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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gewürz: 0910.99.99.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gewürz (0910.99.99.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gewürz unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gewürz Produktbild

Für Gewürze sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gewürz beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Gewürz vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Nummer.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0910 - Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
  • Unterposition: 0910 91 - andere Gewürze
  • Unterposition: 0910 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0910 9991 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0910 9999 00 0 - gemahlen oder sonst zerkleinert

Hinweis zur Einreihung

Die dargestellte Zolltarifnummer 0910.99.99.00.0 ist die Auffangposition für gemahlene oder zerkleinerte Gewürze. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte das

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewürz

Der HS-Code für Gewürz lautet 0910.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.99.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.99.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.99.99.00.0.

Einreihung von Gewürz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Gewürzen folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist die AV 1: Die Position ergibt sich aus dem Wortlaut der Positionen und der Kapitel- und Positionsanmerkungen.

Gemäß Anmerkung 1b zu Kapitel 09 gelten Mischungen von Gewürzen der Positionen 0904 bis 0910 als unter Position 0910 fallend. Enthält die Mischung jedoch nicht zu Kapitel 09 gehörende Zutaten in signifikanter Menge (etwa Salz, Zucker, Geschmacksverstärker), ist die Ware als Würzmittel der Position 2103 einzureihen.

Die AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil) ist für Gewürzmischungen ohne Hauptbestandteil anwendbar.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewürz

Alternative Einreihung

0910.99.91.00.0 12,5 %

andere Gewürze, andere, andere, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Alternative Einreihung

0910.91.10.00.0 12,5 %

Mischungen im Sinne der Anm.1b zu Kapitel 09, andere als Curry, weder gemahlen

Alternative Einreihung

0910.91.90.00.0 12,5 %

Mischungen im Sinne der Anm.1b zu Kapitel 09, andere als Curry, gemahlen

Alternative Einreihung

0904.21.90.20 12,5 %

Paprika (Capsicum spp.), getrocknet, weder gemahlen noch zerkleinert

Alternative Einreihung

0904.11.00.00 12,5 %

Pfeffer, weder gemahlen noch zerkleinert

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gewürz (0910) ≠ andere Gewürze, andere, andere, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürz bleibt die Zolltarifnummer 0910.99.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gewürz (0910) ≠ Mischungen im Sinne der Anm.1b zu Kapitel 09, andere als Curry, weder gemahlen (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürz bleibt die Zolltarifnummer 0910.99.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gewürz (0910) ≠ Mischungen im Sinne der Anm.1b zu Kapitel 09, andere als Curry, gemahlen (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürz bleibt die Zolltarifnummer 0910.99.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Auffangposition bestehen weitere Einreihungsmöglichkeiten in anderen Kapiteln, wenn die Ware nicht die Merkmale eines Gewürzes im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 09 erfüllt.

Alternative Einreihung

0910.99.91.00.0 12,5 %

andere Gewürze, andere, andere, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Alternative Einreihung

0910.91.10.00.0 12,5 %

Mischungen im Sinne der Anm.1b zu Kapitel 09, andere als Curry, weder gemahlen

Alternative Einreihung

0910.91.90.00.0 12,5 %

Mischungen im Sinne der Anm.1b zu Kapitel 09, andere als Curry, gemahlen

Alternative Einreihung

0904.21.90.20 12,5 %

Paprika (Capsicum spp.), getrocknet, weder gemahlen noch zerkleinert

Alternative Einreihung

0904.11.00.00 12,5 %

Pfeffer, weder gemahlen noch zerkleinert

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gewürz ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewürz (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE8770/15-10910.99.99.00.0
Pulver aus getrockneten, gemahlenen Blättern (Tasmanische Pfefferblätter)
DEBTI43050/20-10910.99.99.00.0
Getrockneter Sumach, gemahlen, mit max. 6 % Speisesalz
DEBTI23835/24-40910.99.99.00.0
Rosa Pfeffer (Schinus-Beeren), ganze getrocknete Beeren
DEBTI25665/23-10910.99.99.00.0
Kaffir-Limettenblätter, ganz, getrocknet
DEBTI15355/25-10910.99.99.00.0
Gemahlene Gewürzmischung aus Anis, Koriander, Zimt, Kardamom u. a.
DEBTI11701/25-10910.99.99.00.0
Lebkuchengewürzmischung, gemahlen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Drittlandszollsatz und Präferenzsätze

Drittlandszollsatz

12,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,5 %

Drittlandszoll

USA12,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz12,5 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,3 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Gewürz

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Gewürz unter Berücksichtigung von Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Präferenzen.

Zolldaten werden geladen…

Export

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gewürze

Welche Zolltarifnummer hat Gewürz?

Die zolltarifliche Auffangposition für gemahlene oder zerkleinerte Gewürze ist 0910.99.99.00.0. Diese Nummer wird verwendet, wenn ein Gewürz nicht unter eine spezifischere Unterposition der Positionen 0904 bis 0910 fällt, etwa Pfeffer (0904), Vanille (0905), Zimt (0906), Nelken (0907), Muskat (0908), Anis (0909) oder Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry (0910).

Welchen HS-Code hat Gewürz?

Der HS-Code für Gewürze lautet 091099. Er umfasst die sechsstelligen Unterpositionen der Position 0910, die alle sonstigen Gewürze (Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere) abdeckt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gewürz?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 0910.99.99.00.0 beträgt 12,5 %. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) liegt bei 7 %. Für bestimmte Ursprungsländer gelten Präferenzsätze von 0 % (etwa Türkei, Südkorea, Vietnam, Japan) oder ermäßigte Sätze (Indien 4,3 %).

Wie unterscheidet sich Gewürz zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt nach Verarbeitungsgrad und Zusammensetzung. Unzerkleinerte (ganze) Gewürze fallen unter 0910.99.91.00.0. Gewürzmischungen aus Positionen 0904-0910 werden unter 0910.91 eingeordnet. Enthält die Mischung nicht zu Kapitel 09 gehörende Zutaten wie Salz oder Zucker, ist sie als zusammengesetztes Würzmittel (2103) eine Alternative.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gewürz verwende?

Eine falsche Zolltarifnummer kann zu unzutreffenden Zollsätzen, falscher Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer und Verzögerungen bei der Abfertigung führen. Im schlimmsten Fall drohen Nacherhebungen, Verzugszinsen und Bußgelder. Bei Verdacht auf falsche Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gewürz?

Für die Zolltarifnummer 0910.99.99.00.0 gelten folgende Maßnahmen: Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), Zusatzzölle (Code 695) und für bestimmte Ursprungsländer eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731). Für Bio-Gewürze ist eine Kontrollbescheinigung erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gewürz?

Die vollständige Zolltarifnummer hat 11 Stellen und lautet 0910.99.99.00.0. Sie setzt sich zusammen aus der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (09109999), der 10-stelligen TARIC-Nummer (0910999900) und der nationalen 11-stelligen statistischen Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gewürz?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Anpassungen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN). Für Gewürze sind relevante Änderungen in den Kapiteln 0904 bis 0910 möglich. Es empfiehlt sich, die TARIC-Datenbank regelmäßig zu konsultieren.

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