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LandwirtschaftstechnikKapitel 01Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Hund: 0106.19.00.00.3

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Hund (0106.19.00.00.3) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Hund unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Hund Produktbild

Die korrekte Einreihung eines Hundes hängt von seiner Ausbildung ab. Für den allgemeinen Haushund gilt die Position 0106.19.00.00.3. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Hunde leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: I - Kap. 01 bis 05: Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
  • Kapitel: 01 - LEBENDE TIERE
  • Position: 0106 - Andere Tiere, lebend
  • Unterposition: 0106 11 - Säugetiere
  • Unterposition: 0106 19 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0106 1900 00 3 - andere Hunde als ausgebildete Blindenführhunde

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von lebenden Tieren erfordert genaue Angaben. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Bestimmung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hund

Der HS-Code für Hund lautet 0106.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0106.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0106.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0106.19.00.00.3.

Einreihung von Hund nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von lebenden Hunden erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Anmerkungen. Kapitel 1 umfasst alle lebenden Tiere, Position 0106 erfasst andere Tiere, lebend. Die Unterposition 0106 11 (Säugetiere) und 0106 19 (andere) führen zur spezifischen Zolltarifnummer.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hund

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungausgebildete Blindenführhunde0106.19.00.00.2 0 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit0106.19.00.00.2 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Hund (0106) ≠ ausgebildete Blindenführhunde (0106)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hund bleibt die Zolltarifnummer 0106.19.00.00.3 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Hund (0106) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (0106)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Hund bleibt die Zolltarifnummer 0106.19.00.00.3 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist für lebende Hunde nicht sachgerecht. Als Beispiel für eine andere Unterposition innerhalb der Position 0106:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Lebendes Säugetier, das nicht als Hund klassifiziert wirdSäugetiere (andere als Hunde)0106.11.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hund ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Hund (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI12090/18-1Heimtierfutter für Hunde – eingereiht in 2309.10.11.00.00106.19.00.00.3
DE15320/13-1Hunde-Geschenkset (Bekleidung, Leine, Halsband) – eingereiht in 4201.00.00.90.00106.19.00.00.3
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkeinicht ermitteltnicht ermittelt
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrkontrolle - CITESEinfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
VeterinärkontrolleTiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Besondere Maßeinheit EinfuhrBei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Einfuhrkontrolle - IASSchutz der Biodiversität: Die Einfuhr invasiver gebietsfremder Arten (Tiere oder Pflanzen, die heimische Arten verdrängen) ist beschränkt.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Hund.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – CITESAusfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Hunde

Welche Zolltarifnummer hat Hund?

Die Zolltarifnummer für einen lebenden Hund (Canis familiaris) lautet 0106.19.00.00.3. Diese 11-stellige Nummer gilt für Haushunde, die nicht als ausgebildete Blindenführhunde klassifiziert sind. Die Einreihung erfolgt in Kapitel 1 (Lebende Tiere), Position 0106 (Andere Tiere, lebend), Unterposition 0106 19 (andere Säugetiere).

Welchen HS-Code hat Hund?

Der HS-Code (6-stellig) für lebende Hunde lautet 010619. Er umfasst andere lebende Säugetiere der Position 0106. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 0106.19.00.00.3 entsprechen dem international harmonisierten Systemcode, der weltweit für die Klassifizierung von lebenden Tieren verwendet wird.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Hund?

Der Drittlandszollsatz für lebende Hunde der Zolltarifnummer 0106.19.00.00.3 beträgt 0 %. Lebende Tiere der Position 0106 sind im EU-Zolltarif zollfrei. Es fallen jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % sowie gegebenenfalls veterinärrechtliche Kontrollgebühren an.

Wie unterscheidet sich Hund zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zwischen dem allgemeinen Haushund (0106.19.00.00.3) und dem ausgebildeten Blindenführhund (0106.19.00.00.2). Eine Alternative stellt die Auffangposition für andere Säugetiere (0106.19.00.00.9) dar. Entscheidend ist die spezifische Ausbildung und Verwendung des Tieres.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Hund verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Nachzahlungen von Abgaben oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei lebenden Tieren sind zudem veterinärrechtliche Auflagen zu beachten. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für einen reibungslosen Import.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Hund?

Ja, für die Einfuhr von lebenden Hunden gelten besondere Maßnahmen: Veterinärkontrollen (Code 410), CITES-Kontrollen bei geschützten Arten (Code 710), Einfuhrkontrollen für invasive Arten (Code 712) sowie gegebenenfalls Kontrollen für Bio-Erzeugnisse (Code 750). Zudem ist eine besondere Maßeinheit (Stück) anzugeben.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Hund?

Die vollständige Zolltarifnummer für Hund ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0106.19.00.00.3. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (010619), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (01061900) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0106190000) zusammen, ergänzt um die nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Hund?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für lebende Hunde ist die Position 0106 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen bei Maßnahmen oder Zollsätzen rechtzeitig zu erkennen.

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