Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Einreihung von Minzbonbon erfolgt in folgender Hierarchie:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUCKER UND ZUCKERWAREN17
- PositionZuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)1704
- Unterpositionandere170490
- Kombinierte Nomenklaturandere17049051
- Kombinierte Nomenklaturandere17049065
- ZolltarifnummerHartkaramellen, auch gefüllt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Minzbonbon
Der HS-Code für Minzbonbon lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.71. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.71.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.71.00.0.
Einreihung von Minzbonbon nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Minzbonbon in die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Minzbonbon ist eine Zuckerware ohne Kakaogehalt (Position 1704) und als Hartkaramelle in der Unterposition 1704.90.71.00.0 genannt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Minzbonbon
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHusten- und Kräuterbonbons und -pastillen | 1704.90.55.00.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse | 1704.90.65.00.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungWeichkaramellen | 1704.90.75.00.0 | 9 % |
| Alternative Einreihungandere (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere) | 1704.90.81.00.0 | 9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Minzbonbon (1704) ≠ Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Minzbonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Minzbonbon (1704) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Minzbonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Minzbonbon (1704) ≠ Weichkaramellen (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Minzbonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Minzbonbon (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE7872/09-1 | Zuckerware; Hartkaramellen - kissenförmige Karamellen mit Pfefferminzaroma | 1704.90.71.00.0 |
| DE1399/12-1 | Zuckerware; Hartkaramelle mit Frucht- und Mentholgeschmack | 1704.90.71.00.0 |
| DEK/193/06-1 | Hartkaramellen mit Zitronen- und Mentholaroma | 1704.90.71.00.0 |
| DEK/507/05-1 | Hartkaramellen mit Zitronen- und Mentholaroma | 1704.90.71.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9 % | Drittlandszoll |
| USA | 9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Minzbonbon
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Minzbonbon
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Minzbonbon aus China oder einem anderen Land. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Minzbonbon
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