Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Gewürz vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Nummer.
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0910 - Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
- Unterposition: 0910 91 - andere Gewürze
- Unterposition: 0910 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 0910 9991 - andere
Zolltarifnummer: 0910 9999 00 0 - gemahlen oder sonst zerkleinert
Hinweis zur Einreihung
Die dargestellte Zolltarifnummer 0910.99.99.00.0 ist die Auffangposition für gemahlene oder zerkleinerte Gewürze. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte das
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewürz
Der HS-Code für Gewürz lautet 0910.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.99.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.99.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.99.99.00.0.
Einreihung von Gewürz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gewürzen folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist die AV 1: Die Position ergibt sich aus dem Wortlaut der Positionen und der Kapitel- und Positionsanmerkungen.
Gemäß Anmerkung 1b zu Kapitel 09 gelten Mischungen von Gewürzen der Positionen 0904 bis 0910 als unter Position 0910 fallend. Enthält die Mischung jedoch nicht zu Kapitel 09 gehörende Zutaten in signifikanter Menge (etwa Salz, Zucker, Geschmacksverstärker), ist die Ware als Würzmittel der Position 2103 einzureihen.
Die AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil) ist für Gewürzmischungen ohne Hauptbestandteil anwendbar.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewürz
Alternative Einreihung
andere Gewürze, andere, andere, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
Mischungen im Sinne der Anm.1b zu Kapitel 09, andere als Curry, weder gemahlen
Alternative Einreihung
Mischungen im Sinne der Anm.1b zu Kapitel 09, andere als Curry, gemahlen
Alternative Einreihung
Paprika (Capsicum spp.), getrocknet, weder gemahlen noch zerkleinert
Alternative Einreihung
Pfeffer, weder gemahlen noch zerkleinert
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gewürz (0910) ≠ andere Gewürze, andere, andere, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (0910)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürz bleibt die Zolltarifnummer 0910.99.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gewürz (0910) ≠ Mischungen im Sinne der Anm.1b zu Kapitel 09, andere als Curry, weder gemahlen (0910)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürz bleibt die Zolltarifnummer 0910.99.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gewürz (0910) ≠ Mischungen im Sinne der Anm.1b zu Kapitel 09, andere als Curry, gemahlen (0910)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürz bleibt die Zolltarifnummer 0910.99.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Auffangposition bestehen weitere Einreihungsmöglichkeiten in anderen Kapiteln, wenn die Ware nicht die Merkmale eines Gewürzes im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 09 erfüllt.
Alternative Einreihung
andere Gewürze, andere, andere, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
Mischungen im Sinne der Anm.1b zu Kapitel 09, andere als Curry, weder gemahlen
Alternative Einreihung
Mischungen im Sinne der Anm.1b zu Kapitel 09, andere als Curry, gemahlen
Alternative Einreihung
Paprika (Capsicum spp.), getrocknet, weder gemahlen noch zerkleinert
Alternative Einreihung
Pfeffer, weder gemahlen noch zerkleinert
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gewürz ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewürz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsatz und Präferenzsätze
Drittlandszollsatz
12,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Gewürz
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Gewürz unter Berücksichtigung von Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Präferenzen.
Export
Exportmaßnahmen
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