des Palmkernöls abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Einreihung für Ihr Produkt zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmkernöl

Der HS-Code für Palmkernöl lautet 1513.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1513.29.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1513.29.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1513.29.90.00.1.

Einreihung von Palmkernöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Palmkernöl erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Für Palmkernöl ist Kapitel 15, Position 1513 einschlägig. Die Unterpositionen 1513.21 (roh) und 1513.29 (andere) unterscheiden nach Verarbeitungszustand. Die nationale Zolltarifnummer 1513.29.90.00.1 erfasst genießbares Palmkernöl in Aufmachungen über 1 kg.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmkernöl

Alternative Einreihung

1513.29.19.00.1 9,6 %

Palmkernöl, feste Fraktionen, genießbar, in anderer Aufmachung (>1kg)

Alternative Einreihung

1513.21.00.00 9,6 %

Rohes Palmkernöl

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Palmkernöl (1513) ≠ Palmkernöl, feste Fraktionen, genießbar, in anderer Aufmachung (>1kg) (1513)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmkernöl bleibt die Zolltarifnummer 1513.29.90.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Palmkernöl (1513) ≠ Rohes Palmkernöl (1513)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmkernöl bleibt die Zolltarifnummer 1513.29.90.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls die Ware nicht als Palmkernöl im Sinne der Position 1513 einzureihen ist, kommen folgende andere Kapitel oder Positionen in Betracht:

Alternative Einreihung

1513.29.19.00.1 9,6 %

Palmkernöl, feste Fraktionen, genießbar, in anderer Aufmachung (>1kg)

Alternative Einreihung

1513.21.00.00 9,6 %

Rohes Palmkernöl

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Palmkernöl ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmkernöl (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE7861/17-11513.29.90.00.1
raffiniertes Palmkernöl, Schmelzpunkt 26-28°C, Lebensmittelbereich
DE14294/09-11513.29.90.00.1
raffiniertes Palmkernöl, wollweißfarbenes festes Fett
DE19951/09-11513.29.19.00.1
feste Fraktion von Palmkernöl, gedämpft
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

9,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,6 %

Drittlandszoll

USA9,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz9,6 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,1 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,6 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Palmkernöl

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Palmkernöl mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Palmkernöle

Welche Zolltarifnummer hat Palmkernöl?

Die Zolltarifnummer für Palmkernöl lautet 1513.29.90.00.1. Diese 11-stellige Nummer gilt für raffiniertes, genießbares Palmkernöl in Aufmachungen über 1 kg. Sie setzt sich aus dem HS-Code 1513.29, der Kombinierten Nomenklatur 1513.29.90 und dem TARIC-Code 1513.29.90.00 zusammen.

Welchen HS-Code hat Palmkernöl?

Der HS-Code für Palmkernöl ist 1513.29. Er umfasst Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert. Die ersten vier Ziffern 1513 stehen für die Position Kokosöl, Palmkernöl und Babassuöl.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Palmkernöl?

Der Drittlandszollsatz für Palmkernöl (TARIC 1513.29.90.00) beträgt 9,6 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA oder Thailand. Mit bestimmten Ländern wie Indonesien oder Malaysia können ermäßigte Sätze gelten.

Wie unterscheidet sich Palmkernöl zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Palmkernöl erfolgt vor allem zu Palmöl (Position 1511), das aus dem Fruchtfleisch gewonnen wird. Eine Alternative ist rohes Palmkernöl (1513.21). Chemisch modifizierte Palmkernöle fallen unter Position 1516, Mischungen unter 1517. Die genaue Einreihung hängt von Raffinationsgrad, Fraktion und Verwendungszweck ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Palmkernöl verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Zudem kann eine falsche Einreihung zu Problemen bei der Einfuhrkontrolle führen, etwa wenn Bio-Zertifikate oder Ausfuhrgenehmigungen erforderlich sind.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Palmkernöl?

Ja, für Palmkernöl gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Ware ist eine Kontrollbescheinigung erforderlich (Maßnahme 750). Zudem können Zusatzzölle (695) anfallen. Wird Palmkernöl als Abfall eingeführt, unterliegt es der Abfallverbringungskontrolle (755). Für die Ausfuhr gelten ebenfalls Kontrollen (751).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Palmkernöl?

Die Zolltarifnummer für Palmkernöl ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1513.29.90.00.1. Die ersten 6 Ziffern bilden den HS-Code, die 8. Ziffer die Kombinierte Nomenklatur und die 10. Ziffer den TARIC-Code. Die 11. Stelle ist die nationale Codenummer für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Palmkernöl?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich ändern, insbesondere die nationale 11. Stelle oder TARIC-Codes. Der HS-Code 1513.29 ist stabil, aber die Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur kann angepasst werden. Prüfen Sie vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung im TARIC der EU-Kommission.

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