Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Kreuzkümmel-Pulver zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur elfstelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionAnis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren0909
- UnterpositionKreuzkümmelfrüchte090931
- Zolltarifnummergemahlen oder sonst zerkleinert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kreuzkümmel-Pulver
Der HS-Code für Kreuzkümmel-Pulver lautet 0909.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0909.32.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0909.32.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0909.32.00.00.0.
Einreihung von Kreuzkümmel-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kreuzkümmel-Pulver folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kreuzkümmel-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKreuzkümmelfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (ganze Samen) | 0909.31.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungKorianderfrüchte, gemahlen | 0909.22.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungKurkuma, gemahlen | 0910.30.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungzusammengesetztes Würzmittel | 2103.90.90.89.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Gewürze, gemahlen | 0910.99.99.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kreuzkümmel-Pulver (0909) ≠ Kreuzkümmelfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (ganze Samen) (0909) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kreuzkümmel-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0909.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kreuzkümmel-Pulver (0909) ≠ Korianderfrüchte, gemahlen (0909) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kreuzkümmel-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0909.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kreuzkümmel-Pulver (0909) ≠ Kurkuma, gemahlen (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kreuzkümmel-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0909.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel als Kapitel 09 kommt für Kreuzkümmel-Pulver nicht in Betracht, da es sich um ein reines pflanzliches Gewürz handelt. Die folgende Option zeigt dennoch eine theoretische Abgrenzung:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungzusammengesetztes Würzmittel | 2103.90.90.89.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kreuzkümmel-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI43055/20-1 | Getrocknete, fein gemahlene Früchte des Kreuzkümmels (Cuminum cyminum) in wiederverschließbarer Kunststoffverpackung (Nettogewicht 100 g). Einreihung: Kreuzkümmelfrüchte, gemahlen. | 0909.32.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze und Abgaben bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Kreuzkümmel-Pulver
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Export in Drittländer
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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