Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelSCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE13
- PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert1302
- UnterpositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge130211
- Unterpositionandere130219
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt
Der HS-Code für Ginseng-Extrakt lautet 1302.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.19.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.19.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.70.00.0.
Einreihung von Ginseng-Extrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Ginseng-Extrakt erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) anhand des Wortlauts der Positionen. Position 1302 erfasst Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge. Ginseng-Extrakt ist ein konzentrierter Pflanzenauszug, der nicht in anderen Positionen spezifischer genannt ist. Die Unterposition 1302 19 (andere) ist heranzuziehen, da Ginseng weder unter 1302 11 (Opium), 1302 12 (Süßholz), 1302 13 (Hopfen) noch 1302 14 (Ephedra) fällt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGinsengwurzeln – Position 1211 erfasst ganze oder zerkleinerte Pflanzen (Rohware), nicht jedoch daraus hergestellte Auszüge/Extrakte. Ginseng-Extrakt ist ein verarbeiteter Pflanzenauszug, daher Position 1302. | 1211.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungFertige Ginsenggetränke – ab Position 2202. Ein reiner Ginseng-Extrakt ohne weitere Getränkezutaten (Wasser, Zucker, Aromen) fällt nicht hierunter. | 2202.99.19.99.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ginseng-Extrakt (1302) ≠ Ginsengwurzeln – Position 1211 erfasst ganze oder zerkleinerte Pflanzen (Rohware), nicht jedoch daraus hergestellte Auszüge/Extrakte. Ginseng-Extrakt ist ein verarbeiteter Pflanzenauszug, daher Position 1302. (1211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ginseng-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ginseng-Extrakt (1302) ≠ Fertige Ginsenggetränke – ab Position 2202. Ein reiner Ginseng-Extrakt ohne weitere Getränkezutaten (Wasser, Zucker, Aromen) fällt nicht hierunter. (2202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ginseng-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige verwandte Produkte werden in anderen Kapiteln eingereiht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGinsengwurzeln – Position 1211 erfasst ganze oder zerkleinerte Pflanzen (Rohware), nicht jedoch daraus hergestellte Auszüge/Extrakte. Ginseng-Extrakt ist ein verarbeiteter Pflanzenauszug, daher Position 1302. | 1211.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungFertige Ginsenggetränke – ab Position 2202. Ein reiner Ginseng-Extrakt ohne weitere Getränkezutaten (Wasser, Zucker, Aromen) fällt nicht hierunter. | 2202.99.19.99.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ginseng-Extrakt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI59500/24-1 | Extrakt aus Ginsengwurzeln (Panax ginseng C. A. Meyer), wasserextrahiert, konzentriert und getrocknet, hellockerfarbenes Pulver | 1302.19.70.00.0 |
| DEBTI35081/18-1 | Organic Red Ginseng Extract, Ginsenoside 15% HPLC, Extrakt aus Panax ginseng | 1302.19.70.00.0 |
| DE3747/15-1 | Extrakt aus rotem koreanischen Ginseng 100%, flüssiges Konzentrat, für Getränkezubereitung | 1302.19.70.00.0 |
| DE6983/13-1 | Ginseng-Extrakt, getrocknet, Verwendung als Lebensmittel | 1302.19.70.00.0 |
| DE3745/15-1 | Extrakt aus rotem koreanischen Ginseng 100%, flüssig | 1302.19.70.00.0 |
| DE1761/14-1 | Extrakt aus Panax Ginseng, fest | 1302.19.70.00.0 |
| DEBTI21997/24-1 | Extrakt aus Ginsengstängeln und -blättern (Panax pseudoginseng) | 1302.19.70.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ginseng-Extrakt mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an – der Rechner ermittelt Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls im Kontext von Ginseng-Extrakt häufig gesucht oder abgefragt: