Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Palmkernöl ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:
- AbschnittKap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen UrprungsIII
- KapitelTIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS15
- PositionKokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert1513
- UnterpositionPalmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen151321
- Unterpositionandere151329
- Kombinierte Nomenklaturandere15132930
- Kombinierte Nomenklaturandere15132950
- Kombinierte Nomenklaturin anderer Aufmachung15132990
- Zolltarifnummergenießbar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmkernöl
Der HS-Code für Palmkernöl lautet 1513.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1513.29.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1513.29.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1513.29.90.00.1.
Einreihung von Palmkernöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Palmkernöl erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Für Palmkernöl ist Kapitel 15, Position 1513 einschlägig. Die Unterpositionen 1513.21 (roh) und 1513.29 (andere) unterscheiden nach Verarbeitungszustand. Die nationale Zolltarifnummer 1513.29.90.00.1 erfasst genießbares Palmkernöl in Aufmachungen über 1 kg.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmkernöl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPalmkernöl, feste Fraktionen, genießbar, in anderer Aufmachung (>1kg) | 1513.29.19.00.1 | 9,6 % |
| Alternative EinreihungRohes Palmkernöl | 1513.21.00.00 | 9,6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Palmkernöl (1513) ≠ Palmkernöl, feste Fraktionen, genießbar, in anderer Aufmachung (>1kg) (1513) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmkernöl bleibt die Zolltarifnummer 1513.29.90.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Palmkernöl (1513) ≠ Rohes Palmkernöl (1513) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmkernöl bleibt die Zolltarifnummer 1513.29.90.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmkernöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE7861/17-1 | raffiniertes Palmkernöl, Schmelzpunkt 26-28°C, Lebensmittelbereich | 1513.29.90.00.1 |
| DE14294/09-1 | raffiniertes Palmkernöl, wollweißfarbenes festes Fett | 1513.29.90.00.1 |
| DE19951/09-1 | feste Fraktion von Palmkernöl, gedämpft | 1513.29.19.00.1 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
9,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9,6 % | Drittlandszoll |
| USA | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 9,6 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,1 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9,6 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Palmkernöl
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Palmkernöl mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig mit Palmkernöl verglichen oder sind zolltariflich verwandt.