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Lebensmittel & GetränkeKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sonnenblumenkern: 1206.00.91.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Sonnenblumenkern (1206.00.91.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Sonnenblumenkern unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Sonnenblumenkern Produktbild

Für Sonnenblumenkerne sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Sonnenblumenkern beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0 ist wie folgt in den Zolltarif eingegliedert:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1206 - Sonnenblumenkerne, auch geschrotet
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1206 0091 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1206 0091 00 0 - geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift

Hinweis zur Einreihung

Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Strafen oder Verzögerungen führen. Nutzen Sie den Klassifizierungs-Assistenten für Ihre spezifische Ware.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sonnenblumenkern

Der HS-Code für Sonnenblumenkern lautet 1206.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1206.00.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1206.00.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1206.00.91.00.0.

Einreihung von Sonnenblumenkern nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Sonnenblumenkernen richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sonnenblumenkern

Alternative Einreihung

1206.00.10.00.0 0 %

Sonnenblumenkerne zur Aussaat

Alternative Einreihung

1206.00.99.00.0 0 %

Sonnenblumenkerne, andere (ungeschält oder nicht grau-weiß gestreift)

Alternative Einreihung

2008.19.99.80.0 0 %

Sonnenblumenkerne, geröstet/zubereitet

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Sonnenblumenkern (1206) ≠ Sonnenblumenkerne zur Aussaat (1206)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumenkern bleibt die Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sonnenblumenkern (1206) ≠ Sonnenblumenkerne, andere (ungeschält oder nicht grau-weiß gestreift) (1206)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumenkern bleibt die Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sonnenblumenkern (1206) ≠ Sonnenblumenkerne, geröstet/zubereitet (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumenkern bleibt die Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Unterposition 1206 00 91 können je nach Beschaffenheit der Ware auch andere Positionen in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

1206.00.10.00.0 0 %

Sonnenblumenkerne zur Aussaat

Alternative Einreihung

1206.00.99.00.0 0 %

Sonnenblumenkerne, andere (ungeschält oder nicht grau-weiß gestreift)

Alternative Einreihung

2008.19.99.80.0 0 %

Sonnenblumenkerne, geröstet/zubereitet

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sonnenblumenkern ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sonnenblumenkern (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE19715/14-11206.00.91.00.0
geschälte, gesäuberte, sortierte Sonnenblumenkerne, ungeröstet, ungesalzen, nicht zur Aussaat
DEBTI3349/18-11206.00.91.00.0
geschälte, getrocknete Sonnenblumenkerne, ungeröstet, ungesalzen, in 25-kg-Gebinden
DEBTI34809/18-11206.00.91.00.0
geschälte, getrocknete Sonnenblumenkerne, ungeröstet, ungesalzen, für Einzelverkauf (250 g)
DEBTI40772/20-11206.00.91.00.0
reife, getrocknete und geschälte Samen der Sonnenblume, in 25-kg-Verpackungen
DEBTI1812/24-11206.00.91.00.0
reife, getrocknete und geschälte Sonnenblumenkerne
DEBTI43921/20-11206.00.91.00.0
Mischung mit Sonnenblumenkernen als charakterbestimmender Komponente
DE17206/10-11206.00.91.00.0
Mischung aus geschälten Sonnenblumenkernen (44 %), Kürbiskernen, Mandeln, Pinienkernen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Sonnenblumenkerne mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sonnenblumenkerne

Welche Zolltarifnummer hat Sonnenblumenkern?

Die zolltarifliche Einreihung für rohe, geschälte, ungeröstete und ungesalzene Sonnenblumenkerne, die nicht zur Aussaat bestimmt sind, lautet 1206.00.91.00.0. Diese 11-stellige Zolltarifnummer erfasst Sonnenblumenkerne zum menschlichen Verzehr.

Welchen HS-Code hat Sonnenblumenkern?

Der HS-Code für Sonnenblumenkerne ist 1206. Auf dieser 4-stelligen Positionsebene des Harmonisierten Systems werden Sonnenblumenkerne unabhängig von Schälung oder Verwendung erfasst. Die 6-stellige HS-Unterposition 120600 präzisiert auf Sonnenblumenkerne, auch geschrotet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Sonnenblumenkern?

Der Drittlandszollsatz für rohe Sonnenblumenkerne der Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % auf den Warenwert an. Sofern es sich um Bio-Ware handelt, ist zudem eine Kontrollbescheinigung erforderlich.

Wie unterscheidet sich Sonnenblumenkern zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär nach dem Bearbeitungsgrad und der Verwendung. Ungeröstete, geschälte Kerne fallen unter Kapitel 12 (Alternative für Aussaat: 1206 00 10 00). Geröstete oder gesalzene Kerne sind in Kapitel 20 (Position 2008) einzureihen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Sonnenblumenkern verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollabfertigung führen, was Nachzahlungen von Abgaben, Verzugszinsen oder sogar Bußgelder zur Folge haben kann. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Falschdeklaration drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen gemäß Abgabenordnung. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sonnenblumenkern?

Für Sonnenblumenkerne besteht eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Maßnahme 750). Das bedeutet, dass für Bio-Ware beim Import eine gültige Kontrollbescheinigung vorzulegen ist, die den Bio-Status bestätigt. Ansonsten unterliegen rohe Sonnenblumenkerne keinen spezifischen Einfuhrbeschränkungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Sonnenblumenkern?

Die vollständige Zolltarifnummer für Sonnenblumenkerne ist 11-stellig: 1206.00.91.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 120600, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 12060091 und dem 10-stelligen TARIC-Code 1206009100 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sonnenblumenkern?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die TARIC-Datenbank der EU-Kommission. Die 4- und 6-stelligen HS-Codes sind über Jahre stabil, während die 8- bis 11-stelligen nationalen Codes im Rahmen von Gesetzesänderungen angepasst werden können. Vor jeder Einfuhranmeldung sollte die aktuelle Fassung der Kombinierten Nomenklatur geprüft werden.

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