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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Minzbonbon: 1704.90.71.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Minzbonbon (1704.90.71.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Minzbonbon unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Minzbonbon Produktbild

Minzbonbons sind zuckerhaltige Hartkaramellen mit Pfefferminz- oder Minzgeschmack, die als Genussmittel oder Atemerfrischer dienen. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der Konsistenz und der Zweckbestimmung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Minzbonbon beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Einreihung von Minzbonbon erfolgt in folgender Hierarchie:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  • Unterposition: 1704 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1704 9071 00 0 - Hartkaramellen, auch gefüllt

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 gilt nur für Minzbonbons, die als Hartkaramellen ausgeführt sind. Bei abweichender Beschaffenheit (z. B. weich, gefüllt mit anderen Zutaten) kann eine andere Nummer zutreffen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Minzbonbon

Der HS-Code für Minzbonbon lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.71. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.71.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.71.00.0.

Einreihung von Minzbonbon nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Minzbonbon in die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Minzbonbon ist eine Zuckerware ohne Kakaogehalt (Position 1704) und als Hartkaramelle in der Unterposition 1704.90.71.00.0 genannt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Minzbonbon

Alternative Einreihung

1704.90.55.00.0 9,0 %

Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen

Alternative Einreihung

1704.90.65.00.0 9,0 %

Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse

Alternative Einreihung

1704.90.75.00.0 9,0 %

Weichkaramellen

Alternative Einreihung

1704.90.81.00.0 9,0 %

andere (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Minzbonbon (1704) ≠ Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Minzbonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Minzbonbon (1704) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Minzbonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Minzbonbon (1704) ≠ Weichkaramellen (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Minzbonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Positionen innerhalb des Kapitels 17 können Minzbonbons unter bestimmten Umständen auch in andere Kapitel eingereiht werden:

Alternative Einreihung

1704.90.55.00.0 9,0 %

Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen

Alternative Einreihung

1704.90.65.00.0 9,0 %

Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse

Alternative Einreihung

1704.90.75.00.0 9,0 %

Weichkaramellen

Alternative Einreihung

1704.90.81.00.0 9,0 %

andere (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Minzbonbon ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Minzbonbon (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE7872/09-11704.90.71.00.0
Zuckerware; Hartkaramellen - kissenförmige Karamellen mit Pfefferminzaroma
DE1399/12-11704.90.71.00.0
Zuckerware; Hartkaramelle mit Frucht- und Mentholgeschmack
DEK/193/06-11704.90.71.00.0
Hartkaramellen mit Zitronen- und Mentholaroma
DEK/507/05-11704.90.71.00.0
Hartkaramellen mit Zitronen- und Mentholaroma
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Minzbonbon

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Minzbonbon

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Minzbonbon aus China oder einem anderen Land. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Minzbonbon

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Minzbonbons

Welche Zolltarifnummer hat Minzbonbon?

Die Zolltarifnummer für Minzbonbon lautet 1704.90.71.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Hartkaramellen, auch gefüllt, mit Pfefferminz- oder Minzgeschmack. Die Einreihung basiert auf mehreren verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA), darunter DE7872/09-1 für Pfefferminz-Hartkaramellen.

Welchen HS-Code hat Minzbonbon?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Minzbonbon lautet 170490. Er umfasst Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, Unterposition „andere“. Auf EU-Ebene wird die Kombinierte Nomenklatur (KN) 17049071 und der TARIC-Code 1704907100 verwendet. Die vollständige Zolltarifnummer ist 1704.90.71.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Minzbonbon?

Der Drittlandszollsatz für Minzbonbon (Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0) beträgt 9,0 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA oder Thailand. Zusätzlich fällt die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an. Bei Ursprung in Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Minzbonbon zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Minzbonbon erfolgt vor allem zu Husten- und Kräuterbonbons (1704.90.55.00.0). Während Minzbonbons als Genussmittel oder Atemerfrischer dienen, sind Hustenbonbons pharmazeutisch oder als Kräuterbonbon deklariert. Eine Alternative ist die Einreihung als Weichkaramelle (1704.90.75.00.0), die jedoch eine weiche Konsistenz aufweist. Die korrekte Abgrenzung ist entscheidend für den richtigen Zollsatz.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Minzbonbon verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Minzbonbon drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Strafen. Der Zoll kann die Einreihung korrigieren und Säumniszuschläge erheben. Zudem kann es zu Verzögerungen bei der Abfertigung kommen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Minzbonbon?

Ja, für Minzbonbon (1704.90.71.00.0) gelten mehrere Einfuhrmaßnahmen: eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), eine Veterinärkontrolle (Code 410) sowie ein nichtpräferentielles Zollkontingent (Code 122). Zudem unterliegen Lebensmittel der Abfertigung zum freien Verkehr mit Beschränkungen (Code 722). Diese Maßnahmen sind beim Import zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Minzbonbon?

Die Zolltarifnummer für Minzbonbon ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.71.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (170490), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (17049071) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1704907100) zusammen. Die letzten beiden Ziffern (00.0) sind nationale Ergänzungen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Minzbonbon?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Minzbonbon ist die Position 1704 stabil, aber Unterpositionen können angepasst werden. Aktuelle Änderungen werden im EU-Zolltarif TARIC veröffentlicht. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bleibt für die Dauer ihrer Gültigkeit bindend.

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