Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionPfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert0904
- UnterpositionFrüchte der Gattung Capsicum oder Pimenta090421
- Unterpositiongemahlen oder sonst zerkleinert090422
- TARICPaprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.)0904220011
- ZolltarifnummerGemüsepaprika (Capsicum annuum)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Paprikapulver
Der HS-Code für Paprikapulver lautet 0904.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.22.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.22.00.11. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.22.00.11.0.
Einreihung von Paprikapulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Kapitel- oder Abschnittsanmerkungen. Position 0904 erfasst Früchte der Gattung Capsicum, getrocknet, gemahlen oder zerkleinert. Da Paprikapulver gemahlen ist, ist Unterposition 0904 22 einschlägig.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Paprikapulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Paprika (Capsicum spp.) - gemahlen, nicht Capsicum annuum | 0904.22.00.19.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungFrüchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack - Pulver (zubereitet/haltbar gemacht) | 2005.99.10.10.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungGewürzzubereitungen, zusammengesetzte Würzmittel | 2103.90.90.89.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungFrüchte der Gattung Capsicum, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert | 0904.21.00.00.0 | 5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Paprikapulver (0904) ≠ Andere Paprika (Capsicum spp.) - gemahlen, nicht Capsicum annuum (0904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Paprikapulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.22.00.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Paprikapulver (0904) ≠ Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack - Pulver (zubereitet/haltbar gemacht) (2005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Paprikapulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.22.00.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Paprikapulver (0904) ≠ Gewürzzubereitungen, zusammengesetzte Würzmittel (2103) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Paprikapulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.22.00.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreihungen in andere Kapitel sind bei abweichender Verarbeitung möglich:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFrüchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack - Pulver (zubereitet/haltbar gemacht) | 2005.99.10.10.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungGewürzzubereitungen, zusammengesetzte Würzmittel | 2103.90.90.89.0 | 5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Paprikapulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI24164/17-1 | rotes, scharfes, gemahlenes Paprikapulver von Paprika der Art Capsicum annuum, im Blockbodenbeutel | 0904.22.00.11.0 |
| DEBTI24165/17-1 | rotes, gemahlenes Paprikapulver von Capsicum annuum (ohne brennenden Geschmack), im Blockbodenbeutel | 0904.22.00.11.0 |
| DEBTI24163/17-1 | getrocknetes, gemahlenes Pulver von Capsicum annuum mit brennendem Geschmack, im Folienbeutel | 0904.22.00.11.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 5 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Paprikapulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Paprikapulver: Zollsatz 5 % (Drittland) und Einfuhrumsatzsteuer 7 %.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden häufig gemeinsam mit Paprikapulver eingeführt: