Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Schokolade zeigt den Weg vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- Unterposition: 1806 31 - andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
- Unterposition: 1806 32 - nicht gefüllt
Zolltarifnummer: 1806 3290 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 gilt für ungefüllte Tafelschokolade ohne Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen. Abweichende Produktmerkmale führen zu einer anderen Einreihung. Nutzen Sie für eine sofortige Prüfung Ihrer Ware.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schokolade
Der HS-Code für Schokolade lautet 1806.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.32.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.32.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.32.90.00.0.
Einreihung von Schokolade nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen, dass die Einreihung nach der spezifischsten Warenbezeichnung erfolgt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schokolade
Nicht gefüllte Tafelschokolade ohne Getreide-/Früchte-/Nusszusatz (häufigster Typ)
Schokolade in Tafeln, nicht gefüllt, andere (Vollmilch, Zartbitter, weiß)
Nicht gefüllte Tafelschokolade mit Nüssen, Mandeln, Rosinen oder Müsli
Schokolade in Tafeln, nicht gefüllt, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen
Gefüllte Schokolade (Pralinenfüllung, Nougat, Karamell, Mousse)
Schokolade in Tafeln, Stangen oder Riegeln, gefüllt
Schokolade nicht in Tafelform: Pralinen, Hohlkörper, Trüffel, Schokoladenüberzug
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, andere Formen
Großgebinde Schokolade über 2 kg (Industrieschokolade, Couverture)
Andere kakaohaltige Zubereitungen in Blöcken über 2 kg
Kakaopulver mit Zucker (kein Schokoladenprodukt) → anderes Kapitel (1806.10)!
Kakaopulver mit Zuckerzusatz
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Schokolade (1806) ≠ Schokolade in Tafeln, nicht gefüllt, andere (Vollmilch, Zartbitter, weiß) (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Nicht gefüllte Tafelschokolade ohne Getreide-/Früchte-/Nusszusatz (häufigster Typ). Für Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schokolade (1806) ≠ Schokolade in Tafeln, nicht gefüllt, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Nicht gefüllte Tafelschokolade mit Nüssen, Mandeln, Rosinen oder Müsli. Für Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schokolade (1806) ≠ Schokolade in Tafeln, Stangen oder Riegeln, gefüllt (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gefüllte Schokolade (Pralinenfüllung, Nougat, Karamell, Mousse). Für Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen können Schokoladenprodukte auch in andere Kapitel fallen. Hier ein Beispiel für eine mögliche Einreihung außerhalb der 8-stelligen KN-Position 1806.32.
Nicht gefüllte Tafelschokolade mit Nüssen, Mandeln, Rosinen oder Müsli
Schokolade in Tafeln, nicht gefüllt, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen
Gefüllte Schokolade (Pralinenfüllung, Nougat, Karamell, Mousse)
Schokolade in Tafeln, Stangen oder Riegeln, gefüllt
Schokolade nicht in Tafelform: Pralinen, Hohlkörper, Trüffel, Schokoladenüberzug
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, andere Formen
Großgebinde Schokolade über 2 kg (Industrieschokolade, Couverture)
Andere kakaohaltige Zubereitungen in Blöcken über 2 kg
Kakaopulver mit Zucker (kein Schokoladenprodukt) → anderes Kapitel (1806.10)!
Kakaopulver mit Zuckerzusatz
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schokolade ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schokolade (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze für die Einfuhr
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Schokolade und kakaohaltige Produkte unterliegen als tierische Erzeugnisse (Milch) der veterinärrechtlichen Einfuhrkontrolle.
Bei Bio-Schokolade ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich, die den EU-Biostandard bestätigt.
Eine bestimmte Menge kann zu einem reduzierten Zollsatz von 43 % eingeführt werden (Kontingentszollsatz).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Schokolade
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Schokolade aus Ihrem Ursprungsland. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland an, um eine Schätzung der Zollbelastung zu erhalten.
Zollsätze für die Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel und Getränke
Diese Produkte werden häufig gemeinsam mit Schokolade betrachtet oder haben eine ähnliche zolltarifliche Einreihung.
Gin
2208.50.11.00.0 · 0 %
Keks
1905.31.99.00.0 · 9 %
Weihnachtsgebäck
1905.31.99.00.0 · 9 %
Gefüllte Schokolade
1806.31.00.00.0 · 8,3 %
Schokoladen-Adventskalender
1806.90.39.00.0 · 8,3 %
Gewürzmischung
0910.91.90.00.0 · 12,5 %
Honig
0409.00.00.90.0 · 17,3 %
Matcha
0902.10.00.00.0 · 3,2 %
Lebkuchen
1905.20.30.00.0 · 9,8 %
