Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kaffeepulver gliedert sich im Zolltarif wie folgt:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0901 - Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
- Unterposition: 0901 21 - Kaffee, geröstet
Zolltarifnummer: 0901 2100 00 0 - nicht entkoffeiniert
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Kaffeepulver hängt stark von der genauen Verarbeitung ab: Röstkaffee, löslicher Kaffee und Kaffeeextrakte fallen unter verschiedene Codenummern. Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung unseren digitalen Klassifizierungsassistenten
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kaffeepulver
Der HS-Code für Kaffeepulver lautet 0901.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.21.00.00.0.
Einreihung von Kaffeepulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die zolltarifliche Einreihung von Kaffeepulver gelten die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Insbesondere AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen. Position 0901 erfasst Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert. Gemahlener Röstkaffee fällt nach AV 1 in die Unterposition 0901.21, da er die beschriebene Beschaffenheit (geröstet, nicht entkoffeiniert) aufweist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kaffeepulver
Alternative Einreihung
Kaffee, geröstet, entkoffeiniert — für entkoffeinierten gemahlenen Kaffee
Alternative Einreihung
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee — für Instantkaffee / löslichen Kaffee
Alternative Einreihung
Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert — für ungerösteten Rohkaffee (grüne Bohnen)
Alternative Einreihung
Kaffeemittel mit Kaffeegehalt — für Kaffeemischungen wie z.B. Getreidekaffee
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kaffeepulver (0901) ≠ Kaffee, geröstet, entkoffeiniert — für entkoffeinierten gemahlenen Kaffee (0901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaffeepulver bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kaffeepulver (0901) ≠ Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee — für Instantkaffee / löslichen Kaffee (2101)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaffeepulver bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kaffeepulver (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert — für ungerösteten Rohkaffee (grüne Bohnen) (0901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaffeepulver bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein anderer Abschnitt oder ein anderes Kapitel kann für Kaffeeprodukte mit zugesetzten Aromen oder Zucker relevant sein:
Alternative Einreihung
Kaffee, geröstet, entkoffeiniert — für entkoffeinierten gemahlenen Kaffee
Alternative Einreihung
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee — für Instantkaffee / löslichen Kaffee
Alternative Einreihung
Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert — für ungerösteten Rohkaffee (grüne Bohnen)
Alternative Einreihung
Kaffeemittel mit Kaffeegehalt — für Kaffeemischungen wie z.B. Getreidekaffee
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kaffeepulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kaffeepulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
7,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kaffeepulver aus beliebigen Ursprungsländern mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert und Ursprungsland ein, um die fälligen Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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