Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1702 - Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
- Unterposition: 1702 90 - andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50|GHT
Zolltarifnummer: 1702 9095 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer für Palmzucker ist 1702.90.95.00.0. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmzucker
Der HS-Code für Palmzucker lautet 1702.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1702.90.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1702.90.95.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1702.90.95.00.0.
Einreihung von Palmzucker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Palmzucker in die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1). Danach ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln maßgebend. Palmzucker ist ein fester Zucker mit einem Saccharosegehalt von über 90 GHT, der weder karamellisiert ist noch aus Rohr oder Rüben stammt. Daher fällt er als 'anderer Zucker, fest' in die Position 1702.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmzucker
Alternative Einreihung
Zucker und Melassen, karamellisiert – abzugrenzen, da Palmzucker nicht durch Karamellisierung, sondern durch Einkochen von Palmblütensaft gewonnen wird
Alternative Einreihung
Rohr- und Rübenzucker – abzugrenzen, da Palmzucker weder aus Rohr noch aus Rüben gewonnen wird
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Palmzucker (1702) ≠ Zucker und Melassen, karamellisiert – abzugrenzen, da Palmzucker nicht durch Karamellisierung, sondern durch Einkochen von Palmblütensaft gewonnen wird (1702)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmzucker bleibt die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Palmzucker (1702) ≠ Rohr- und Rübenzucker – abzugrenzen, da Palmzucker weder aus Rohr noch aus Rüben gewonnen wird (1701)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmzucker bleibt die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen in andere Kapitel oder Positionen sind denkbar, jedoch fachlich meist nicht zutreffend:
Alternative Einreihung
Zucker und Melassen, karamellisiert – abzugrenzen, da Palmzucker nicht durch Karamellisierung, sondern durch Einkochen von Palmblütensaft gewonnen wird
Alternative Einreihung
Rohr- und Rübenzucker – abzugrenzen, da Palmzucker weder aus Rohr noch aus Rüben gewonnen wird
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Palmzucker ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmzucker (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
0,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner für Palmzucker
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Palmzucker mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Palmzucker
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Palmzucker gesucht:
Alkohol-Getränk
2208.90.69.00.0 · 0 %
Getrocknetes Kraut
0712.90.90.90.0 · 12,8 %
Instant-Suppe
2104.10.00.89.0 · 11,5 %
Natives Olivenöl Extra
1509.20.00.10.1 · 124,50 EUR/100 kg netto
Energie-Riegel
1904.20.99.00.0 · 5,1 %
Tomatensauce
2103.20.00.00.0 · 10,2 %
Meeresfrucht
1605.59.00.90.0 · 20 %
Gefrorene Mango
0811.90.85.00.0 · 9 %
Früchtetee
0813.50.15.00.0 · 6,4 %
