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Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Instant-Getränk: 2101.12.92.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Instant-Getränk (2101.12.92.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Instant-Getränk unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Instant-Getränk Produktbild

Instant-Getränk ist ein Sammelbegriff für lösliche Pulver, die durch Auflösen in Wasser oder Milch ein verzehrfertiges Getränk ergeben. Die Einreihung hängt vom charaktergebenden Grundstoff (Kaffee, Tee, Kakao) und den Inhaltsstoffen ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Instant-Getränk beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Instant-Getränk leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2101 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
  • Unterposition: 2101 11 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee
  • Unterposition: 2101 12 - Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten oder auf der Grundlage von Kaffee
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2101 1292 - Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2101 1292 92 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2101 1292 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2101.12.92.99.0 gilt für Instant-Getränke auf Kaffeebasis mit Zucker- und/oder Milchbestandteilen. Abweichende Zusammensetzungen (z. B. reiner Instantkaffee, Tee- oder Kakaopulver) führen zu anderen Codes. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Einreihung für Ihr Produkt zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Instant-Getränk

Der HS-Code für Instant-Getränk lautet 2101.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2101.12.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2101.12.92.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2101.12.92.99.0.

Einreihung von Instant-Getränk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Instant-Getränken folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b, wenn das Produkt aus mehreren Bestandteilen besteht (z. B. Kaffee, Zucker, Milchpulver). Der charaktergebende Bestandteil bestimmt die Position.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Instant-Getränk

Alternative Einreihung

2101.11.00.00.0 11,5 %

Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee

Alternative Einreihung

2101.12.92.20.0 11,5 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee - kein/geringer Milchfett-, Milchprotein-, Saccharose-, Isoglucose-, Glucose- oder Stärkegehalt

Alternative Einreihung

2101.12.92.92.0 11,5 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee - andere, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker von 65 % oder mehr

Alternative Einreihung

2101.20.92.10.0 11,5 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate - kein/geringer Milchfett-, Zucker-, Stärkegehalt

Alternative Einreihung

2101.20.98.85.0 11,5 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate - andere

Alternative Einreihung

1806.90.70.10.0 11,5 %

kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

Alternative Einreihung

1806.90.70.90.0 11,5 %

kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Instant-Getränk (2101) ≠ Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (2101)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Instant-Getränk bleibt die Zolltarifnummer 2101.12.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Instant-Getränk (2101) ≠ Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee - kein/geringer Milchfett-, Milchprotein-, Saccharose-, Isoglucose-, Glucose- oder Stärkegehalt (2101)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Instant-Getränk bleibt die Zolltarifnummer 2101.12.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Instant-Getränk (2101) ≠ Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee - andere, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker von 65 % oder mehr (2101)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Instant-Getränk bleibt die Zolltarifnummer 2101.12.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den kaffee- oder teebasierten Codes können Instant-Getränke auch in andere Kapitel fallen, wenn der Grundstoff ein anderer ist:

Alternative Einreihung

2101.11.00.00.0 11,5 %

Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee

Alternative Einreihung

2101.20.92.10.0 11,5 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate - kein/geringer Milchfett-, Zucker-, Stärkegehalt

Alternative Einreihung

2101.20.98.85.0 11,5 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate - andere

Alternative Einreihung

1806.90.70.10.0 11,5 %

kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

Alternative Einreihung

1806.90.70.90.0 11,5 %

kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Instant-Getränk ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Instant-Getränk (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE11829/13-12101.12.92.99.0
Getränkepulver mit Instant-Kaffee, Zucker und Kaffeeweißer (Café Crown 3 in 1)
DE11822/13-12101.12.92.99.0
Getränkepulver; Instant-Kaffee und Kaffeeweißer (Café Crown 2 in 1)
DEBTI50656/20-12101.12.92.99.0
Instant-Kaffee mit Zusatz von Kaffeeweißer und Zucker
DE15683/13-12101.12.92.99.0
Getränkepulver; Instant-Kaffeezubereitung mit Milch (Café Crown Karamell)
DE11827/13-12101.12.92.99.0
Getränkepulver; Instant-Kaffee und Milch (Café Crown Latte)
DE11828/13-12101.12.92.99.0
Getränkepulver; Instant-Kaffee, Zucker und Kaffeeweißer French Vanilya
DE11826/13-12101.12.92.99.0
Getränkepulver mit Instant-Kaffee, Zucker und Kaffeeweißer mit Haselnussgeschmack
DE17102/14-12101.12.92.99.0
Instant-Kaffeezubereitung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

11,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China11,5 %

Drittlandszoll

USA11,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan5,8 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand11,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Instant-Getränk

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Instant-Getränk auf Basis der Zolltarifnummer 2101.12.92.99.0. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Instant-Getränke

Welche Zolltarifnummer hat Instant-Getränk?

Die zolltarifliche Einreihung für Instant-Getränke auf Kaffeebasis mit Zucker- und/oder Milchbestandteilen lautet 2101.12.92.99.0. Dieser Code erfasst Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee mit einem Rohr- oder Rübenzuckeranteil unter 65 % des Nettogewichts. Abweichende Zusammensetzungen (z. B. reiner Instantkaffee, Tee- oder Kakaopulver) führen zu anderen Codes.

Welchen HS-Code hat Instant-Getränk?

Der HS-Code (6-stellig) für Instant-Getränke auf Kaffeebasis lautet 2101.12. Er umfasst Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee. Die ersten vier Stellen 2101 stehen für Auszüge und Zubereitungen aus Kaffee, Tee oder Mate.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Instant-Getränk?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 2101.12.92.99.0 beträgt 11,5 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Satz auf 0 % reduziert werden. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an.

Wie unterscheidet sich Instant-Getränk zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt nach dem charaktergebenden Grundstoff und den Inhaltsstoffen. Instant-Getränke auf Kaffeebasis mit Zusätzen fallen unter 2101.12. Reiner Instantkaffee ohne Zusätze ist unter 2101.11 einzureihen. Eine Alternative für kakaobasierte Pulver ist 1806.90.70. Die genaue Einreihung hängt von den Gehalten an Zucker, Milchfett und Stärke ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Instant-Getränk verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) oder die Nutzung eines Klassifizierungsassistenten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Instant-Getränk?

Ja, für Instant-Getränke mit Milchbestandteilen ist eine Veterinärkontrolle (Code 410) erforderlich. Bei Bio-Produkten muss eine Kontrollbescheinigung (Code 750) vorliegen. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Anmeldung beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Instant-Getränk?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Instant-Getränk lautet 2101.12.92.99.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (2101.12), der 8-stelligen KN (2101.12.92), dem 10-stelligen TARIC (2101.12.92.99) und der 11. Stelle für die nationale Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Instant-Getränk?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die Position 2101.12 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen der Zusatzcodes oder Maßnahmen.

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