Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Einreihung von Minzbonbon erfolgt in folgender Hierarchie:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
- Unterposition: 1704 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
Zolltarifnummer: 1704 9071 00 0 - Hartkaramellen, auch gefüllt
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 gilt nur für Minzbonbons, die als Hartkaramellen ausgeführt sind. Bei abweichender Beschaffenheit (z. B. weich, gefüllt mit anderen Zutaten) kann eine andere Nummer zutreffen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Minzbonbon
Der HS-Code für Minzbonbon lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.71. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.71.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.71.00.0.
Einreihung von Minzbonbon nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Minzbonbon in die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Minzbonbon ist eine Zuckerware ohne Kakaogehalt (Position 1704) und als Hartkaramelle in der Unterposition 1704.90.71.00.0 genannt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Minzbonbon
Alternative Einreihung
Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen
Alternative Einreihung
Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse
Alternative Einreihung
Weichkaramellen
Alternative Einreihung
andere (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Minzbonbon (1704) ≠ Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Minzbonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Minzbonbon (1704) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Minzbonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Minzbonbon (1704) ≠ Weichkaramellen (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Minzbonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Positionen innerhalb des Kapitels 17 können Minzbonbons unter bestimmten Umständen auch in andere Kapitel eingereiht werden:
Alternative Einreihung
Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen
Alternative Einreihung
Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse
Alternative Einreihung
Weichkaramellen
Alternative Einreihung
andere (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Minzbonbon ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Minzbonbon (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Minzbonbon
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Minzbonbon
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Minzbonbon aus China oder einem anderen Land. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Minzbonbon
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