Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 13 - SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
- Position: 1302 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
- Unterposition: 1302 11 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
- Unterposition: 1302 19 - andere
Zolltarifnummer: 1302 1970 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Ginseng-Extrakt hängt maßgeblich von der genauen Beschaffenheit ab. Für eine verbindliche Klassifizierung nutzen Sie das
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt
Der HS-Code für Ginseng-Extrakt lautet 1302.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.19.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.19.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.70.00.0.
Einreihung von Ginseng-Extrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Ginseng-Extrakt erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) anhand des Wortlauts der Positionen. Position 1302 erfasst Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge. Ginseng-Extrakt ist ein konzentrierter Pflanzenauszug, der nicht in anderen Positionen spezifischer genannt ist. Die Unterposition 1302 19 (andere) ist heranzuziehen, da Ginseng weder unter 1302 11 (Opium), 1302 12 (Süßholz), 1302 13 (Hopfen) noch 1302 14 (Ephedra) fällt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt
Alternative Einreihung
Ginsengwurzeln – Position 1211 erfasst ganze oder zerkleinerte Pflanzen (Rohware), nicht jedoch daraus hergestellte Auszüge/Extrakte. Ginseng-Extrakt ist ein verarbeiteter Pflanzenauszug, daher Position 1302.
Alternative Einreihung
Fertige Ginsenggetränke – ab Position 2202. Ein reiner Ginseng-Extrakt ohne weitere Getränkezutaten (Wasser, Zucker, Aromen) fällt nicht hierunter.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Ginseng-Extrakt (1302) ≠ Ginsengwurzeln – Position 1211 erfasst ganze oder zerkleinerte Pflanzen (Rohware), nicht jedoch daraus hergestellte Auszüge/Extrakte. Ginseng-Extrakt ist ein verarbeiteter Pflanzenauszug, daher Position 1302. (1211)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ginseng-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Ginseng-Extrakt (1302) ≠ Fertige Ginsenggetränke – ab Position 2202. Ein reiner Ginseng-Extrakt ohne weitere Getränkezutaten (Wasser, Zucker, Aromen) fällt nicht hierunter. (2202)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ginseng-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige verwandte Produkte werden in anderen Kapiteln eingereiht:
Alternative Einreihung
Ginsengwurzeln – Position 1211 erfasst ganze oder zerkleinerte Pflanzen (Rohware), nicht jedoch daraus hergestellte Auszüge/Extrakte. Ginseng-Extrakt ist ein verarbeiteter Pflanzenauszug, daher Position 1302.
Alternative Einreihung
Fertige Ginsenggetränke – ab Position 2202. Ein reiner Ginseng-Extrakt ohne weitere Getränkezutaten (Wasser, Zucker, Aromen) fällt nicht hierunter.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ginseng-Extrakt ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ginseng-Extrakt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ginseng-Extrakt mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an – der Rechner ermittelt Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls im Kontext von Ginseng-Extrakt häufig gesucht oder abgefragt:
Brühe
2104.10.00.89.0 · 11,5 %
Gellan-Gummi
3913.90.00.99.0 · 6,5 %
Basmati-Reis
1006.30.98.12.0 · 175 EUR/t
Mariendistel-Extrakt
1302.19.70.00.0 · 0 %
Mango
0804.50.00.89.1 · nicht ermittelt
Nahrungsergänzungsmittel
2106.90.92.85.9 · 12,8 %
Hähnchenbrust
0207.14.10.00.0 · 102,40 EUR/100kg
Erdnussöl
1508.90.90.00.1 · 0 %
Zerealie
1904.10.90.00.0 · 5,1 %
