Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionFotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)9006
- UnterpositionTeile und Zubehör900691
- Zolltarifnummerfür Fotoapparate
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kamera-Teil
Der HS-Code für Kamera-Teil lautet 9006.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9006.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9006.91.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9006.91.00.00.0.
Einreihung von Kamera-Teil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kamera-Teilen erfolgt nach AV 1 und AV 6 in Verbindung mit Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90. Danach werden Teile, die erkennbar hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder Apparat bestimmt sind, wie diese Maschine oder Apparat eingereiht. Da Kamera-Teile hauptsächlich für Fotoapparate der Position 9006 bestimmt sind, werden sie in die Unterposition 9006.91 eingereiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kamera-Teil
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLinsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, gefasst – Objektive für Kameras – andere | 9002.11.00.90.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungTeile und Zubehör für Kapitel 90, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 9033.00.90.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungOptische Elemente, gefasst – Filter | 9002.20.00.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungStative für Digitalkameras, Fotoapparate, Videokameras | 9620.00.10.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungTeile und Zubehör für Blitzlichtgeräte | 9006.99.00.00.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kamera-Teil (9006) ≠ Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, gefasst – Objektive für Kameras – andere (9002) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamera-Teil bleibt die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kamera-Teil (9006) ≠ Teile und Zubehör für Kapitel 90, anderweit weder genannt noch inbegriffen (9033) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamera-Teil bleibt die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kamera-Teil (9006) ≠ Optische Elemente, gefasst – Filter (9002) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamera-Teil bleibt die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein weiterer möglicher Code außerhalb der 8-stelligen KN-Unterposition 90069100:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungStative für Digitalkameras, Fotoapparate, Videokameras | 9620.00.10.00.0 | 3,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kamera-Teil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18513/14-1 | Klemmstativ für Kamera | 9006.91.00.00.0 |
| DE26004/15-1 | Kugelkopf für Kamerastativ | 9006.91.00.00.0 |
| DE21937/15-1 | Fotostativ Neiger | 9006.91.00.00.0 |
| DE21935/15-1 | Fotostativ Neiger | 9006.91.00.00.0 |
| DE24317/15-1 | Saugnapf-Stativ | 9006.91.00.00.0 |
| DE11889/14-1 | Tischstativ | 9006.91.00.00.0 |
| DE21934/15-1 | Fotostativ Neiger | 9006.91.00.00.0 |
| DE21936/15-1 | Fotostativ Neiger | 9006.91.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Kamera-Teil
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kamera-Teil mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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