Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8515.90.80.90.0 ist im Abschnitt XVI (Maschinen und elektrotechnische Waren), Kapitel 85 (elektrische Maschinen) verortet. Die Hierarchie zeigt den Weg von der Position bis zur vollständigen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE85
- PositionLöt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets8515
- UnterpositionTeile851590
- Kombinierte Nomenklaturandere85159080
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Loetspitze
Der HS-Code für Loetspitze lautet 8515.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8515.90.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8515.90.80.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8515.90.80.90.0.
Einreihung von Loetspitze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Lötspitzen unter 8515.90.80.90.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. Position 8515 umfasst elektrische Lötmaschinen und -geräte sowie deren Teile. Lötspitzen sind als Teile dieser Maschinen anzusehen, da sie ausschließlich oder hauptsächlich für Lötkolben oder Lötstationen verwendet werden. AV 2a (unvollständige oder unfertige Waren) ist nicht einschlägig, da Lötspitzen fertige Teile sind. AV 3c (letzte Position bei Mischungen) entfällt, da es sich um eine eindeutige Ware handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Loetspitze
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Teile für elektrische Löt-/Schweißmaschinen) – RICHTIGE EINREIHUNG | 8515.90.80.90.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungTeile von Wellenlötmaschinen – NICHT anwendbar, Lötspitzen sind nicht für Wellenlötmaschinen bestimmt | 8515.90.20.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Loetspitze (8515) ≠ Teile von Wellenlötmaschinen – NICHT anwendbar, Lötspitzen sind nicht für Wellenlötmaschinen bestimmt (8515) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Loetspitze bleibt die Zolltarifnummer 8515.90.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Loetspitze (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE3343/17-1 | Lötspitze (Art.-Nr.: 51190), zylinderförmiger Metallkörper, für Lötkolben | 8515.90.80.90.0 |
| DEBTI9224/20-1 | Lötspitze DAYTOOLS EL-5.8/70GS, für Lötkolben | 8515.90.80.90.0 |
| DEBTI9227/20-1 | Ersatz-Lötspitze DAYTOOLS N4-3, 79-1436, für Lötstation | 8515.90.80.90.0 |
| DEBTI9225/20-1 | Ersatz-Lötspitze DAYTOOLS C1-3, für Lötstation | 8515.90.80.90.0 |
| DEBTI23841/19-1 | Lötspitze N1-3, für Lötstation | 8515.90.80.90.0 |
| DEBTI23840/19-1 | Lötspitze N1-1, für Lötstation | 8515.90.80.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrmaßnahmen
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Loetspitze
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Exportmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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