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Lebensmittel und GetränkeKapitel 18Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Schokolade: 1806.32.90.00.0

Schokolade – ob als Tafel, Riegel oder Stange – wird zolltariflich in Kapitel 18 (Kakao und Zubereitungen aus Kakao) eingereiht. Die zutreffende Zolltarifnummer für handelsübliche ungefüllte Tafelschokolade ohne Zusätze lautet 1806.32.90.00.0.

Schokolade Produktbild

Für Schokoladen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Schokolade zeigt den Weg vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  • Unterposition: 1806 31 - andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
  • Unterposition: 1806 32 - nicht gefüllt
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1806 3290 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 gilt für ungefüllte Tafelschokolade ohne Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen. Abweichende Produktmerkmale führen zu einer anderen Einreihung. Nutzen Sie für eine sofortige Prüfung Ihrer Ware.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schokolade

Der HS-Code für Schokolade lautet 1806.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.32.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.32.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.32.90.00.0.

Einreihung von Schokolade nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen, dass die Einreihung nach der spezifischsten Warenbezeichnung erfolgt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schokolade

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Nicht gefüllte Tafelschokolade ohne Getreide-/Früchte-/Nusszusatz (häufigster Typ)Schokolade in Tafeln, nicht gefüllt, andere (Vollmilch, Zartbitter, weiß)1806.32.90.0 8,3 %
Nicht gefüllte Tafelschokolade mit Nüssen, Mandeln, Rosinen oder MüsliSchokolade in Tafeln, nicht gefüllt, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen1806.32.10.0 8,3 %
Gefüllte Schokolade (Pralinenfüllung, Nougat, Karamell, Mousse)Schokolade in Tafeln, Stangen oder Riegeln, gefüllt1806.31.00.0 8,3 %
Schokolade nicht in Tafelform: Pralinen, Hohlkörper, Trüffel, SchokoladenüberzugSchokolade und Schokoladeerzeugnisse, andere Formen1806.90.11.0 8,3 %
Großgebinde Schokolade über 2 kg (Industrieschokolade, Couverture)Andere kakaohaltige Zubereitungen in Blöcken über 2 kg1806.20.95.0 8,3 %
Kakaopulver mit Zucker (kein Schokoladenprodukt) → anderes Kapitel (1806.10)!Kakaopulver mit Zuckerzusatz1806.10.20.0 8,3 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Schokolade (1806) ≠ Schokolade in Tafeln, nicht gefüllt, andere (Vollmilch, Zartbitter, weiß) (1806)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Nicht gefüllte Tafelschokolade ohne Getreide-/Früchte-/Nusszusatz (häufigster Typ). Für Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schokolade (1806) ≠ Schokolade in Tafeln, nicht gefüllt, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen (1806)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Nicht gefüllte Tafelschokolade mit Nüssen, Mandeln, Rosinen oder Müsli. Für Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schokolade (1806) ≠ Schokolade in Tafeln, Stangen oder Riegeln, gefüllt (1806)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gefüllte Schokolade (Pralinenfüllung, Nougat, Karamell, Mousse). Für Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In seltenen Fällen können Schokoladenprodukte auch in andere Kapitel fallen. Hier ein Beispiel für eine mögliche Einreihung außerhalb der 8-stelligen KN-Position 1806.32.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Nicht gefüllte Tafelschokolade mit Nüssen, Mandeln, Rosinen oder MüsliSchokolade in Tafeln, nicht gefüllt, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen1806.32.10.0 8,3 %
Gefüllte Schokolade (Pralinenfüllung, Nougat, Karamell, Mousse)Schokolade in Tafeln, Stangen oder Riegeln, gefüllt1806.31.00.0 8,3 %
Schokolade nicht in Tafelform: Pralinen, Hohlkörper, Trüffel, SchokoladenüberzugSchokolade und Schokoladeerzeugnisse, andere Formen1806.90.11.0 8,3 %
Großgebinde Schokolade über 2 kg (Industrieschokolade, Couverture)Andere kakaohaltige Zubereitungen in Blöcken über 2 kg1806.20.95.0 8,3 %
Kakaopulver mit Zucker (kein Schokoladenprodukt) → anderes Kapitel (1806.10)!Kakaopulver mit Zuckerzusatz1806.10.20.0 8,3 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schokolade ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Schokolade (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI2688/24-2Nicht gefüllte Schokolade in Tafelform, zusammen mit Tee etc. in Set verpackt1806.32.90.00.0
DEHH/793/05-1Milchschokoladentafel mit Schokolinsen1806.32.90.00.0
DE14322/09-1Fünf Täfelchen aus massiver Milchschokolade1806.32.90.00.0
DE14330/09-1Tafel aus dunkler Schokolade überschichtet mit weißer Schokolade1806.32.90.00.0
DEBTI34736/23-3Vollmilchschokolade mit Molkenproteinisolat, ohne Zuckerzusatz1806.32.90.00.0
DEBTI38317/19-1Schokoladentafel mit Kakao Nibs1806.32.90.00.0
DEHH/812/04-1Massive Täfelchen aus Milchschokolade (Disney)1806.32.90.00.0
DEHH/103/08-1Schokolade nicht gefüllt, andere als mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen1806.32.90.00.0
DEHH/112/08-1Schokolade nicht gefüllt, andere als mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen1806.32.90.00.0
DEHH/549/06-1Schokolade, vertraulich1806.32.90.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze für die Einfuhr

Drittlandszollsatz

8,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China8,3 %Drittlandszoll
USA8,3 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien4,8 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand8,3 %Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Besondere Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
VeterinärkontrolleSchokolade und kakaohaltige Produkte unterliegen als tierische Erzeugnisse (Milch) der veterinärrechtlichen Einfuhrkontrolle.
Einfuhrkontrolle Bio-ErzeugnisseBei Bio-Schokolade ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich, die den EU-Biostandard bestätigt.
Nichtpräferentielles ZollkontingentEine bestimmte Menge kann zu einem reduzierten Zollsatz von 43 % eingeführt werden (Kontingentszollsatz).
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Kontingent im Rahmen einer ZollunionFür diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Schokolade

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Schokolade aus Ihrem Ursprungsland. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland an, um eine Schätzung der Zollbelastung zu erhalten.

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Zollsätze für die Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Schokoladen

Welche Zolltarifnummer hat Schokolade?

Die zutreffende Zolltarifnummer für handelsübliche ungefüllte Tafelschokolade ohne Zusätze wie Getreide, Früchte oder Nüsse lautet 1806.32.90.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland und basiert auf dem HS-Code 1806.32, der KN-Code 1806.32.90 und dem TARIC-Code 1806.32.90.00.

Welchen HS-Code hat Schokolade?

Der HS-Code für Schokolade auf der 6-stelligen Ebene des Harmonisierte Systems lautet 1806.32. Dieser Code umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, die nicht gefüllt sind. Auf dieser Ebene erfolgt noch keine Unterscheidung zwischen Produkten mit oder ohne Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Schokolade?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr von Schokolade der Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 beträgt 8,3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 %, die auf den Zollwert inklusive der Zollbelastung erhoben wird. Bei Importen aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Schokolade zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu Alternativen erfolgt hauptsächlich nach Füllung, Zusätzen und Kakaotrockenmasse. Gefüllte Schokolade fällt in 1806.31.00.00.0, Schokolade mit Getreide/Früchten/Nüssen in 1806.32.10.00.0. Weiße Schokolade ohne Kakaotrockenmasse ist als Zuckerware in 1704.90.30.00.0 einzureihen und fällt nicht unter Kapitel 18.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Schokolade verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen, die um bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Außerdem drohen Verzugszinsen und in schweren Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Zollhinterziehung. Zudem kann die Ware bei der Einfuhrkontrolle zurückgehalten werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Schokolade?

Ja, für Schokolade gelten mehrere Einfuhrmaßnahmen. Dazu gehören die Veterinärkontrolle (Maßnahmencode 410) wegen enthaltenen Milchbestandteilen, die Kontrolle von Bio-Erzeugnissen (750) sowie ein nichtpräferentielles Zollkontingent (122). Die Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr unterliegt Beschränkungen für Lebensmittel (722).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Schokolade?

Die vollständige Zolltarifnummer für Schokolade ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.32.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (1806.32), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (1806.32.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1806.32.90.00) zusammen. Die letzte Ziffer dient der statistischen Erfassung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Schokolade?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die EU veröffentlicht jährlich zum 1. Januar eine aktualisierte Fassung. Für Schokolade ist die Position 1806 seit Jahren stabil, Änderungen sind eher auf der 8. bis 11. Stelle möglich. Eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Nummer wird empfohlen.

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