Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2106 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
TARIC: 2106 9092 65 - andere
TARIC: 2106 9092 85 - andere
Zolltarifnummer: 2106 9092 85 9 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die angegebene Zolltarifnummer gilt für Mineralstoffpräparate, die als Nahrungsergänzungsmittel für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Bei abweichender Beschaffenheit oder Zweckbestimmung kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie zur Absicherung unseren Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mineralstoff
Der HS-Code für Mineralstoff lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.92.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.85.9.
Einreihung von Mineralstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Mineralstoff erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b, wenn die Ware aus verschiedenen Bestandteilen besteht. Die Position 2106 erfasst Lebensmittelzubereitungen, die nicht durch speziellere Positionen erfasst werden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mineralstoff
Alternative Einreihung
Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend
Alternative Einreihung
Mineralien- und Vitaminkomplexe (Futtermittel)
Alternative Einreihung
Mineralische Stoffe (Spodumen, Petalit etc.)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Mineralstoff (2106) ≠ Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend (3004)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mineralstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mineralstoff (2106) ≠ Mineralien- und Vitaminkomplexe (Futtermittel) (2309)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mineralstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mineralstoff (2106) ≠ Mineralische Stoffe (Spodumen, Petalit etc.) (2530)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mineralstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei grundlegend anderer Beschaffenheit oder Verwendung in Betracht:
Alternative Einreihung
Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend
Alternative Einreihung
Mineralien- und Vitaminkomplexe (Futtermittel)
Alternative Einreihung
Mineralische Stoffe (Spodumen, Petalit etc.)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mineralstoff ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Mineralstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Mineralstoff
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Mineralstoff-Sendung. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Mineralstoff nachgefragt:
Vanille-Extrakt
1302.19.05.00.0 · 3 %
Geleebonbon
1704.90.65.00.0 · 9 %
Kokosnuss-Pulver
0801.11.00.00.0 · 0 %
Streusel
1704.90.61.00.0 · 9 %
Pekannuss
0802.99.10.00.0 · 0 %
Rote Chili
0904.21.90.20.0 · 0 %
Milchprodukt
0401.20.91.00.9 · 22,7 %
Makhana
2008.19.99.80.0 · 12,8 %
Schinken
1602.41.10.90.0 · 156,8 EUR/100kg
