Hierarchie der Zolltarifnummer
Die 11-stellige Zolltarifnummer 2009.19.98.99.0 baut sich vom HS-Code bis zur deutschen Zolltarifnummer wie folgt auf:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- Position: 2009 - Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- Unterposition: 2009 11 - Orangensaft
- Unterposition: 2009 19 - anderer
Kombinierte Nomenklatur: 2009 1911 - mit einem Brixwert von mehr als 67
Kombinierte Nomenklatur: 2009 1998 - anderer
TARIC: 2009 1998 91 - anderer
Zolltarifnummer: 2009 1998 99 0 - anderer
Hinweis zur Einreihung
Diese Zolltarifnummer gilt nur, wenn das Orangen-Konzentrat tatsächlich einen Brixwert über 20 hat, in Gebinden über 2 Litern aufgemacht ist und bei üblichen Tiefkühltemperaturen nicht gefriert. Abweichungen führen zu einer anderen Einreihung. Nutzen Sie den Klassifizierungs-Assistenten, um die genauen Merkmale Ihres Produkts zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Orangen-Konzentrat
Der HS-Code für Orangen-Konzentrat lautet 2009.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.19.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.19.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.19.98.99.0.
Einreihung von Orangen-Konzentrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Orangen-Konzentrat in die 2009.19.98.99.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV KN).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Orangen-Konzentrat
Alternative Einreihung
Orangensaft, gefroren, andere, mit einer Konzentration von mehr als 20 °Brix
Alternative Einreihung
Orangensaft, gefroren, Brixwert ≤67, in Vpkg ≤2l
Alternative Einreihung
Orangensaft, gefroren, andere
Alternative Einreihung
Orangensaft, nicht gefroren, Brixwert ≤20, in Vpkg ≤2l
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Orangen-Konzentrat (2009) ≠ Orangensaft, gefroren, andere, mit einer Konzentration von mehr als 20 °Brix (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Orangen-Konzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2009.19.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Orangen-Konzentrat (2009) ≠ Orangensaft, gefroren, Brixwert ≤67, in Vpkg ≤2l (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Orangen-Konzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2009.19.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Orangen-Konzentrat (2009) ≠ Orangensaft, gefroren, andere (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Orangen-Konzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2009.19.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere mögliche Codes außerhalb der genannten Position:
Alternative Einreihung
Orangensaft, gefroren, andere, mit einer Konzentration von mehr als 20 °Brix
Alternative Einreihung
Orangensaft, gefroren, Brixwert ≤67, in Vpkg ≤2l
Alternative Einreihung
Orangensaft, gefroren, andere
Alternative Einreihung
Orangensaft, nicht gefroren, Brixwert ≤20, in Vpkg ≤2l
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Orangen-Konzentrat ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Orangen-Konzentrat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
12,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Orangen-Konzentrat
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Orangen-Konzentrat
Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Ihr Orangen-Konzentrat: Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Menge ein. Der Rechner ermittelt den anwendbaren Drittlandszoll, Präferenzzollsätze und die Einfuhrumsatzsteuer.
Exportzollsätze
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel und Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte, die oft gemeinsam mit Orangen-Konzentrat importiert werden oder eine vergleichbare Einreihung aufweisen.
