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Lebensmittel und GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kreuzkümmel-Pulver: 0909.32.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kreuzkümmel-Pulver (0909.32.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kreuzkümmel-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kreuzkümmel-Pulver Produktbild

Kreuzkümmel-Pulver wird aus den getrockneten Früchten des Kreuzkümmels gewonnen und ist ein reines Naturprodukt. Die korrekte Einreihung hängt vom Verarbeitungsgrad ab: gemahlenes Pulver fällt unter Position 0909, ganze Samen dagegen unter 090931. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kreuzkümmel-Pulver beschreiben: reines Gewürzpulver, gemahlen, ohne Zusätze

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Kreuzkümmel-Pulver zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur elfstelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0909 - Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
  • Unterposition: 0909 31 - Kreuzkümmelfrüchte
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0909 3200 00 0 - gemahlen oder sonst zerkleinert

Hinweis zur Einreihung

Jede falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungs-Assistenten für Ihre Ware.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kreuzkümmel-Pulver

Der HS-Code für Kreuzkümmel-Pulver lautet 0909.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0909.32.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0909.32.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0909.32.00.00.0.

Einreihung von Kreuzkümmel-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kreuzkümmel-Pulver folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kreuzkümmel-Pulver

Alternative Einreihung

0909.31.00.00.0 0 %

Kreuzkümmelfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (ganze Samen)

Alternative Einreihung

0909.22.00.00.0 0 %

Korianderfrüchte, gemahlen

Alternative Einreihung

0910.30.00.00.0 0 %

Kurkuma, gemahlen

Alternative Einreihung

2103.90.90.89.0 0 %

zusammengesetztes Würzmittel

Alternative Einreihung

0910.99.99.00.0 0 %

andere Gewürze, gemahlen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kreuzkümmel-Pulver (0909) ≠ Kreuzkümmelfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (ganze Samen) (0909)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kreuzkümmel-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0909.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kreuzkümmel-Pulver (0909) ≠ Korianderfrüchte, gemahlen (0909)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kreuzkümmel-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0909.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kreuzkümmel-Pulver (0909) ≠ Kurkuma, gemahlen (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kreuzkümmel-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0909.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel als Kapitel 09 kommt für Kreuzkümmel-Pulver nicht in Betracht, da es sich um ein reines pflanzliches Gewürz handelt. Die folgende Option zeigt dennoch eine theoretische Abgrenzung:

Alternative Einreihung

0909.31.00.00.0 0 %

Kreuzkümmelfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (ganze Samen)

Alternative Einreihung

0909.22.00.00.0 0 %

Korianderfrüchte, gemahlen

Alternative Einreihung

0910.30.00.00.0 0 %

Kurkuma, gemahlen

Alternative Einreihung

2103.90.90.89.0 0 %

zusammengesetztes Würzmittel

Alternative Einreihung

0910.99.99.00.0 0 %

andere Gewürze, gemahlen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kreuzkümmel-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kreuzkümmel-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI43055/20-10909.32.00.00.0
Getrocknete, fein gemahlene Früchte des Kreuzkümmels (Cuminum cyminum) in wiederverschließbarer Kunststoffverpackung (Nettogewicht 100 g). Einreihung: Kreuzkümmelfrüchte, gemahlen.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze und Abgaben bei der Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Kreuzkümmel-Pulver

Berechnen Sie die Zollabgaben für Ihre Sendung mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Export in Drittländer

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kreuzkümmel-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Kreuzkümmel-Pulver?

Die korrekte 11-stellige Zolltarifnummer für Kreuzkümmel-Pulver (gemahlener Kreuzkümmel) lautet 0909.32.00.00.0. Sie wird durch die verbindliche Zolltarifauskunft DEBTI43055/20-1 amtlich bestätigt. Die Einreihung erfolgt in Kapitel 09 (Gewürze), Position 0909 (Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte).

Welchen HS-Code hat Kreuzkümmel-Pulver?

Der sechsstellige HS-Code für gemahlenes Kreuzkümmel-Pulver lautet 090932. Der sechsstellige Code ist international gültig. Die ersten vier Ziffern (0909) bezeichnen die Position für bestimmte Gewürzfrüchte, die fünfte und sechste Ziffer (32) kennzeichnen den gemahlenen oder zerkleinerten Zustand.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kreuzkümmel-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Kreuzkümmel-Pulver unter der Zolltarifnummer 0909.32.00.00.0 beträgt 0 %. Dieser WTO-gebundene Nullsatz gilt für alle Gewürze der Position 0909. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Deutschland in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel) an.

Wie unterscheidet sich Kreuzkümmel-Pulver zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt hauptsächlich zum ungemahlenen Kreuzkümmel (0909.31.00.00.0) sowie zu anderen Gewürzpulvern der Position 0910. Eine Alternative wie Korianderpulver (0909.22.00.00.0) wäre nur bei einer anderen botanischen Herkunft einschlägig. Die korrekte Einreihung ist entscheidend, da eine falsche Angabe zu Nachzahlungen führen kann.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kreuzkümmel-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Nachzahlungen von Einfuhrabgaben und im Wiederholungsfall zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA).

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kreuzkümmel-Pulver?

Ja, für Kreuzkümmel-Pulver bestehen bestimmte Einfuhrmaßnahmen. Dazu gehört die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), wenn es sich um Bio-Ware handelt. Zudem kann eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731) sowie die Möglichkeit von Zusatzzöllen (Code 695) bestehen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kreuzkümmel-Pulver?

Die Zolltarifnummer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Die ersten sechs Stellen (HS-Code: 090932) sind international harmonisiert, die achte Stelle (KN-Code: 09093200) EU-weit gültig, die zehnte Stelle (TARIC: 0909320000) für EU-Maßnahmen und die elfte Stelle für nationale Zwecke in Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kreuzkümmel-Pulver?

Die grundlegende Einreihung auf HS-Ebene (090932) ist stabil. Änderungen sind auf TARIC- oder nationaler Ebene möglich, etwa durch jährliche Aktualisierungen der Kombinierten Nomenklatur. Es empfiehlt sich, die aktuellen TARIC-Maßnahmen zu prüfen, insbesondere bei Importen von Bio-Ware.

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