Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2306.60.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelRÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER23
- PositionÖlkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 23052306
- Zolltarifnummeraus Palmnüssen oder Palmkernen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmkernexpeller
Der HS-Code für Palmkernexpeller lautet 2306.60 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2306.60.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2306.60.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2306.60.00.00.0.
Einreihung von Palmkernexpeller nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Palmkernexpeller erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. AV 6 regelt die Einreihung in die Unterpositionen derselben Position.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmkernexpeller
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Auffangposition für sonstige Ölkuchen) | 2306.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPflanzliche Stoffe und Abfälle zur Fütterung, andere | 2308.00.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPalmnüsse und Palmkerne | 1207.10.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Palmkernexpeller (2306) ≠ andere (Auffangposition für sonstige Ölkuchen) (2306) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmkernexpeller bleibt die Zolltarifnummer 2306.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Palmkernexpeller (2306) ≠ Pflanzliche Stoffe und Abfälle zur Fütterung, andere (2308) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmkernexpeller bleibt die Zolltarifnummer 2306.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Palmkernexpeller (2306) ≠ Palmnüsse und Palmkerne (1207) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmkernexpeller bleibt die Zolltarifnummer 2306.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn die Ware nicht als Rückstand der Ölgewinnung gilt. Nachfolgend eine Option aus einem anderen Kapitel:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPalmnüsse und Palmkerne | 1207.10.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmkernexpeller (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE12263/11-1 | Rückstand der Palmölherstellung. Pressrückstand aus der Palmölgewinnung, zur thermischen Verwertung und weiteren Verarbeitung. Mischung aus getrockneten, braunen Pflanzenfasern und Schalenbruchstücken. Feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Palmnüssen oder Palmkernen. | 2306.60.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Palmkernexpeller
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Palmkernexpeller mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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