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LandwirtschaftstechnikKapitel 23Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Palmkernexpeller: 2306.60.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Palmkernexpeller (2306.60.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Palmkernexpeller unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Palmkernexpeller Produktbild

Palmkernexpeller ist der feste Rückstand aus der mechanischen Pressung oder Lösungsmittelextraktion von Palmkernen zur Gewinnung von Palmkernöl. Das Produkt wird überwiegend als eiweißreiches Futtermittel in der Tierernährung eingesetzt und kann in Form von Pellets, Schrot oder Mehl vorliegen. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach der Herkunft des Ausgangsmaterials und dem Verarbeitungsprozess. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Palmkernexpeller beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2306.60.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 23 - RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  • Position: 2306 - Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen|2304|und 2305
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2306 6000 00 0 - aus Palmnüssen oder Palmkernen

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer dient als Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte unser Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmkernexpeller

Der HS-Code für Palmkernexpeller lautet 2306.60 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2306.60.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2306.60.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2306.60.00.00.0.

Einreihung von Palmkernexpeller nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Palmkernexpeller erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. AV 6 regelt die Einreihung in die Unterpositionen derselben Position.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmkernexpeller

Alternative Einreihung

2306.90.00.00.0 0 %

andere (Auffangposition für sonstige Ölkuchen)

Alternative Einreihung

2308.00.90.00.0 0 %

Pflanzliche Stoffe und Abfälle zur Fütterung, andere

Alternative Einreihung

1207.10.00.00.0 0 %

Palmnüsse und Palmkerne

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Palmkernexpeller (2306) ≠ andere (Auffangposition für sonstige Ölkuchen) (2306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmkernexpeller bleibt die Zolltarifnummer 2306.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Palmkernexpeller (2306) ≠ Pflanzliche Stoffe und Abfälle zur Fütterung, andere (2308)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmkernexpeller bleibt die Zolltarifnummer 2306.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Palmkernexpeller (2306) ≠ Palmnüsse und Palmkerne (1207)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmkernexpeller bleibt die Zolltarifnummer 2306.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn die Ware nicht als Rückstand der Ölgewinnung gilt. Nachfolgend eine Option aus einem anderen Kapitel:

Alternative Einreihung

2306.90.00.00.0 0 %

andere (Auffangposition für sonstige Ölkuchen)

Alternative Einreihung

2308.00.90.00.0 0 %

Pflanzliche Stoffe und Abfälle zur Fütterung, andere

Alternative Einreihung

1207.10.00.00.0 0 %

Palmnüsse und Palmkerne

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Palmkernexpeller ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmkernexpeller (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE12263/11-12306.60.00.00.0
Rückstand der Palmölherstellung. Pressrückstand aus der Palmölgewinnung, zur thermischen Verwertung und weiteren Verarbeitung. Mischung aus getrockneten, braunen Pflanzenfasern und Schalenbruchstücken. Feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Palmnüssen oder Palmkernen.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Palmkernexpeller

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Palmkernexpeller mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Palmkernexpeller

Welche Zolltarifnummer hat Palmkernexpeller?

Die Zolltarifnummer für Palmkernexpeller lautet 2306.60.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 230660, der Kombinierten Nomenklatur 23066000 und dem TARIC-Code 2306600000 zusammen. Sie gilt für feste Rückstände aus der Gewinnung von Palmkernöl, die als Futtermittel verwendet werden.

Welchen HS-Code hat Palmkernexpeller?

Der HS-Code für Palmkernexpeller ist 230660. Er umfasst Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Palmnüssen oder Palmkernen. Dieser 6-stellige Code ist international harmonisiert und Grundlage für die weitere Untergliederung in der EU.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Palmkernexpeller?

Der Drittlandszollsatz für Palmkernexpeller (Zolltarifnummer 2306.60.00.00.0) beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz ebenfalls 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Palmkernexpeller zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Palmkernexpeller erfolgt zu anderen Ölkuchen wie Sojaölkuchen (2304) oder Erdnussölkuchen (2305). Eine Alternative ist die Auffangposition 2306.90 für sonstige Ölkuchen, die jedoch nicht zutrifft, da Palmkernexpeller spezifisch aus Palmkernen stammt. Auch die Position 2308 für pflanzliche Abfälle zur Fütterung ist ausgeschlossen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Palmkernexpeller verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Bußgelder und Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Im schlimmsten Fall kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Palmkernexpeller?

Ja, für Palmkernexpeller gelten besondere Maßnahmen: Die Einfuhr unterliegt der Kontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse (Code 750) sowie der Abfallverbringungskontrolle (Code 755). Auch die Ausfuhr ist genehmigungspflichtig (Code 751). Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Zollanmeldung beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Palmkernexpeller?

Die vollständige Zolltarifnummer für Palmkernexpeller ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2306.60.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (230660), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (23066000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2306600000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Palmkernexpeller?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Palmkernexpeller ist die Position 2306 seit Jahren stabil. Dennoch empfiehlt es sich, die Aktualität der Nummer regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei Neufassungen des Zolltarifs.

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