Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer von Säuglingsmilch-Pulver leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisieren Systems und der Kombinierten Nomenklatur ab:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN19
- PositionMalzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen1901
- ZolltarifnummerZubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern, in Aufmachung für den Einzelverkauf
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Säuglingsmilch-Pulver
Der HS-Code für Säuglingsmilch-Pulver lautet 1901.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.10.00.00.0.
Einreihung von Säuglingsmilch-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Säuglingsmilch-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Säuglingsmilch-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMilchpulver, in Pulverform, mit Milchfettgehalt <=1,5%, ohne Zuckerzusatz | 0402.10.11.00.0 | 7,6 % |
| Alternative EinreihungMolkenpulver, in Pulverform, ohne Zuckerzusatz | 0403.90.11.00.0 | 7,6 % |
| Alternative EinreihungMilch zur Ernährung von Säuglingen, luftdicht verschlossen, >10% Fett | 0404.90.83.10.0 | 7,6 % |
| Alternative EinreihungAndere Lebensmittelzubereitungen in Pulverform | 1901.90.95.00.0 | 7,6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Säuglingsmilch-Pulver (1901) ≠ Milchpulver, in Pulverform, mit Milchfettgehalt <=1,5%, ohne Zuckerzusatz (0402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Säuglingsmilch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1901.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Säuglingsmilch-Pulver (1901) ≠ Molkenpulver, in Pulverform, ohne Zuckerzusatz (0403) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Säuglingsmilch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1901.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Säuglingsmilch-Pulver (1901) ≠ Milch zur Ernährung von Säuglingen, luftdicht verschlossen, >10% Fett (0404) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Säuglingsmilch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1901.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen innerhalb der Position 1901 kann bei abweichender Zusammensetzung auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMilchpulver, in Pulverform, mit Milchfettgehalt <=1,5%, ohne Zuckerzusatz | 0402.10.11.00.0 | 7,6 % |
| Alternative EinreihungMolkenpulver, in Pulverform, ohne Zuckerzusatz | 0403.90.11.00.0 | 7,6 % |
| Alternative EinreihungMilch zur Ernährung von Säuglingen, luftdicht verschlossen, >10% Fett | 0404.90.83.10.0 | 7,6 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Säuglingsmilch-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI49624/21-1 | Säuglingsnahrung auf Basis von Magermilch und Molkenerzeugnis, als Pulver | 1901.10.00.00.0 |
| DEBTI49618/21-1 | Säuglingsnahrung auf Basis von Magermilch und Molkenerzeugnis, als Pulver | 1901.10.00.00.0 |
| DEBTI12418/22-1 | Babynahrung auf Basis von Ziegenmagermilch, als Pulver | 1901.10.00.00.0 |
| DE2815/13-1 | Säuglingsnahrung mit Magermilch- und Molkenpulver, Ballaststoffen, Milchsäurekulturen | 1901.10.00.00.0 |
| DEM/2767/08-1 | Säuglingsmilchnahrung | 1901.10.00.00.0 |
| DE2823/13-1 | Säuglingsnahrung mit Magermilchpulver, Molkenpulver, Ballaststoffen | 1901.10.00.00.0 |
| DE2821/13-1 | Säuglingsnahrung mit Magermilch- und Molkenpulver, Ballaststoffen | 1901.10.00.00.0 |
| DEM/2768/08-1 | Säuglings-Folgemilch, Bioqualität | 1901.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle und -abgaben
Drittlandszollsatz
7,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7,6 % | Drittlandszoll |
| USA | 7,6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 4 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,1 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0,9 % | EVFTA |
| Thailand | 7,6 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse | Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Säuglingsmilch-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Säuglingsmilch-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung zu ermitteln.
Export
Ausfuhrmaßnahmen
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