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Lebensmittel & GetränkeKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Rosmarin: 1211.90.86.90.2

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Rosmarin (1211.90.86.90.2) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Rosmarin unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Rosmarin Produktbild

Rosmarin (Rosmarinus officinalis) wird als getrocknetes Küchenkraut in Aufmachung für den Küchengebrauch unter dieser Nummer eingereiht. Die genaue Einreihung hängt von der Aufmachung und dem Frischezustand ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Rosmarin beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Rosmarin gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1211 - Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
  • Unterposition: 1211 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1211 9086 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 1211 9086 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1211 9086 90 2 - Rosmarin, Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch, Dost, Origanum, Oregano aller Art (ausgenommen Majoran des Kapitels 7), Minze und Salbei, andere als frisch oder gekühlt

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit und Aufmachung ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rosmarin

Der HS-Code für Rosmarin lautet 1211.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1211.90.86. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1211.90.86.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1211.90.86.90.2.

Einreihung von Rosmarin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Rosmarin erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 1211 und nach AV 6 für die Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist die Aufmachung für den Küchengebrauch (AV 3 b).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rosmarin

Alternative Einreihung

1211.90.86.90.1 0 %

Rosmarin und Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch, Dost, Origanum, Oregano aller Art (ausgenommen Majoran des Kapitels 7), Salbei, frisch oder gekühlt

Alternative Einreihung

1211.90.86.90.3 0 %

Rosmarin nicht in Aufmachung für den Küchengebrauch, Melisse, frisch oder gekühlt

Alternative Einreihung

1211.90.86.90.9 0 %

andere (Rosmarin nicht in Aufmachung für den Küchengebrauch, getrocknet)

Alternative Einreihung

0910.20.90.00.0 0 %

Safran, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze - Thymian, Lorbeerblätter und Curryblätter

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Rosmarin (1211) ≠ Rosmarin und Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch, Dost, Origanum, Oregano aller Art (ausgenommen Majoran des Kapitels 7), Salbei, frisch oder gekühlt (1211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rosmarin bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.2 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rosmarin (1211) ≠ Rosmarin nicht in Aufmachung für den Küchengebrauch, Melisse, frisch oder gekühlt (1211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rosmarin bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.2 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rosmarin (1211) ≠ andere (Rosmarin nicht in Aufmachung für den Küchengebrauch, getrocknet) (1211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rosmarin bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.2 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist für Rosmarin nicht typisch, aber theoretisch möglich bei abweichender Beschaffenheit.

Alternative Einreihung

0910.20.90.00.0 0 %

Safran, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze - Thymian, Lorbeerblätter und Curryblätter

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rosmarin ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Rosmarin (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI13850/22-11211.90.86.90.2
getrocknete Rosmarinblätter, nicht für den Küchengebrauch aufgemacht (Großgebinde)
DEBTI21002/19-11211.90.86.90.2
getrocknete Rosmarinblätter, nicht für den Küchengebrauch aufgemacht (Großgebinde)
DE14466/13-11211.90.86.90.2
getrocknete Rosmarinblätter, Großgebinde (Sackware zu 25 kg)
DE1909/13-11211.90.86.90.2
getrocknete Rosmarinblätter (Rosmarini folium), zu je 25 kg pro Sack, nicht unmittelbar für den Küchengebrauch aufgemacht (historische vZTA, heute anders eingereiht)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

nicht ermittelt

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Rosmarin.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Rosmarin

Welche Zolltarifnummer hat Rosmarin?

Die Zolltarifnummer für Rosmarin in Aufmachung für den Küchengebrauch, getrocknet, lautet 1211.90.86.90.2. Diese 11-stellige Nummer gilt für getrocknete Rosmarinblätter, die als Küchenkraut angeboten werden. Für frische Ware oder Großgebinde ohne Küchenaufmachung gelten andere Codes.

Welchen HS-Code hat Rosmarin?

Der HS-Code (6-stellig) für Rosmarin lautet 121190. Er fällt in das Kapitel 12 (Ölsamen und ölhaltige Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch) und die Position 1211 für Pflanzen und Pflanzenteile zur Herstellung von Riechmitteln oder zu medizinischen Zwecken.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Rosmarin?

Der Drittlandszollsatz für Rosmarin (Zolltarifnummer 1211.90.86.90.2) konnte nicht ermittelt werden. Für die Schweiz gilt ein Präferenzzollsatz von 0 % aufgrund des EFTA-Freihandelsabkommens. Für andere Länder wie China oder die USA liegen keine aktuellen Zollsätze vor.

Wie unterscheidet sich Rosmarin zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Rosmarin erfolgt nach Frischezustand und Aufmachung. Eine Alternative zu getrocknetem Rosmarin in Küchenaufmachung (1211.90.86.90.2) ist frischer Rosmarin (1211.90.86.90.1). Großgebinde ohne Küchenaufmachung fallen unter 1211.90.86.90.9. Rosmarin wird nicht als Gewürz in Kapitel 9 eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Rosmarin verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Unklarheiten sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt oder der Klassifizierungsassistent genutzt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Rosmarin?

Für Rosmarin unter der Zolltarifnummer 1211.90.86.90.2 gelten Einfuhrkontrollen nach REACH (Chemikalienrecht) und CITES (Artenschutz). Zudem können Zusatzzölle anfallen. Bei der Ausfuhr ist eine CITES-Ausfuhrkontrolle zu beachten. Die Maßnahmen variieren je nach Ursprungsland.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Rosmarin?

Die Zolltarifnummer für Rosmarin ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1211.90.86.90.2. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (121190), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (12119086), dem 10-stelligen TARIC-Code (1211908690) und der länderspezifischen 11. Stelle (2) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Rosmarin?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die aktuelle Nummer 1211.90.86.90.2 gilt für 2025. Es ist ratsam, regelmäßig die Aktualität zu prüfen, insbesondere bei Neufassungen der EU-Zolltarifverordnung.

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