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Lebensmittel & GetränkeKapitel 13Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt: 1302.19.70.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt (1302.19.70.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Ginseng-Extrakt unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Ginseng-Extrakt Produktbild

Für Ginseng-Extrakte sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 13 - SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
  • Position: 1302 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
  • Unterposition: 1302 11 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
  • Unterposition: 1302 19 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1302 1970 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Ginseng-Extrakt hängt maßgeblich von der genauen Beschaffenheit ab. Für eine verbindliche Klassifizierung nutzen Sie das

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt

Der HS-Code für Ginseng-Extrakt lautet 1302.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.19.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.19.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.70.00.0.

Einreihung von Ginseng-Extrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Ginseng-Extrakt erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) anhand des Wortlauts der Positionen. Position 1302 erfasst Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge. Ginseng-Extrakt ist ein konzentrierter Pflanzenauszug, der nicht in anderen Positionen spezifischer genannt ist. Die Unterposition 1302 19 (andere) ist heranzuziehen, da Ginseng weder unter 1302 11 (Opium), 1302 12 (Süßholz), 1302 13 (Hopfen) noch 1302 14 (Ephedra) fällt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGinsengwurzeln – Position 1211 erfasst ganze oder zerkleinerte Pflanzen (Rohware), nicht jedoch daraus hergestellte Auszüge/Extrakte. Ginseng-Extrakt ist ein verarbeiteter Pflanzenauszug, daher Position 1302.1211.20.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungFertige Ginsenggetränke – ab Position 2202. Ein reiner Ginseng-Extrakt ohne weitere Getränkezutaten (Wasser, Zucker, Aromen) fällt nicht hierunter.2202.99.19.99.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Ginseng-Extrakt (1302) ≠ Ginsengwurzeln – Position 1211 erfasst ganze oder zerkleinerte Pflanzen (Rohware), nicht jedoch daraus hergestellte Auszüge/Extrakte. Ginseng-Extrakt ist ein verarbeiteter Pflanzenauszug, daher Position 1302. (1211)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ginseng-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Ginseng-Extrakt (1302) ≠ Fertige Ginsenggetränke – ab Position 2202. Ein reiner Ginseng-Extrakt ohne weitere Getränkezutaten (Wasser, Zucker, Aromen) fällt nicht hierunter. (2202)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ginseng-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige verwandte Produkte werden in anderen Kapiteln eingereiht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGinsengwurzeln – Position 1211 erfasst ganze oder zerkleinerte Pflanzen (Rohware), nicht jedoch daraus hergestellte Auszüge/Extrakte. Ginseng-Extrakt ist ein verarbeiteter Pflanzenauszug, daher Position 1302.1211.20.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungFertige Ginsenggetränke – ab Position 2202. Ein reiner Ginseng-Extrakt ohne weitere Getränkezutaten (Wasser, Zucker, Aromen) fällt nicht hierunter.2202.99.19.99.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ginseng-Extrakt (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI59500/24-1Extrakt aus Ginsengwurzeln (Panax ginseng C. A. Meyer), wasserextrahiert, konzentriert und getrocknet, hellockerfarbenes Pulver1302.19.70.00.0
DEBTI35081/18-1Organic Red Ginseng Extract, Ginsenoside 15% HPLC, Extrakt aus Panax ginseng1302.19.70.00.0
DE3747/15-1Extrakt aus rotem koreanischen Ginseng 100%, flüssiges Konzentrat, für Getränkezubereitung1302.19.70.00.0
DE6983/13-1Ginseng-Extrakt, getrocknet, Verwendung als Lebensmittel1302.19.70.00.0
DE3745/15-1Extrakt aus rotem koreanischen Ginseng 100%, flüssig1302.19.70.00.0
DE1761/14-1Extrakt aus Panax Ginseng, fest1302.19.70.00.0
DEBTI21997/24-1Extrakt aus Ginsengstängeln und -blättern (Panax pseudoginseng)1302.19.70.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrkontrolle - CITESEinfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ginseng-Extrakt mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an – der Rechner ermittelt Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – CITESAusfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, AusfuhrbeschränkungDer Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakte

Welche Zolltarifnummer hat Ginseng-Extrakt?

Die Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt lautet 1302.19.70.00.0. Diese 11-stellige Warennummer gilt für konzentrierte Pflanzenauszüge aus Panax ginseng, unabhängig davon, ob sie flüssig oder getrocknet vorliegen. Die zugrunde liegende nationale Tarifnummer (TARIC) ist 1302.19.70.00, die Kombinierte Nomenklatur lautet 1302.19.70 und der HS-Code ist 1302.19.

Welchen HS-Code hat Ginseng-Extrakt?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Ginseng-Extrakt ist 1302.19. Er deckt die Kategorie „andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge“ auf internationaler Ebene ab. Der HS-Code wird weltweit von allen Zollverwaltungen für die Einreihung von Waren in die ersten sechs Stellen genutzt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ginseng-Extrakt?

Der Drittlandszollsatz für Ginseng-Extrakt (Code 1302.19.70.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder Indien kein Zoll erhoben wird. Zu beachten ist jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % sowie mögliche Einfuhrkontrollen, insbesondere nach CITES.

Wie unterscheidet sich Ginseng-Extrakt zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Ginseng-Extrakt zu anderen Produkten erfolgt über den Verarbeitungsgrad: Während ganze oder zerkleinerte Ginsengwurzeln unter Position 1211 fallen, wird der konzentrierte Auszug aus diesen Wurzeln unter 1302 eingeordnet. Als Alternative kommt bei fertigen, trinkfertigen Ginseng-Getränken die Position 2202 in Betracht, die jedoch nicht zutrifft, solange es sich um einen reinen Extrakt ohne weitere Getränkezutaten handelt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschlägen sowie in schweren Fällen zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem kann die Ware von der Zollbehörde zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Bei Verdacht auf Vorsatz drohen empfindliche Strafen. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ginseng-Extrakt?

Ja, für Ginseng-Extrakt gelten besondere Einfuhrmaßnahmen: Da Panax ginseng im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in Anhang II aufgeführt ist, ist eine Einfuhrkontrolle erforderlich. Es müssen entsprechende CITES-Dokumente vorgelegt werden. Zudem besteht für Bio-Importe eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse, die eine gültige Kontrollbescheinigung erfordert. Auch Zusatzzölle sind möglich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt?

Die vollständige Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt ist eine 11-stellige Zolltarifnummer mit der Darstellung 1302.19.70.00.0. Die ersten 6 Stellen bilden den HS-Code (1302.19), die Stellen 7 und 8 die Kombinierte Nomenklatur (70), die Stellen 9 und 10 den TARIC-Code (00) und die 11. Stelle (0) ist die nationale Codenummer für die Ausfuhr aus Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ginseng-Extrakt?

Ja, Zolltarifnummern können sich mit jeder Änderung des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die letzte größere Änderung für Pflanzenauszüge trat 2022 in Kraft. Es ist empfehlenswert, die Aktualität der Zolltarifnummer regelmäßig zu prüfen, insbesondere vor der Anmeldung einer Sendung.

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