Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kerosin ist in folgende Hierarchie des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet:
- AbschnittKap. 25 bis 27: Mineralische StoffeV
- KapitelMINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE27
- PositionErdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle2710
- UnterpositionErdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle271012
- Unterpositionandere271019
- Kombinierte Nomenklaturmittelschwere Öle27101911
- Kombinierte Nomenklaturzu anderer Verwendung27101921
- Kombinierte NomenklaturLeuchtöl (Kerosin)27101921
- ZolltarifnummerFlugturbinenkraftstoff
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kerosin
Der HS-Code für Kerosin lautet 2710.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2710.19.21. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2710.19.21.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2710.19.21.00.0.
Einreihung von Kerosin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Abgrenzung zwischen mittelschweren Ölen (Kerosin zu Heizzwecken) und leichten Ölen (Benzin, Naphtha) richtet sich nach der Siedekurve gemäß Zusätzlicher Anmerkung 2 zu Kapitel 27: Mittelschwere Öle haben bei 210 °C weniger als 90 RHT und bei 250 °C mehr als 65 RHT Destillatanteil.
Für Flugturbinenkraftstoff (Jet A-1) gelten zusätzlich die Spezifikationen nach ASTM D1655 oder DEF STAN 91-91. Weicht das Kerosin von diesen Normen ab, ist es als 2710.19.25.00.0 einzureihen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kerosin
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLeuchtöl (Kerosin) - anderes - für Lampenöl, Heizpetrol, Brennstoff für Petrolheizgeräte | 2710.19.25.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLeichtöle - leichter Flugturbinenkraftstoff - andere | 2710.12.70.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kerosin (2710) ≠ Leuchtöl (Kerosin) - anderes - für Lampenöl, Heizpetrol, Brennstoff für Petrolheizgeräte (2710) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kerosin bleibt die Zolltarifnummer 2710.19.21.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kerosin (2710) ≠ Leichtöle - leichter Flugturbinenkraftstoff - andere (2710) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kerosin bleibt die Zolltarifnummer 2710.19.21.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kerosin (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI44413/19-1 | Angaben: Grillanzünder flüssig 1000 mL, bestehend aus Kohlenwasserstoffen (C10-C13-n-Alkane, -Isoalkane, -Cycloalkane, <2 % Aromaten. Feststellungen: Farblose, klare Flüssigkeit, abgefüllt in Aufmachung für den Einzelverkauf in eine schwarze Kunstoffflasche mit bedrucktem Etikett. Dem Destillationsverhalten nach (ISO... Mehr anzeigenAngaben: Grillanzünder flüssig 1000 mL, bestehend aus Kohlenwasserstoffen (C10-C13-n-Alkane, -Isoalkane, -Cycloalkane, <2 % Aromaten. Feststellungen: Farblose, klare Flüssigkeit, abgefüllt in Aufmachung für den Einzelverkauf in eine schwarze Kunstoffflasche mit bedrucktem Etikett. Dem Destillationsverhalten nach (ISO 3405) handelt es sich um ein mittelschweres Öl, das GC-Profil (DIN EN ISO 3924) entspricht dem eines Leuchtöls (Kerosin). Befund: Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle: mittelschwere Öle: zu anderer Verwendung: Leuchtöl (Kerosin): anderes. Weniger anzeigen | 2710.19.25.00.0 |
| DEBTI34134/18-1 | Angaben des Antragstellers: Kraftstoff zum Betreiben von Dieselmotoren. Siedebereich: 185 - 297 °C; bis 210 °C gehen weniger als 90 RHT über, bis 250 °C gehen mehr als 65 RHT über Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Klare, farblose Flüssigkeit. Befund: Aufgrund des Siedeverlaufes entspricht die Ware nach... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Kraftstoff zum Betreiben von Dieselmotoren. Siedebereich: 185 - 297 °C; bis 210 °C gehen weniger als 90 RHT über, bis 250 °C gehen mehr als 65 RHT über Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Klare, farblose Flüssigkeit. Befund: Aufgrund des Siedeverlaufes entspricht die Ware nach den vorliegenden Angaben denen eines "mittelschweren Öls" im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2c zu Kapitel 27. Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen: Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle: andere: mittelschwere Öle: zu anderer Verwendung: Leuchtöl (Kerosin): anderes Weniger anzeigen | 2710.19.25.00.0 |
| DE7405/17-1 | Angaben: Heizpetrol Combustare KLA D 70, Brennstoff für Petrolheizgeräte bestehend aus Kohlenwasserstoffen mit einem Aromatengehalt von unter 2%; Siedebereich: 170 bis 260 °C, Flammpunkt: über 61 °C. Der Heizstoff ist mit Kennzeichnungsmittel "Solvent Yellow 124 red dyed" gefärbt. Gebindegröße: 20 l... Mehr anzeigenAngaben: Heizpetrol Combustare KLA D 70, Brennstoff für Petrolheizgeräte bestehend aus Kohlenwasserstoffen mit einem Aromatengehalt von unter 2%; Siedebereich: 170 bis 260 °C, Flammpunkt: über 61 °C. Der Heizstoff ist mit Kennzeichnungsmittel "Solvent Yellow 124 red dyed" gefärbt. Gebindegröße: 20 l Kanister. Befund: Mittelschwere Öle, Kerosin, anderes als Flugturbinenkraftstoff. Weniger anzeigen | 2710.19.25.00.0 |
| DEBTI42879/19-1 | Angaben: High Sulphur Vacuum Gasoil, Aromatengehalt unter 50 %. Die Ware wird für das Kracken verwendet. Feststellungen: Dunkelbraune, leicht viskose Flüssigkeit. Den Untersuchungen nach handelt es sich um ein Heizöl. Befund: Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation: Erdöl und Öl aus... Mehr anzeigenAngaben: High Sulphur Vacuum Gasoil, Aromatengehalt unter 50 %. Die Ware wird für das Kracken verwendet. Feststellungen: Dunkelbraune, leicht viskose Flüssigkeit. Den Untersuchungen nach handelt es sich um ein Heizöl. Befund: Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation: Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle: Schweröle: Heizöle: zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren. Weniger anzeigen | 2710.19.51.00.0 |
| DEBTI3180/24-1 | Angaben: Dicyclopentadien (CAS RN 77-73-6) mit einem Gehalt von 83-85 Gew.%, "low purity grade", in Form einer farblosen bis hellgelben Flüssigkeit mit charakteristischem Geruch. Befund: Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen... Mehr anzeigenAngaben: Dicyclopentadien (CAS RN 77-73-6) mit einem Gehalt von 83-85 Gew.%, "low purity grade", in Form einer farblosen bis hellgelben Flüssigkeit mit charakteristischem Geruch. Befund: Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle: Leichtöle und Zubereitungen: zu anderer Verwendung: Spezialbenzine: Testbenzin (white spirit) Weniger anzeigen | 2710.12.21.00.0 |
| DEHH/287/06-1 | Angaben des Antragstellers zur Zusammensetzung und Verwendung: aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch zur Verwendung als Reinigungsmittel Flammpunkt: über 61 °C. Destillation (ASTM D 86): Aus dem vorgelegten Prüfbericht ergibt sich: bis 210 °C gehen über: weniger als 90 RHT, bis 250 °C gehen über: mehr als 65... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers zur Zusammensetzung und Verwendung: aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch zur Verwendung als Reinigungsmittel Flammpunkt: über 61 °C. Destillation (ASTM D 86): Aus dem vorgelegten Prüfbericht ergibt sich: bis 210 °C gehen über: weniger als 90 RHT, bis 250 °C gehen über: mehr als 65 RHT Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben liegt ein mittelschweres Öl (anderes Leuchtöl) vor. Weniger anzeigen | 2710.19.25.00.0 |
| DEHH/285/06-1 | Angaben des Antragstellers zur Zusammensetzung und Verwendung: aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch zur Verwendung als Reinigungsmittel Flammpunkt: über 63 °C. Destillation (ASTM D 86): Aus dem vorgelegten Prüfbericht ergibt sich: bis 210 °C gehen über: weniger als 90 RHT, bis 250 °C gehen über: mehr als 65... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers zur Zusammensetzung und Verwendung: aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch zur Verwendung als Reinigungsmittel Flammpunkt: über 63 °C. Destillation (ASTM D 86): Aus dem vorgelegten Prüfbericht ergibt sich: bis 210 °C gehen über: weniger als 90 RHT, bis 250 °C gehen über: mehr als 65 RHT Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben liegt ein mittelschweres Öl (anderes Leuchtöl) vor. Weniger anzeigen | 2710.19.25.00.0 |
| DEBTI29136/23-1 | Angaben: Mischung aus Gasöl und einem Anteil von 30% Biodiesel, der Schwefelgehalt im Gemisch beträgt 0,001 GHT bis 0,1 GHT. Das Gemisch soll als Schiffsbetriebsstoff eingesetzt werden. Feststellungen: Leicht viskose, schwarze Flüssigkeit. Es war keine normgerechte Destillation bis 350 °C möglich, die kinematische... Mehr anzeigenAngaben: Mischung aus Gasöl und einem Anteil von 30% Biodiesel, der Schwefelgehalt im Gemisch beträgt 0,001 GHT bis 0,1 GHT. Das Gemisch soll als Schiffsbetriebsstoff eingesetzt werden. Feststellungen: Leicht viskose, schwarze Flüssigkeit. Es war keine normgerechte Destillation bis 350 °C möglich, die kinematische Viskosität bei 50°C nach EN ISO 3104 liegt unter 2650 mm^2/s, die Farbzahl nach Verdünnung nach ISO 2049 liegt über 7,5 und die Sulfatasche nach ISO 3987 beträgt weniger als 1 %. Befund: Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen Ölabfälle: Heizöle: mit einem Schwefelgehalt von 0,5 GHT oder weniger. Weniger anzeigen | 2710.20.32.00.0 |
| DEBTI44413/19-1 | Angaben: Grillanzünder flüssig 1000 mL, bestehend aus Kohlenwasserstoffen (C10-C13-n-Alkane, -Isoalkane, -Cycloalkane, <2 % Aromaten. Feststellungen: Farblose, klare Flüssigkeit, abgefüllt in Aufmachung für den Einzelverkauf in eine schwarze Kunstoffflasche mit bedrucktem Etikett. Dem Destillationsverhalten nach (ISO... Mehr anzeigenAngaben: Grillanzünder flüssig 1000 mL, bestehend aus Kohlenwasserstoffen (C10-C13-n-Alkane, -Isoalkane, -Cycloalkane, <2 % Aromaten. Feststellungen: Farblose, klare Flüssigkeit, abgefüllt in Aufmachung für den Einzelverkauf in eine schwarze Kunstoffflasche mit bedrucktem Etikett. Dem Destillationsverhalten nach (ISO 3405) handelt es sich um ein mittelschweres Öl, das GC-Profil (DIN EN ISO 3924) entspricht dem eines Leuchtöls (Kerosin). Befund: Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle: mittelschwere Öle: zu anderer Verwendung: Leuchtöl (Kerosin): anderes. Weniger anzeigen | 2710.19.25.00.0 |
| DE6640/09-1 | Angaben: synthetisches Isoparaffin 200/250, mit Wasserstoff behandelte leichte Erdöldestillate, CAS 64742-47-8 Feststellungen: farblose, klare Flüssigkeit; Destillationsverlauf nach ISO 3405: bis 210 °C gehen unter 5 RHT und bis 250 °C gehen über 95 RHT über. Befund: mittelschwere Öle, Leuchtöl (Kerosin), anderes. | 2710.19.25.00.0 |
| DEBTI35702/20-1 | Angaben: Trockensiebreiniger. Zusammensetzung: 70 % Isoparaffin m (CAS 90622-58-5), 30 % n-Paraffin C10-C13 (CAS 64771-72-8). Die Ware wird sowohl im Tankwage als auch in Gebinden (Container, Fässer, Kanister) gehandelt. Feststellungen: Farblose, klare Flüssigkeit in einem Blechkanister mit rotem... Mehr anzeigenAngaben: Trockensiebreiniger. Zusammensetzung: 70 % Isoparaffin m (CAS 90622-58-5), 30 % n-Paraffin C10-C13 (CAS 64771-72-8). Die Ware wird sowohl im Tankwage als auch in Gebinden (Container, Fässer, Kanister) gehandelt. Feststellungen: Farblose, klare Flüssigkeit in einem Blechkanister mit rotem Schraubverschluss. Befund: Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle: andere: mittelschwere Öle: zu anderer Verwendung: Leuchtöl (Kerosin): anderes. Weniger anzeigen | 2710.19.25.00.0 |
| DEHH/288/06-1 | Angaben des Antragstellers zur Zusammensetzung und Verwendung: aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch zur Verwendung als Reinigungsmittel Flammpunkt: 63 °C. Destillation (ASTM D 86): Aus dem vorgelegten Prüfbericht ergibt sich: bis 210 °C gehen über: weniger als 90 RHT, bis 250 °C gehen über: mehr als 65 RHT Eine... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers zur Zusammensetzung und Verwendung: aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch zur Verwendung als Reinigungsmittel Flammpunkt: 63 °C. Destillation (ASTM D 86): Aus dem vorgelegten Prüfbericht ergibt sich: bis 210 °C gehen über: weniger als 90 RHT, bis 250 °C gehen über: mehr als 65 RHT Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben liegt ein mittelschweres Öl (anderes Leuchtöl) vor. Weniger anzeigen | 2710.19.25.00.0 |
| DEHH/287/06-1 | Angaben des Antragstellers zur Zusammensetzung und Verwendung: aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch zur Verwendung als Reinigungsmittel Flammpunkt: über 61 °C. Destillation (ASTM D 86): Aus dem vorgelegten Prüfbericht ergibt sich: bis 210 °C gehen über: weniger als 90 RHT, bis 250 °C gehen über: mehr als 65... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers zur Zusammensetzung und Verwendung: aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch zur Verwendung als Reinigungsmittel Flammpunkt: über 61 °C. Destillation (ASTM D 86): Aus dem vorgelegten Prüfbericht ergibt sich: bis 210 °C gehen über: weniger als 90 RHT, bis 250 °C gehen über: mehr als 65 RHT Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben liegt ein mittelschweres Öl (anderes Leuchtöl) vor. Weniger anzeigen | 2710.19.25.00.0 |
| DEHH/285/06-1 | Angaben des Antragstellers zur Zusammensetzung und Verwendung: aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch zur Verwendung als Reinigungsmittel Flammpunkt: über 63 °C. Destillation (ASTM D 86): Aus dem vorgelegten Prüfbericht ergibt sich: bis 210 °C gehen über: weniger als 90 RHT, bis 250 °C gehen über: mehr als 65... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers zur Zusammensetzung und Verwendung: aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch zur Verwendung als Reinigungsmittel Flammpunkt: über 63 °C. Destillation (ASTM D 86): Aus dem vorgelegten Prüfbericht ergibt sich: bis 210 °C gehen über: weniger als 90 RHT, bis 250 °C gehen über: mehr als 65 RHT Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben liegt ein mittelschweres Öl (anderes Leuchtöl) vor. Weniger anzeigen | 2710.19.25.00.0 |
| DEHH/286/06-1 | Angaben des Antragstellers zur Zusammensetzung und Verwendung: aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch zur Verwendung als Reinigungsmittel Flammpunkt: über 63 °C. Destillation (ASTM D 86): Aus dem vorgelegten Prüfbericht ergibt sich: bis 210 °C gehen über: weniger als 90 RHT, bis 250 °C gehen über: mehr als 65... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers zur Zusammensetzung und Verwendung: aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch zur Verwendung als Reinigungsmittel Flammpunkt: über 63 °C. Destillation (ASTM D 86): Aus dem vorgelegten Prüfbericht ergibt sich: bis 210 °C gehen über: weniger als 90 RHT, bis 250 °C gehen über: mehr als 65 RHT Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben liegt ein mittelschweres Öl (anderes Leuchtöl) vor. Weniger anzeigen | 2710.19.25.00.0 |
| DE7405/17-1 | Angaben: Heizpetrol Combustare KLA D 70, Brennstoff für Petrolheizgeräte bestehend aus Kohlenwasserstoffen mit einem Aromatengehalt von unter 2%; Siedebereich: 170 bis 260 °C, Flammpunkt: über 61 °C. Der Heizstoff ist mit Kennzeichnungsmittel "Solvent Yellow 124 red dyed" gefärbt. Gebindegröße: 20 l... Mehr anzeigenAngaben: Heizpetrol Combustare KLA D 70, Brennstoff für Petrolheizgeräte bestehend aus Kohlenwasserstoffen mit einem Aromatengehalt von unter 2%; Siedebereich: 170 bis 260 °C, Flammpunkt: über 61 °C. Der Heizstoff ist mit Kennzeichnungsmittel "Solvent Yellow 124 red dyed" gefärbt. Gebindegröße: 20 l Kanister. Befund: Mittelschwere Öle, Kerosin, anderes als Flugturbinenkraftstoff. Weniger anzeigen | 2710.19.25.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Kerosin
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Kerosin – inklusive Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und möglicher Präferenzsätze.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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