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Lebensmittel & GetränkeKapitel 18Stand April 2026

Zolltarifnummer für Schokolade

Die häufigste Zolltarifnummer für Schokolade ist 1806.32.90.0 (Tafelschokolade, nicht gefüllt) – der Drittlandszollsatz beträgt 8,3 %. Die genaue Einreihung hängt von Füllungsart, Zusätzen und Portionsgröße ab.

Nicht gefüllte Tafelschokolade (1806.32), gefüllte Schokolade (1806.31) und Schokolade in anderen Formen (1806.90) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Industrieschokolade über 2 kg fällt unter Position 1806.20. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Tafelschokolade Vollmilch 100g, Zartbitterschokolade 85% Kakao, gefüllte Praline ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Schokolade wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 18 (Kakao und Zubereitungen aus Kakao) eingereiht. Die Position 1806 umfasst Schokolade und alle kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  • Unterposition: 1806 31 - andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
  • Unterposition: 1806 32 - nicht gefüllt
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1806 3290 00 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Schokolade kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schokolade

Der HS-Code für Schokolade ist 1806.32 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1806.32.90 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1806.32.90.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.32.90.0 .

Einreihung von Schokolade nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Schokolade kann je nach Füllungsart, Zusätzen und Gebindegröße unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um eine gefüllte oder nicht gefüllte Tafel, einen Schokoriegel oder eine Industriecouverture handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schokolade

Nicht gefüllte Tafelschokolade ohne Getreide-/Früchte-/Nusszusatz (häufigster Typ)

1806.32.90.0 8,3 %

Schokolade in Tafeln, nicht gefüllt, andere (Vollmilch, Zartbitter, weiß)

Nicht gefüllte Tafelschokolade mit Nüssen, Mandeln, Rosinen oder Müsli

1806.32.10.0 8,3 %

Schokolade in Tafeln, nicht gefüllt, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen

Gefüllte Schokolade (Pralinenfüllung, Nougat, Karamell, Mousse)

1806.31.00.0 8,3 %

Schokolade in Tafeln, Stangen oder Riegeln, gefüllt

Schokolade nicht in Tafelform: Pralinen, Hohlkörper, Trüffel, Schokoladenüberzug

1806.90.11.0 8,3 %

Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, andere Formen

Großgebinde Schokolade über 2 kg (Industrieschokolade, Couverture)

1806.20.95.0 8,3 %

Andere kakaohaltige Zubereitungen in Blöcken über 2 kg

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Schokolade (1806) ≠ Kakao (1805/1804)

Reines Kakaopulver ohne Zucker fällt unter 1805, Kakaobutter unter 1804. Schokolade enthält Kakaomasse oder Kakaobutter als verarbeitetes Endprodukt.

Tafelschokolade (1806.32) ≠ Praline (1806.90)

Pralinen, Trüffel und einzelne Schokoladenartikel (nicht in Tafelform) werden unter 1806.90 eingereiht, nicht unter 1806.32.

Schokolade (1806) ≠ Süßwaren mit Kakao (1704)

Zuckerwaren mit geringem Kakaoanteil (z.B. Schokolinsen als Zuckerware) können unter Kapitel 1704 fallen, wenn der Zuckercharakter überwiegt.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht jedes kakaohaltige Produkt ist Schokolade nach Position 1806. Kakaopulver mit Zuckerzusatz wird in einer eigenen Unterposition eingereiht:

Kakaopulver mit Zucker (kein Schokoladenprodukt) → anderes Kapitel (1806.10)!

1806.10.20.0 8,3 %

Kakaopulver mit Zuckerzusatz

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schokolade ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Füllungsart, Nuss- oder Getreidezusatz, Gebindegröße und Zusammensetzung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Schokolade (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Schokoladenprodukten entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI2688/24-21806.32.90

Nicht gefüllte Schokolade in Form einer Tafel ohne Bruchkerben und Prägung, in klarsichtiger Folie eingeschlagen und in einem bedruckten Karton mit einem Inhalt von 70 g verpackt. Zolltarifrechtlich: Schokolade in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, nicht gefüllt, andere.

AV 1, Pos. 1806.32

DE14322/09-11806.32.90

MOSER ROTH Edel Vollmilch – fünf Täfelchen (ca. 9,5 x 4,5 x 0,5 cm, je ca. 25 g) aus massiver Milchschokolade mit Prägung in dunkelblau-goldener Pappfaltschachtel. Zusammensetzung: Kakao, Kakaobutter, Zucker, Vollmilchpulver, Butterreinfett, Sojalecithin, Aroma.

AV 1, Pos. 1806.32

DEBTI38317/19-11806.32.90

Schokoladentafel mit Kakao Nibs – nicht gefüllte Tafeln aus Schokolade ohne Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen. Einreihung auf Grundlage von Antragsangaben und Untersuchungsergebnis.

AV 1, Pos. 1806.32

DEHH/803/08-11806.32.10

Milka Alpenmilch-Schokolade – vier Tafeln mit Bruchkerben aus massiver Milchschokolade (ca. 10,0 x 5,5 x 1,0 cm). Zusammensetzung: Zucker, Kakaobutter, Magermilchpulver, Kakaomasse, Haselnüsse, Emulgator Soja-Lecithin, Aroma Vanillin. Mit Zusatz von Haselnüssen.

AV 1, Pos. 1806.32

DE15073/09-11806.31.00

Leicht geschlagene Milch-Mousse in Edel-Vollmilchschokolade – fünf Tafeln mit Bruchkerben, gefüllt mit einer weißen, schnittfesten Schaummasse (ca. 9,5 x 4,5 x 1,0 cm). Geruch und Geschmack: nach Schokolade und Milch.

AV 1, Pos. 1806.31

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

8,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

7,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina8,3 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA8,3 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei8,3 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien4,8 %

Zollpräferenz

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand8,3 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Veterinärkontrolle

Schokolade und kakaohaltige Produkte unterliegen als tierische Erzeugnisse (Milch) der veterinärrechtlichen Einfuhrkontrolle.

Einfuhrkontrolle Bio-Erzeugnisse

Bei Bio-Schokolade ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich, die den EU-Biostandard bestätigt.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge kann zu einem reduzierten Zollsatz von 43 % eingeführt werden (Kontingentszollsatz).

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Schokolade

Welche Zolltarifnummer hat Schokolade?

Die häufigste Zolltarifnummer für Schokolade ist 1806.32.90.0 (Tafelschokolade, nicht gefüllt, ohne Nuss-/Getreidezusatz). Schokolade mit Nüssen oder Getreide erhält den Code 1806.32.10.0. Gefüllte Schokolade (Pralinen, Nougat) fällt unter 1806.31.00.0. Industrieschokolade über 2 kg in Blöcken wird unter 1806.20 eingereiht.

Welchen HS-Code hat Schokolade?

Der HS-Code für Schokolade ist 1806.32 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 1806.32.90. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 1806.32.90.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 1806.32.90.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Schokolade?

Der Drittlandszollsatz für Schokolade beträgt 8,3 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) ist Schokolade zollfrei. Aus Indien gilt ein reduzierter Präferenzzollsatz von 4,8 %. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt ermäßigte 7 % (Lebensmittel).

Wie unterscheidet sich Schokolade von Kakao zolltechnisch?

Schokolade (Position 1806) enthält Kakaomasse oder Kakaobutter und ist ein verarbeitetes Endprodukt. Reines Kakaopulver ohne Zuckerzusatz fällt unter Position 1805. Kakaopulver mit Zuckerzusatz wird unter 1806.10 eingereiht. Kakaobutter allein gehört zu Position 1804. Die Abgrenzung erfolgt nach dem Verarbeitungsgrad und der Zusammensetzung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Schokolade verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Zolldifferenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bei Schokolade ist besonders die Unterscheidung gefüllt/nicht gefüllt und der Nussanteil relevant. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Schokolade?

Für Schokolade der Position 1806.32 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle. Es bestehen jedoch aktive Einfuhrmaßnahmen: Veterinärkontrolle (wegen Milchbestandteilen), Bio-Kontrollbescheinigung bei Bio-Schokolade sowie ein nichtpräferentielles Zollkontingent (43 %). Es bestehen keine besonderen Ausfuhrbeschränkungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Schokolade?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 1806.32.90.0 für nicht gefüllte Tafelschokolade.

Ändern sich Zolltarifnummern für Schokolade?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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