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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Palmzucker: 1702.90.95.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Palmzucker (1702.90.95.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Palmzucker unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Palmzucker Produktbild

Palmzucker ist ein natürliches Süßungsmittel aus dem Blütensaft der Kokospalme. Die genaue Einreihung hängt von der Beschaffenheit und dem Saccharosegehalt ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Palmzucker beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1702 - Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
  • Unterposition: 1702 90 - andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50|GHT
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1702 9095 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer für Palmzucker ist 1702.90.95.00.0. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmzucker

Der HS-Code für Palmzucker lautet 1702.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1702.90.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1702.90.95.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1702.90.95.00.0.

Einreihung von Palmzucker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Palmzucker in die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1). Danach ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln maßgebend. Palmzucker ist ein fester Zucker mit einem Saccharosegehalt von über 90 GHT, der weder karamellisiert ist noch aus Rohr oder Rüben stammt. Daher fällt er als 'anderer Zucker, fest' in die Position 1702.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmzucker

Alternative Einreihung

1702.90.71.00.0 0,4 %

Zucker und Melassen, karamellisiert – abzugrenzen, da Palmzucker nicht durch Karamellisierung, sondern durch Einkochen von Palmblütensaft gewonnen wird

Alternative Einreihung

1701.91.00.00 0,4 %

Rohr- und Rübenzucker – abzugrenzen, da Palmzucker weder aus Rohr noch aus Rüben gewonnen wird

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Palmzucker (1702) ≠ Zucker und Melassen, karamellisiert – abzugrenzen, da Palmzucker nicht durch Karamellisierung, sondern durch Einkochen von Palmblütensaft gewonnen wird (1702)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmzucker bleibt die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Palmzucker (1702) ≠ Rohr- und Rübenzucker – abzugrenzen, da Palmzucker weder aus Rohr noch aus Rüben gewonnen wird (1701)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmzucker bleibt die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Kapitel oder Positionen sind denkbar, jedoch fachlich meist nicht zutreffend:

Alternative Einreihung

1702.90.71.00.0 0,4 %

Zucker und Melassen, karamellisiert – abzugrenzen, da Palmzucker nicht durch Karamellisierung, sondern durch Einkochen von Palmblütensaft gewonnen wird

Alternative Einreihung

1701.91.00.00 0,4 %

Rohr- und Rübenzucker – abzugrenzen, da Palmzucker weder aus Rohr noch aus Rüben gewonnen wird

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Palmzucker ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmzucker (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI46071/21-11702.90.95.00.0
Kokosblütenzucker, aus Saft der Blütenknospen der Kokospalme, braunes kristallines Pulver
DEBTI17119/18-11702.90.95.00.0
Kokosblütenzucker, feinkörniger Zucker, aus Blütensaft von Cocos nucifera
DE10335/14-11702.90.95.00.0
Palmzucker, Kokosblütenzucker aus Nektar von Kokospalmen
DEBTI25048/18-11702.90.95.00.0
Kokosblütenzucker, feinkörnig, braun
DEBTI10667/21-11702.90.95.00.0
Kokosblütenzucker, feinkörnig
DEBTI47741/21-11702.90.95.00.0
Palmzucker aus Kokosblüten, runde Scheiben, Saccharosegehalt 93,7 GHT
DEBTI47730/21-11702.90.95.00.0
Palmzucker aus Kokosblüten, runde Scheiben, Saccharosegehalt 94,3 GHT
DEBTI46990/23-11702.90.95.00.0
Palmzucker, hellbraunes Pulver
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

0,4 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0,4 %

Drittlandszoll

USA0,4 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0,4 %

EFTA Freihandel

Türkei0,4 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0,4 %

Drittlandszoll

Vietnam0,4 %

EVFTA

Thailand0,4 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Besondere Maßeinheit Einfuhr

Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.

Präferenzzollkontingent

Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Zollrechner für Palmzucker

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Palmzucker mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Palmzucker

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Palmzucker

Welche Zolltarifnummer hat Palmzucker?

Palmzucker wird unter der Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für anderen festen Zucker, der nicht unter spezifischere Unterpositionen fällt. Die Einreihung wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Palmzucker?

Der HS-Code für Palmzucker lautet 1702.90. Auf der sechsstelligen Ebene des Harmonisierten Systems wird Palmzucker als 'anderer Zucker, fest' in die Position 1702 eingereiht. Die ersten sechs Ziffern 170290 sind international einheitlich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Palmzucker?

Der Drittlandszollsatz für Palmzucker (Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0) beträgt 0,4 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Japan, Südkorea, Großbritannien) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an.

Wie unterscheidet sich Palmzucker zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Palmzucker erfolgt gegenüber karamellisiertem Zucker (1702.90.71) und Rohr- oder Rübenzucker (1701). Palmzucker wird nicht karamellisiert, sondern durch Einkochen von Palmblütensaft gewonnen. Eine Alternative zur Einreihung in 1702.90.95 besteht nicht, da die Beschaffenheit als fester Zucker mit hohem Saccharosegehalt eindeutig ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Palmzucker verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Säumniszuschläge. Im schlimmsten Fall kann die Zollverwaltung ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten. Zudem kann die Ware bei der Einfuhr zurückgehalten werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Palmzucker?

Ja, für Palmzucker gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Ware ist eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse erforderlich. Zudem unterliegt die Ware einer Veterinärkontrolle, da pflanzliche Erzeugnisse aus Drittländern auf Schädlinge geprüft werden können. Für bestimmte Ursprungsländer gibt es Präferenzzollkontingente.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Palmzucker?

Die vollständige Zolltarifnummer für Palmzucker ist 11-stellig: 1702.90.95.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (170290), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (17029095) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1702909500) zusammen. Die 11. Stelle ist eine nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Palmzucker?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Palmzucker ist die Nummer 1702.90.95.00.0 seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen der EU-Zolltarifverordnung.

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