Hierarchie der Zolltarifnummer
Die 11-stellige Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 für Papiergeschenktüten leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Zolltarifs ab:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4819 - Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
Zolltarifnummer: 4819 4000 00 0 - andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer gilt für Papiergeschenktüten, deren wesentlicher Charakter durch Papier oder Pappe bestimmt wird. Bei abweichender Beschaffenheit – etwa Kunststoffbeutel oder Textiltüten – kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie zur Absicherung unser Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Papier-Geschenktüte
Der HS-Code für Papier-Geschenktüte lautet 4819.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4819.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4819.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4819.40.00.00.0.
Einreihung von Papier-Geschenktüte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Papiergeschenktüten erfolgt nach AV 1 und AV 3 b. AV 1 verweist auf den Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Position 4819 erfasst ausdrücklich Säcke, Beutel und Tüten aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen. Gemäß AV 3 b ist bei Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen bestehen, der Stoff maßgeblich, der den wesentlichen Charakter verleiht. Bei einer Geschenktüte aus Papier mit Tragegriff aus Textil oder Kordel ist dies das Papier.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Papier-Geschenktüte
Alternative Einreihung
Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr
Alternative Einreihung
Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe
Alternative Einreihung
andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Papier-Geschenktüte (4819) ≠ Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr (4819)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Geschenktüte bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Papier-Geschenktüte (4819) ≠ Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe (4819)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Geschenktüte bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Papier-Geschenktüte (4819) ≠ andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen (4819)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Geschenktüte bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ware aus Kunststoff oder Textil fällt außerhalb des Kapitels 48:
Alternative Einreihung
Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr
Alternative Einreihung
Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe
Alternative Einreihung
andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Papier-Geschenktüte ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Papier-Geschenktüte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Sogenannte kleine Geschenktüte aus Papier: Es handelt sich um einen geklebten, etwa 10,0 x 7,0 x 13,0 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus Kartonpapier, auf der Vorderseite der Ware befinden sich zwei herzförmige Ausstanzungen, die mit Transparentpapier hinterlegt sind. Ferner ist die... Mehr anzeigenSogenannte kleine Geschenktüte aus Papier: Es handelt sich um einen geklebten, etwa 10,0 x 7,0 x 13,0 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus Kartonpapier, auf der Vorderseite der Ware befinden sich zwei herzförmige Ausstanzungen, die mit Transparentpapier hinterlegt sind. Ferner ist die Vorderseite mit Punkten bedruckt. Die sogenannte Geschenktüte selbst ist wiederum in einem bedruckten mehrfach gefalteten Kartonpapier (AV 5b) verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00. Weniger anzeigen
Sogenannte Geschenktüte - Artikelnummer 974332 Es handelt sich um einen geklebten, etwa 6,5 x 11,0 x 14,2 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus Kartonpapier, das auf zwei Flächen der Schauseite mit Schmetterlingen und Blumenmotiven bedruckt und mit einer dünnen, klarsichtigen Kunststofffolie... Mehr anzeigenSogenannte Geschenktüte - Artikelnummer 974332 Es handelt sich um einen geklebten, etwa 6,5 x 11,0 x 14,2 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus Kartonpapier, das auf zwei Flächen der Schauseite mit Schmetterlingen und Blumenmotiven bedruckt und mit einer dünnen, klarsichtigen Kunststofffolie überzogen ist. Der rechteckige Boden ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist etwa 2,6 cm nach innen umgeschlagen und auf zwei gegenüberliegenden Seiten in der Nähe der Öffnung jeweils zweimal gelocht und mit Ösen aus unedlen Metallen eingefasst. Durch diese Löcher ist jeweils ein als Trageschlaufe dienendes Band aus Spinnstoff gezogen. An einer Trageschlaufe ist ein gelochter kleiner Papierzuschnitt zum Beschriften eingefädelt. Auf die Innenseite ist am oberen Rand mittig ein perforierter, mit Eurolochung versehener Zuschnitt aus klarsichtiger stabiler Kunststofffolie aufgeklebt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Codenummer 4819 40 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen und Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch den Blockbodenbeutel aus Papier bestimmt wird. Weniger anzeigen
Sogenannte Geschenktüte - Artikelnummer 969963. Es handelt sich um einen geklebten, etwa 9,0 x 17,0 x 22,5 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus Kartonpapier, das auf der Schauseite zweifarbig bedruckt und mit einer dünnen, klarsichtigen Kunststofffolie überzogen ist. Der rechteckige Boden ist... Mehr anzeigenSogenannte Geschenktüte - Artikelnummer 969963. Es handelt sich um einen geklebten, etwa 9,0 x 17,0 x 22,5 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus Kartonpapier, das auf der Schauseite zweifarbig bedruckt und mit einer dünnen, klarsichtigen Kunststofffolie überzogen ist. Der rechteckige Boden ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist etwa 3,0 cm nach innen umgeschlagen und auf zwei gegenüberliegenden Seiten in der Nähe der Öffnung jeweils zweimal gelocht und mit Ösen aus unedlen Metallen eingefasst. Durch diese Löcher ist jeweils eine als Trageschlaufe dienende Kordel aus Spinnstoff gezogen. An einer Trageschlaufe ist ein gelochter kleiner Papierzuschnitt zum Beschriften eingefädelt. Auf die Innenseite ist am oberen Rand mittig ein perforierter, mit Eurolochung versehener Zuschnitt aus klarsichtiger stabiler Kunststofffolie aufgeklebt. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Codenummer 4819 40 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen und Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch den Blockbodenbeutel aus Papier bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der als "Schul- und Geschenktüte" bezeichneten Ware handelt es sich um ein raumbildendes, kegelförmiges Erzeugnis mit kreisrunder Öffnung (Durchmesser etwa 6 cm), bestehend aus Kartonpapier (Halbstoff aus Holz). Die nach außen zeigende Seite des Papiers ist einfarbig bedruckt. Der Verschluss der Tüte besteht aus... Mehr anzeigenBei der als "Schul- und Geschenktüte" bezeichneten Ware handelt es sich um ein raumbildendes, kegelförmiges Erzeugnis mit kreisrunder Öffnung (Durchmesser etwa 6 cm), bestehend aus Kartonpapier (Halbstoff aus Holz). Die nach außen zeigende Seite des Papiers ist einfarbig bedruckt. Der Verschluss der Tüte besteht aus Krepppapier, das auf dem Rand der Tütenöffnung aufgeklebt ist. Die Papiertüte hat zusammen mit dem Krepppapier eine Gesamtlänge von etwa 22 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Bei der als "Schul- und Geschenktüte" bezeichneten Ware handelt es sich um ein raumbildendes, kegelförmiges Erzeugnis mit kreisrunder Öffnung (Durchmesser etwa 16 cm), bestehend aus Kartonpapier (Halbstoff aus Holz). Die nach außen zeigende Seite des Papiers ist mit einem gezeichneten Sternenhimmel (Motive sind unter... Mehr anzeigenBei der als "Schul- und Geschenktüte" bezeichneten Ware handelt es sich um ein raumbildendes, kegelförmiges Erzeugnis mit kreisrunder Öffnung (Durchmesser etwa 16 cm), bestehend aus Kartonpapier (Halbstoff aus Holz). Die nach außen zeigende Seite des Papiers ist mit einem gezeichneten Sternenhimmel (Motive sind unter anderem Raumschiffe, Sonden, Sterne, Galaxien) bunt bedruckt. Der Verschluss der Tüte besteht aus Krepppapier, das auf dem Rand der Tütenöffnung aufgeklebt ist. Die Papiertüte hat zusammen mit dem Krepppapier eine Gesamtlänge von etwa 90 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Bei der als "Schul- und Geschenktüte" bezeichneten Ware handelt es sich um ein raumbildendes, kegelförmiges Erzeugnis mit kreisrunder Öffnung (Durchmesser etwa 10 cm), bestehend aus charakterbestimmendem Kartonpapier (Halbstoff aus Holz). Die nach außen zeigende Seite des Papiers ist mit einer gezeichneten... Mehr anzeigenBei der als "Schul- und Geschenktüte" bezeichneten Ware handelt es sich um ein raumbildendes, kegelförmiges Erzeugnis mit kreisrunder Öffnung (Durchmesser etwa 10 cm), bestehend aus charakterbestimmendem Kartonpapier (Halbstoff aus Holz). Die nach außen zeigende Seite des Papiers ist mit einer gezeichneten Meereslandschaft (Motive sind unter anderem Delfine, Nixen, Fische) bunt bedruckt und mit einer Kunststofffolie überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses ausmacht. Der Verschluss der Tüte besteht aus einem gebrochenen Gewirke (unechter Tüll) aus Spinnstoffen, der auf dem Rand der Tütenöffnung aufgeklebt und mit einem Streifen aus Krepppapier stabilisiert ist. Die Papiertüte hat zusammen mit dem Gewirke eine Gesamtlänge von etwa 50 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Bei der als "Geschenktüte mit Griff" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorliegenden Warenmuster um einen geklebten Blockbodenbeutel mit Seitenfalten und einem rechteckigen, mit Kartonpapier verstärkten Boden (Größe etwa 19,0 x 8,9 cm) aus mit Kunststofffolie überzogenem Papier (Größe des zusammengefalteten... Mehr anzeigenBei der als "Geschenktüte mit Griff" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorliegenden Warenmuster um einen geklebten Blockbodenbeutel mit Seitenfalten und einem rechteckigen, mit Kartonpapier verstärkten Boden (Größe etwa 19,0 x 8,9 cm) aus mit Kunststofffolie überzogenem Papier (Größe des zusammengefalteten Beutels etwa 19,0 x 22,9 cm). Die Lage der Kunststofffolie beträgt weniger als die Hälfte der Gesamtdicke. Der obere Rand ist etwa 3,0 cm nach innen umgeschlagen und geklebt. Die Tüte ist mit zwei Tragebügeln aus unedlem Metall ausgestattet und mit weihnachtlichen Motiven (z.B. Weihnachtsbaum) bedruckt. Abbildung siehe Anlage. Derartige aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Codenummer 4819 4000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs, weil das Papier nach Umfang und Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware bestimmt. Weniger anzeigen
Bei der als "Schul- und Geschenktüte" bezeichneten Ware handelt es sich um ein raumbildendes, kegelförmiges Erzeugnis mit sechseckiger Öffnung (Durchmesser etwa 25 cm), bestehend aus charakterbestimmendem Kartonpapier (Halbstoff aus Holz). Die nach außen zeigende Seite des Papiers ist mit einer gezeichneten Spielszene... Mehr anzeigenBei der als "Schul- und Geschenktüte" bezeichneten Ware handelt es sich um ein raumbildendes, kegelförmiges Erzeugnis mit sechseckiger Öffnung (Durchmesser etwa 25 cm), bestehend aus charakterbestimmendem Kartonpapier (Halbstoff aus Holz). Die nach außen zeigende Seite des Papiers ist mit einer gezeichneten Spielszene auf einem Fußballfeld bunt bedruckt und mit einer Kunststofffolie überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses ausmacht. Der Verschluss der Tüte besteht aus einem gebrochenen Gewirke (unechter Tüll) aus Spinnstoffen, der auf dem Rand der Tütenöffnung aufgeklebt und mit einer Zierborte aus Spinnstoffen stabilisiert ist. Die Papiertüte hat zusammen mit dem Gewirke eine Gesamtlänge von etwa 107 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich bei der sog. Schultüte um ein raumbildendes, kegelförmiges Behältnis mit kreisrunder Öffnung (Länge etwa 69 cm, max. Durchmesser etwa 18 cm). Es besteht aus Pappe und ist innen und außen mit weißem Papier beklebt. Der obere Rand ist rundherum mit einem als Verschluss dienenden, durchscheinenden... Mehr anzeigenEs handelt sich bei der sog. Schultüte um ein raumbildendes, kegelförmiges Behältnis mit kreisrunder Öffnung (Länge etwa 69 cm, max. Durchmesser etwa 18 cm). Es besteht aus Pappe und ist innen und außen mit weißem Papier beklebt. Der obere Rand ist rundherum mit einem als Verschluss dienenden, durchscheinenden Zuschnitt aus Spinnstoffen (sog. Tüll) mit angenähter Borte verklebt. Das Behältnis kann außen noch verziert werden und dient dazu, zum Schulanfang mit kleinen Geschenken befüllt und verschenkt zu werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen, aus Papier und Pappe" zum TARIC-Code 4819 40 00 00, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung durch das Papier und die Pappe bestimmt wird. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Aktive Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollrechner für Papiergeschenktüten
Ermitteln Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Papiergeschenktüte. Geben Sie einfach Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an. Der Rechner berücksichtigt Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer (19 %) und etwaige Präferenzabkommen.
Zollsätze bei der Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Verpackungsmaterial mit den zugehörigen Zolltarifnummern. Diese können als Vergleichs- oder Abgrenzungsgrundlage dienen.
Stahl-Box
7310.29.90.90.0 · 2,7 %
Kunststoff-Abdeckung
3923.50.90.00.0 · 6,5 %
Papiertüte
4819.40.00.00.0 · 0 %
Verpackungsfolie
3920.10.25.90.0 · 6,5 %
Glasflasche
7010.90.43.00.0 · 5 %
Luftpolster-Beutel
3923.21.00.00.0 · 6,5 %
Geschenkverpackung
4819.50.00.00.0 · 0 %
Thermo Etikett
4821.90.10.00.0 · 0 %
Aluminiumfolie
7607.11.11.19.0 · 7,5 %
