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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kaffeepulver: 0901.21.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kaffeepulver (0901.21.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kaffeepulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kaffeepulver Produktbild

Für Kaffeepulver sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kaffeepulver beschreiben: Röstkaffee, Instantkaffee, entkoffeiniert?

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kaffeepulver gliedert sich im Zolltarif wie folgt:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0901 - Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
  • Unterposition: 0901 21 - Kaffee, geröstet
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0901 2100 00 0 - nicht entkoffeiniert

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Kaffeepulver hängt stark von der genauen Verarbeitung ab: Röstkaffee, löslicher Kaffee und Kaffeeextrakte fallen unter verschiedene Codenummern. Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung unseren digitalen Klassifizierungsassistenten

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kaffeepulver

Der HS-Code für Kaffeepulver lautet 0901.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.21.00.00.0.

Einreihung von Kaffeepulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die zolltarifliche Einreihung von Kaffeepulver gelten die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Insbesondere AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen. Position 0901 erfasst Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert. Gemahlener Röstkaffee fällt nach AV 1 in die Unterposition 0901.21, da er die beschriebene Beschaffenheit (geröstet, nicht entkoffeiniert) aufweist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kaffeepulver

Alternative Einreihung

0901.22.00.00.0 7,5 %

Kaffee, geröstet, entkoffeiniert — für entkoffeinierten gemahlenen Kaffee

Alternative Einreihung

2101.11.00.00.0 7,5 %

Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee — für Instantkaffee / löslichen Kaffee

Alternative Einreihung

0901.11.00.00.0 7,5 %

Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert — für ungerösteten Rohkaffee (grüne Bohnen)

Alternative Einreihung

0901.90.90.90.0 7,5 %

Kaffeemittel mit Kaffeegehalt — für Kaffeemischungen wie z.B. Getreidekaffee

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kaffeepulver (0901) ≠ Kaffee, geröstet, entkoffeiniert — für entkoffeinierten gemahlenen Kaffee (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaffeepulver bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kaffeepulver (0901) ≠ Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee — für Instantkaffee / löslichen Kaffee (2101)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaffeepulver bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kaffeepulver (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert — für ungerösteten Rohkaffee (grüne Bohnen) (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaffeepulver bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein anderer Abschnitt oder ein anderes Kapitel kann für Kaffeeprodukte mit zugesetzten Aromen oder Zucker relevant sein:

Alternative Einreihung

0901.22.00.00.0 7,5 %

Kaffee, geröstet, entkoffeiniert — für entkoffeinierten gemahlenen Kaffee

Alternative Einreihung

2101.11.00.00.0 7,5 %

Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee — für Instantkaffee / löslichen Kaffee

Alternative Einreihung

0901.11.00.00.0 7,5 %

Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert — für ungerösteten Rohkaffee (grüne Bohnen)

Alternative Einreihung

0901.90.90.90.0 7,5 %

Kaffeemittel mit Kaffeegehalt — für Kaffeemischungen wie z.B. Getreidekaffee

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kaffeepulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kaffeepulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEHH/1142/08-10901.21.00.00.0
Türkischer gemahlener Röstkaffee
DEHH/1984/06-10901.21.00.00.0
NESCAFÉ Dolce Gusto Kaffeekapseln mit gemahlenem Röstkaffee
DE18036/17-10901.21.00.00.0
Türkischer Kaffee, gemahlen, nicht löslich
DEBTI38876/19-10901.21.00.00.0
Gemahlener gerösteter Kaffee (kein löslicher Kaffee)
DEHH/1031/07-10901.21.00.00.0
Kaffee und Milchpulver für Cappuccino
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

7,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,5 %

Drittlandszoll

USA7,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kaffeepulver aus beliebigen Ursprungsländern mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert und Ursprungsland ein, um die fälligen Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kaffeepulver

Welche Zolltarifnummer hat Kaffeepulver?

Die Zolltarifnummer für handelsübliches Kaffeepulver aus gerösteten, gemahlenen, nicht entkoffeinierten Kaffeebohnen lautet 0901.21.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer erfasst gemahlenen Röstkaffee (nicht entkoffeiniert) zur Aufbrühung als Kaffeegetränk. Die Einreihung wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Kaffeepulver?

Der sechsstellige HS-Code für Kaffeepulver im Harmonisierten System lautet 0901.21. Er umfasst Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert – unabhängig von der Mahlung. Die internationale Warenbezeichnung lautet "Coffee, roasted, not decaffeinated".

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kaffeepulver?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr von Kaffeepulver (0901.21.00.00.0) aus Nicht-EU-Staaten beträgt 7,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % für Lebensmittel. Bei Ursprung in einem Präferenzland kann der Zollsatz auf 0 % sinken, etwa für die Schweiz, Türkei oder Vietnam.

Wie unterscheidet sich Kaffeepulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Kaffeepulver erfolgt zu Instantkaffee (Kapitel 21), entkoffeiniertem Kaffee (0901.22) und grünem Kaffee (0901.11). Als Alternative kommt Instantkaffee unter 2101.11 in Betracht. Maßgeblich für die Einreihung ist die Verarbeitungsstufe: Röstung, Mahlung und Entkoffeinierung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kaffeepulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies zieht potenziell Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschläge sowie bußgeld- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Eine korrekte Einreihung ist daher unabdingbar.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kaffeepulver?

Ja. Für Kaffeepulver gelten Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse, Veterinärkontrollen sowie mögliche Zusatzzölle. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt. Eine gültige Kontrollbescheinigung ist erforderlich, wenn das Produkt als Bio-Kaffee deklariert wird.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kaffeepulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Kaffeepulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer mit der Darstellung 0901.21.00.00.0. Sie setzt sich aus dem sechsstelligen HS-Code (0901.21), dem achtstelligen KN-Code (0901.21.00) und dem zehnstelligen TARIC-Code (0901.21.00.00) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kaffeepulver?

Die Zolltarifnummer für Kaffeepulver ist auf HS-Ebene (0901.21) seit Jahren stabil. Änderungen auf TARIC-Ebene sind möglich, etwa durch Anpassungen der Zollsätze oder Maßnahmen. Eine regelmäßige Prüfung der aktuellen Fassung im TARIC wird empfohlen, insbesondere bei Einfuhr aus Drittstaaten.

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