Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0 ist wie folgt in den Zolltarif eingegliedert:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
- Position: 1206 - Sonnenblumenkerne, auch geschrotet
Kombinierte Nomenklatur: 1206 0091 - andere
Zolltarifnummer: 1206 0091 00 0 - geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift
Hinweis zur Einreihung
Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Strafen oder Verzögerungen führen. Nutzen Sie den Klassifizierungs-Assistenten für Ihre spezifische Ware.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sonnenblumenkern
Der HS-Code für Sonnenblumenkern lautet 1206.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1206.00.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1206.00.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1206.00.91.00.0.
Einreihung von Sonnenblumenkern nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Sonnenblumenkernen richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sonnenblumenkern
Alternative Einreihung
Sonnenblumenkerne zur Aussaat
Alternative Einreihung
Sonnenblumenkerne, andere (ungeschält oder nicht grau-weiß gestreift)
Alternative Einreihung
Sonnenblumenkerne, geröstet/zubereitet
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sonnenblumenkern (1206) ≠ Sonnenblumenkerne zur Aussaat (1206)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumenkern bleibt die Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sonnenblumenkern (1206) ≠ Sonnenblumenkerne, andere (ungeschält oder nicht grau-weiß gestreift) (1206)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumenkern bleibt die Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sonnenblumenkern (1206) ≠ Sonnenblumenkerne, geröstet/zubereitet (2008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumenkern bleibt die Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Unterposition 1206 00 91 können je nach Beschaffenheit der Ware auch andere Positionen in Betracht kommen.
Alternative Einreihung
Sonnenblumenkerne zur Aussaat
Alternative Einreihung
Sonnenblumenkerne, andere (ungeschält oder nicht grau-weiß gestreift)
Alternative Einreihung
Sonnenblumenkerne, geröstet/zubereitet
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sonnenblumenkern ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sonnenblumenkern (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Sonnenblumenkerne mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Entdecken Sie Zolltarifnummern für verwandte Waren.
Auster
0307.11.90.10.0 · 9 %
Schwarzer Reis
1006.20.94.00.0 · 30 %
Resveratrol
2907.29.00.90.0 · 5,5 %
Pflanzenfett
1517.90.99.90.0 · 16 %
Dorschlebertran
1504.10.10.00.0 · 3,8 %
Tiefkühl-Meeresfrucht
1605.53.10.10.0 · 20 %
Kamillentee
1211.90.86.90.8 · nicht ermittelt
Reis
1006.30.98.16.0 · 175 EUR/t (spezifischer Zoll)
Mango
0804.50.00.89.1 · nicht ermittelt
