Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Instant-Getränk leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2101 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
- Unterposition: 2101 11 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee
- Unterposition: 2101 12 - Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten oder auf der Grundlage von Kaffee
Kombinierte Nomenklatur: 2101 1292 - Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee
TARIC: 2101 1292 92 - andere
Zolltarifnummer: 2101 1292 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 2101.12.92.99.0 gilt für Instant-Getränke auf Kaffeebasis mit Zucker- und/oder Milchbestandteilen. Abweichende Zusammensetzungen (z. B. reiner Instantkaffee, Tee- oder Kakaopulver) führen zu anderen Codes. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Einreihung für Ihr Produkt zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Instant-Getränk
Der HS-Code für Instant-Getränk lautet 2101.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2101.12.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2101.12.92.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2101.12.92.99.0.
Einreihung von Instant-Getränk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Instant-Getränken folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b, wenn das Produkt aus mehreren Bestandteilen besteht (z. B. Kaffee, Zucker, Milchpulver). Der charaktergebende Bestandteil bestimmt die Position.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Instant-Getränk
Alternative Einreihung
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee
Alternative Einreihung
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee - kein/geringer Milchfett-, Milchprotein-, Saccharose-, Isoglucose-, Glucose- oder Stärkegehalt
Alternative Einreihung
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee - andere, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker von 65 % oder mehr
Alternative Einreihung
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate - kein/geringer Milchfett-, Zucker-, Stärkegehalt
Alternative Einreihung
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate - andere
Alternative Einreihung
kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Alternative Einreihung
kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Instant-Getränk (2101) ≠ Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (2101)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Instant-Getränk bleibt die Zolltarifnummer 2101.12.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Instant-Getränk (2101) ≠ Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee - kein/geringer Milchfett-, Milchprotein-, Saccharose-, Isoglucose-, Glucose- oder Stärkegehalt (2101)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Instant-Getränk bleibt die Zolltarifnummer 2101.12.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Instant-Getränk (2101) ≠ Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee - andere, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker von 65 % oder mehr (2101)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Instant-Getränk bleibt die Zolltarifnummer 2101.12.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den kaffee- oder teebasierten Codes können Instant-Getränke auch in andere Kapitel fallen, wenn der Grundstoff ein anderer ist:
Alternative Einreihung
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee
Alternative Einreihung
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate - kein/geringer Milchfett-, Zucker-, Stärkegehalt
Alternative Einreihung
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate - andere
Alternative Einreihung
kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Alternative Einreihung
kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Instant-Getränk ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Instant-Getränk (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
11,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Instant-Getränk
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Instant-Getränk auf Basis der Zolltarifnummer 2101.12.92.99.0. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Lebensmittel und Getränke mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Cognac
2208.20.12.00.0 · 0 %
Ginseng
1211.20.00.00.0 · nicht ermittelt
Backware
1905.90.80.00.0 · 9 %
Getrocknete Chili
0904.21.90.20.0 · 0 %
Koriander
0909.21.00.00.0 · 0 %
Avocado
0804.40.00.10.0 · nicht ermittelt
Ginseng-Extrakt
1302.19.70.00.0 · 0 %
Kaugummi
1704.10.90.00.0 · 6,3 %
Avocado-Öl
1515.90.59.00.1 · 0,0 %
