Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC ab:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
- Position: 2204 - Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009
- Unterposition: 2204 21 - anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist
- Unterposition: 2204 21 - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2|l oder weniger
Kombinierte Nomenklatur: 2204 2111 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2204 2193 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2204 2197 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2204 2198 - andere
TARIC: 2204 2198 11 - Wein aus frischen Weintrauben
Zolltarifnummer: 2204 2198 11 0 - mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13|% vol oder weniger
Hinweis zur Einreihung
Die hier genannte Zolltarifnummer gilt für stillen Rosé-Wein ohne g.U./g.g.A. und ohne vollständige Rebsortendeklaration. Abweichende Merkmale (Rebsorte, Herkunft, Alkoholgehalt >13 % vol) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rosé-Wein
Der HS-Code für Rosé-Wein lautet 2204.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2204.21.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2204.21.98.11. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2204.21.98.11.0.
Einreihung von Rosé-Wein nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Rosé-Wein folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 6 (Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen). Die Position 2204 erfasst Wein aus frischen Weintrauben; Roséwein fällt als stiller Wein unter die Unterposition 2204.21, sofern er in Flaschen ≤ 2 l abgefüllt ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rosé-Wein
Alternative Einreihung
Rebsorten-Roséwein ≤ 13 % vol - wenn als Rebsortenwein deklariert (alle Rebsorten auf Etikett)
Alternative Einreihung
Anderer Roséwein (nicht Rebsortenwein) ≤ 13 % vol - Standard für Roséwein ohne vollständige Rebsortendeklaration oder als Verschnitt
Alternative Einreihung
Rosé-Schaumwein - nur bei Schaumwein mit Überdruck ≥ 3 bar
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Rosé-Wein (2204) ≠ Rebsorten-Roséwein ≤ 13 % vol - wenn als Rebsortenwein deklariert (alle Rebsorten auf Etikett) (2204)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rosé-Wein bleibt die Zolltarifnummer 2204.21.98.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Rosé-Wein (2204) ≠ Rosé-Schaumwein - nur bei Schaumwein mit Überdruck ≥ 3 bar (2204)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rosé-Wein bleibt die Zolltarifnummer 2204.21.98.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:
Alternative Einreihung
Rebsorten-Roséwein ≤ 13 % vol - wenn als Rebsortenwein deklariert (alle Rebsorten auf Etikett)
Alternative Einreihung
Rosé-Schaumwein - nur bei Schaumwein mit Überdruck ≥ 3 bar
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rosé-Wein ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Rosé-Wein (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
13,1 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import dieser Ware ist an Bedingungen geknüpft (z. B. Lizenzen, Zertifikate) und nicht frei möglich.
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Zollrechner für Rosé-Wein
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Rosé-Wein mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Menge ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
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2106.10.20.20.0 · 12,8 %
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0902.30.00.00.0 · 0 %
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