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Antriebe & GetriebeKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kegelrad: 8483.90.81.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kegelrad (8483.90.81.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kegelrad unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kegelrad Produktbild

Ein Kegelrad überträgt Drehmoment zwischen sich schneidenden Wellen, meist im 90°-Winkel. Es wird als einzelne Kraftübertragungskomponente in Getrieben, Winkelgetrieben und Antriebssystemen verbaut und ist kein komplettes Getriebe. Je nach Material und Herstellungsverfahren ergeben sich unterschiedliche Codenummern. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kegelrad beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der zolltarifliche Weg zum Kegelrad führt über Abschnitt XVI, Kapitel 84, Position 8483, Unterposition 848390 und die Kombinierte Nomenklatur 84839081 bis zur vollständigen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8483 - Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
  • Unterposition: 8483 90 - Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Teile
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8483 9081 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8483 9081 - aus Eisen oder Stahl, gegossen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8483 9081 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer hängt entscheidend vom Material und Herstellungsverfahren ab. Ein Kegelrad aus gegossenem Stahl erhält die Nummer 8483.90.81.90.0. Bei Kunststoff, Sinterstahl oder geschmiedetem Stahl kommt die 8483.90.89.90.0 in Frage. Nutzen Sie den Klassifizierungs-Assistenten, um die korrekte Nummer für Ihr konkretes Kegelrad zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kegelrad

Der HS-Code für Kegelrad lautet 8483.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8483.90.81. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8483.90.81.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8483.90.81.90.0.

Einreihung von Kegelrad nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung eines Kegelrads erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kegelrad

Alternative Einreihung

8483.90.89.90.0 2,7 %

Zahnräder, andere (Kegelräder aus Kunststoff oder nicht-gegossenem Stahl)

Alternative Einreihung

8483.40.23.30.0 2,7 %

Kegelrad- und Kegelstirnradgetriebe (komplettes Getriebe)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kegelrad (8483) ≠ Zahnräder, andere (Kegelräder aus Kunststoff oder nicht-gegossenem Stahl) (8483)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kegelrad bleibt die Zolltarifnummer 8483.90.81.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kegelrad (8483) ≠ Kegelrad- und Kegelstirnradgetriebe (komplettes Getriebe) (8483)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kegelrad bleibt die Zolltarifnummer 8483.90.81.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern ein Kegelrad nicht als Zahnradkomponente, sondern als Teil eines anderen Aggregats gestellt wird, können abweichende Positionen relevant sein.

Alternative Einreihung

8483.90.89.90.0 2,7 %

Zahnräder, andere (Kegelräder aus Kunststoff oder nicht-gegossenem Stahl)

Alternative Einreihung

8483.40.23.30.0 2,7 %

Kegelrad- und Kegelstirnradgetriebe (komplettes Getriebe)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kegelrad ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kegelrad (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE1040/10-18483.90.81.90.0
Kegelrad, zahnradförmige Kraftübertragungsvorrichtung aus gegossenem Stahl, ca. 40 mm hoch, mit einem größten Durchmesser von ca. 60 mm, leicht kegelförmig, mit Befestigungsmöglichkeit, zum Einbau in sog. Knoter für Erntemaschinen von Heu und Stroh (siehe Abbildung). Die Ware ist als "Zahnrad, aus Stahl gegossen,... Mehr anzeigen
DEM/335/10-18483.90.89.90.0
Schrägstirnrad - in Form eines maßhaltig nach Zeichnung gefertigten Zahnrades aus unedlem Metall mit schräg verzahntem Außenzahnkranz (70 Zähne, Außendurchmesser 110,1 mm) und zentrischer Durchgangsbohrung zur Wellen-/Achsaufnahme mit Einpass-Aussparung (Abbildung siehe Anlage), - zur Drehmoment- und... Mehr anzeigen
DE18894/16-18708.50.99.90.0
Kegelrad, Foto siehe Anlage,
DEBTI29764/23-18483.90.89.90.0
sog. Kettenrad, - bestehend aus einem zylinderförmigen Grundkörper aus Baustahl (C45)   mit zwei übereinanderliegenden, kongruenten Zahnkränzen mit 21 Zähnen   und einem Zahnraddurchmesser von 114,9 mm sowie einer zentrischen   Durchgangsbohrung mit einem Durchmesser von 80,1 mm - dient nach Einbau in Pneumatik- und... Mehr anzeigen
DE19262/11-18483.90.89.90.0
Kettenrad, Abbildung siehe Anlage, - Zahnrad, bestehend aus einem scheibenförmigen Grundkörper aus Stahl (gestanzt), mit Außenzahnkranz (Zähnezahl: 42, Zahnraddurchmesser: 128 mm) und sieben kreisförmigen Ausstanzungen (einer mittigen mit einem Innendurchmesser von 22 mm sowie sechs weiteren radialsymmetrisch... Mehr anzeigen
DE15531/12-18483.90.89.90.0
Radkranz, siehe Abbildung, kombinierte Maschine, ohne Hauptfunktion, bestehend aus einem leicht schräg verzahnten, scheibenförmigen Zahnrad aus Bronze mit Außenzahnkranz integriert in eine speziell geformte, mit Abstufungen versehene Welle in Form eines Hohlzylinders aus Eisen, mit innenliegender, rechteckiger... Mehr anzeigen
DE19263/11-18483.90.89.90.0
Kettenrad, Abbildung siehe Anlage, - Zahnrad, bestehend aus einem scheibenförmigen Grundkörper aus Stahl (gestanzt), mit Außenzahnkranz (Zähnezahl: 42, Zahnraddurchmesser: 128 mm) und sieben kreisförmigen Ausstanzungen (einer mittigen mit einem Innendurchmesser von 22 mm sowie sechs weiteren radialsymmetrisch... Mehr anzeigen
DE16354/11-18483.90.89.90.0
Kettenrad, - aus drei maßhaltig nach Werkszeichnung aus Stahl gedrehten Zahnrädern, davon zwei übereinanderliegende, kongruente, jeweils mit geradeverzahntem Zahnkranz (Zähneanzahl: 38, Fußkreisdurchmesser: ca. 109 mm) und einem weiteren, geradeverzahntem Zahnkranz (Zähneanzahl: 23, Fußkreisdurchmesser: ca. 64 mm) auf... Mehr anzeigen
DE1040/10-18483.90.81.90.0
Kegelrad, zahnradförmige Kraftübertragungsvorrichtung aus gegossenem Stahl, ca. 40 mm hoch, mit einem größten Durchmesser von ca. 60 mm, leicht kegelförmig, mit Befestigungsmöglichkeit, zum Einbau in sog. Knoter für Erntemaschinen von Heu und Stroh (siehe Abbildung). Die Ware ist als "Zahnrad, aus Stahl gegossen,... Mehr anzeigen
DE25778/16-18483.90.81.90.0
Gussrohling eines Getriebeteils, sogenanntes Kegelradantriebsgehäuse, spezifisch und annähernd in Form eines windschiefen Kegelstumpfes (größter Außendurchmesser ca. 41 cm, größte Länge: 31 cm), mit drei radialen Ausformungen am unteren Mantelende und vier in Längsrichtung verlaufenden Ausformungen der unteren... Mehr anzeigen
DEBTI11043/21-18483.90.81.90.0
Sog. Kegelritzel, Foto siehe Anlage, - kombinierte Maschine bestehend aus einem Kegelzahnrad und einer Welle (Vierkantstift) - laut Antrag im sog. MIM-Verfahren (Spritzgießen) aus Stahl hergestellt - als Teil des Kegelrad-/Winkelgetriebes eines elektromechanischen Stellantriebs (Pos. 8479; nicht   Gegenstand der... Mehr anzeigen
DEBTI15863/24-18483.90.81.90.0
Sog. Kegelritzel, - kombinierte Maschine bestehend aus einem Kegelzahnrad und einer Welle (Vierkantstift), - laut Antrag im sog. MIM-Verfahren (Spritzgießen) aus Stahl hergestellt, - keine Einreihung in die Position 8708, da es sich um ein Teil eines Stellantriebs (nächst höhere Einheit)   handelt, - ohne... Mehr anzeigen
DEBTI39332/21-18483.90.81.90.0
Zahnrad, Abbildung siehe Anlage, - zahnradförmige Kraftübertragungsvorrichtung mit 10 Zähnen aus gegossenem Stahl,   leicht kegelförmig - mit einem größten Durchmesser von ca 60 mm und einer Höhe von ca 40 mm - zum Einbau in sog. Knoter für Erntemaschinen von Heu und Stroh "Zahnrad aus Eisen oder Stahl, gegossen,... Mehr anzeigen
DEBTI39979/18-18483.90.81.90.0
Bei dem als Bremsrad bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein Teil aus gegossenem Stahl zum Einbau in sog. Knoten für Erntemaschinen von Heu und Stroh, in Form eines Zahnrades mit 10 außenliegenden, abgeflachten Zähnen. Das gegossene Zahnrad hat einen Außendurchmesser von ca. 28 mm und einen Innendurchmesser von... Mehr anzeigen
DE9719/17-18483.90.81.90.0
Das sog. "Handrad aus kohlenstoffhaltigem Stahl" besteht aus einem Außenring mit drei oder vier Verstrebungen zum Zentrum, dort mit einer Rundaufnahme nicht genormt, speziell gestaltet für ein(e) Schneckenradgetriebe(Absperrklappeneinheit) (nicht Bestandteil dieser vZTA). Die Ware stellt sich somit als ein Teil einer... Mehr anzeigen
DE8814/16-18483.90.81.90.0
Bei dem als Bremsrad bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein Teil für ein Getriebe für landwirtschaftliche Maschinen, in Form eines Zahnrades mit 10 außenliegenden, abgeflachten Zähnen. Das gegossene Zahnrad aus Stahl hat einen Außendurchmesser von ca. 38 mm. Die Ware wird als "Zahnrad aus Eisen oder Stahl,... Mehr anzeigen
DEM/7144/07-18483.90.89.90.0
Kegelräder (Zweier-Set) - aus je einem trapezförmigen Kegelradkopf mit konkav zur Kegelradspitze verlaufender, gerader Verzahnung an der Flankenfläche (Zähnezahl 16), einem Wellenansatz und einer mittig angeordneten Durchgangsbohrung; aus Acetalharz (Abbildung siehe Anlage), - zur Kraftübertragung in... Mehr anzeigen
DE15621/16-18483.90.89.90.0
Zahnrad, zylindrisches Erzeugnis aus warmgewalztem Stahl mit einem Durchmesser von 30 mm und einer Gesamtlänge von 50 mm, an einem Ende mit einem Zahnkranz mit 16 Zähnen und einem max. Durchmesser von 45 mm ausgestattet, universell einsetzbar zur Bewegungsübertragung, u.a. in medizinischen Geräten. Das Erzeugnis ist... Mehr anzeigen
DE15622/16-18483.90.89.90.0
Zahnrad, zylindrisches Erzeugnis aus warmgewalztem Stahl mit einem Durchmesser von 28 mm und einer Gesamtlänge von 27 mm, an einem Ende mit einem Zahnkranz mit 18 Zähnen und einem max. Durchmesser von ca. 40 mm ausgestattet, universell einsetzbar zur Bewegungsübertragung, u.a. in medizinischen Geräten. Das Erzeugnis... Mehr anzeigen
DEM/4443/06-18483.90.89.90.0
Zahnrad - mit geradeverzahntem Außenzahnkranz (Zahnraddurchmesser von ca. 13 mm), einem aufgesetzten kleineren Zahnrad und einer zentrischen Durchgangsbohrung, aus Kunststoff (Abbildung siehe Anlage) - nach DIN-Norm gefertigt - zum Antrieb unterschiedlicher Funktionen. "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl... Mehr anzeigen
DE17697/14-18483.90.89.90.0
Es handelt sich um ein Kettenrad, bestehend aus zwei übereinander liegenden, kongruenten Zahnrädern, jeweils mit geradeverzahntem Zahnkranz mit 6 Zähnen und einer zentrisch angebrachten Nabe mit mittiger Bohrung und Innenzahnkranz. Die Ware besitzt einen Außendurchmesser von 50 mm und eine Bauhöhe von ca. 17 mm und... Mehr anzeigen
DE16354/11-18483.90.89.90.0
Kettenrad, - aus drei maßhaltig nach Werkszeichnung aus Stahl gedrehten Zahnrädern, davon zwei übereinanderliegende, kongruente, jeweils mit geradeverzahntem Zahnkranz (Zähneanzahl: 38, Fußkreisdurchmesser: ca. 109 mm) und einem weiteren, geradeverzahntem Zahnkranz (Zähneanzahl: 23, Fußkreisdurchmesser: ca. 64 mm) auf... Mehr anzeigen
DE11786/16-18483.90.89.90.0
Umlenkrad, aus zwei übereinander liegenden, kongruenten Zahnrädern jeweils mit geradeverzahntem Zahnkranz mit 5 Zähnen und einer zentrisch angebrachten Nabe mit mittiger Bohrung, mit einem Außendurchmesser von ca. 74 mm und einer Bauhöhe von ca. 32 mm, zum Einbau in den Kettentrieb eines Kettenzugs. Das Erzeugnis ist... Mehr anzeigen
DE8368/10-18483.90.89.90.0
Umlenkrad - aus zwei übereinander liegenden, kongruenten Zahnrädern jeweils mit geradeverzahntem Zahnkranz mit 5 Zähnen und einer zentrisch angebrachten Nabe mit mittiger Bohrung (Abbildung siehe Anlage), - mit den Abmessungen: Außendurchmesser von ca. 74 mm und einer Bauhöhe von ca. 32 mm, - zum Einbau in den... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Kegelrad mit unserem Zollrechner. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und das Material ein.

Zolldaten werden geladen…

Export-Zollsätze

Besondere Ausfuhranforderungen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kegelräder

Welche Zolltarifnummer hat Kegelrad?

Ein Kegelrad aus gegossenem Stahl hat die Zolltarifnummer 8483.90.81.90.0. Diese Nummer erfasst gesondert gestellte Zahnräder aus Eisen oder Stahl, gegossen, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind. Bei Kunststoff- oder nicht gegossenen Stahlvarianten kommt die 8483.90.89.90.0 in Frage.

Welchen HS-Code hat Kegelrad?

Der HS-Code (6-stellig) für ein Kegelrad lautet 848390. Er leitet sich aus Position 8483 (Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe) und Unterposition 848390 (Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Teile) ab.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kegelrad?

Der Drittlandszollsatz für Kegelräder der Zolltarifnummer 8483.90.81.90.0 beträgt 2,7 %. Für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen (z. B. China, USA, Indien, Thailand) fällt dieser Satz an. Mit Freihandelspartnern (Schweiz, Südkorea, Vietnam etc.) ist der Zollsatz 0 %.

Wie unterscheidet sich Kegelrad zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung betrifft vor allem zwei Punkte: Material und Herstellungsverfahren (gegossen vs. nicht gegossen) sowie die Abgrenzung zum kompletten Getriebe. Ein einzelnes Kegelrad wird als Komponente in 8483.90 eingereiht, ein komplettes Kegelradgetriebe fällt unter 8483.40. Als Alternative zum gegossenen Stahlrad kommt die Kunststoffvariante unter 8483.90.89 in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kegelrad verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Bußgeldern oder sogar zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Zollhinterziehung führen. Auch die Einfuhrumsatzsteuer kann falsch berechnet werden. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kegelrad?

Für die Zolltarifnummer 8483.90.81.90.0 gibt es keine produktspezifischen Einfuhrverbote. Allerdings gelten besondere Maßnahmen: eine Zollaussetzung für Waren, die für den Schiffsbau bestimmt sind (0 %), sowie eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung für Teile von Luftfahrzeugen (0 %) mit entsprechender Bescheinigung.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kegelrad?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Kegelrad lautet 8483.90.81.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (848390), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (84839081), dem 10-stelligen TARIC-Code (8483908190) und der abschließenden 11. Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kegelrad?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich ändern, insbesondere auf der Ebene der Kombinierten Nomenklatur (8. Stelle) und der TARIC-Codes (10. Stelle). Der HS-Code (6 Stellen) bleibt meist stabil. Es empfiehlt sich, die aktuell gültige Nummer regelmäßig im EU-TARIC zu prüfen.

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