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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Säuglingsmilch-Pulver: 1901.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Säuglingsmilch-Pulver (1901.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Säuglingsmilch-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Säuglingsmilch-Pulver Produktbild

Säuglingsmilch-Pulver ist eine zusammengesetzte Lebensmittelzubereitung aus Magermilch, Molkenerzeugnissen, pflanzlichen Ölen, Vitaminen und Mineralstoffen. Die Einreihung in die Position 1901 als Zubereitung aus Waren der Positionen 0401 bis 0404 ist nach AV 1 und AV 3a eindeutig. Welche Alternativen in Betracht kommen, zeigt der Abschnitt Alle Möglichkeiten im Überblick →

Säuglingsmilch-Pulver beschreiben: Zusammensetzung, Fettgehalt, Vitamine, Verpackungsart

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer von Säuglingsmilch-Pulver leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisieren Systems und der Kombinierten Nomenklatur ab:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1901 - Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401|bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1901 1000 00 0 - Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern, in Aufmachung für den Einzelverkauf

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Säuglingsmilch-Pulver setzt voraus, dass es sich um eine Lebensmittelzubereitung aus Waren der Positionen 0401 bis 0404 handelt, keinen Kakao enthält und in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern bestimmt ist. Bei technischen Pulvern ohne Nährwert für Babys oder bei kakaohaltigen Mischungen kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Lassen Sie Ihr Produkt vor der Anmeldung über unser Klassifizierungstool prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Säuglingsmilch-Pulver

Der HS-Code für Säuglingsmilch-Pulver lautet 1901.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.10.00.00.0.

Einreihung von Säuglingsmilch-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Säuglingsmilch-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Säuglingsmilch-Pulver

Alternative Einreihung

0402.10.11.00.0 7,6 %

Milchpulver, in Pulverform, mit Milchfettgehalt <=1,5%, ohne Zuckerzusatz

Alternative Einreihung

0403.90.11.00.0 7,6 %

Molkenpulver, in Pulverform, ohne Zuckerzusatz

Alternative Einreihung

0404.90.83.10.0 7,6 %

Milch zur Ernährung von Säuglingen, luftdicht verschlossen, >10% Fett

Alternative Einreihung

1901.90.95.00.0 7,6 %

Andere Lebensmittelzubereitungen in Pulverform

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Säuglingsmilch-Pulver (1901) ≠ Milchpulver, in Pulverform, mit Milchfettgehalt <=1,5%, ohne Zuckerzusatz (0402)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Säuglingsmilch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1901.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Säuglingsmilch-Pulver (1901) ≠ Molkenpulver, in Pulverform, ohne Zuckerzusatz (0403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Säuglingsmilch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1901.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Säuglingsmilch-Pulver (1901) ≠ Milch zur Ernährung von Säuglingen, luftdicht verschlossen, >10% Fett (0404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Säuglingsmilch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1901.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen innerhalb der Position 1901 kann bei abweichender Zusammensetzung auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

0402.10.11.00.0 7,6 %

Milchpulver, in Pulverform, mit Milchfettgehalt <=1,5%, ohne Zuckerzusatz

Alternative Einreihung

0403.90.11.00.0 7,6 %

Molkenpulver, in Pulverform, ohne Zuckerzusatz

Alternative Einreihung

0404.90.83.10.0 7,6 %

Milch zur Ernährung von Säuglingen, luftdicht verschlossen, >10% Fett

Alternative Einreihung

1901.90.95.00.0 7,6 %

Andere Lebensmittelzubereitungen in Pulverform

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Säuglingsmilch-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Säuglingsmilch-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI49624/21-11901.10.00.00.0
Säuglingsnahrung auf Basis von Magermilch und Molkenerzeugnis, als Pulver
DEBTI49618/21-11901.10.00.00.0
Säuglingsnahrung auf Basis von Magermilch und Molkenerzeugnis, als Pulver
DEBTI12418/22-11901.10.00.00.0
Babynahrung auf Basis von Ziegenmagermilch, als Pulver
DE2815/13-11901.10.00.00.0
Säuglingsnahrung mit Magermilch- und Molkenpulver, Ballaststoffen, Milchsäurekulturen
DEM/2767/08-11901.10.00.00.0
Säuglingsmilchnahrung
DE2823/13-11901.10.00.00.0
Säuglingsnahrung mit Magermilchpulver, Molkenpulver, Ballaststoffen
DE2821/13-11901.10.00.00.0
Säuglingsnahrung mit Magermilch- und Molkenpulver, Ballaststoffen
DEM/2768/08-11901.10.00.00.0
Säuglings-Folgemilch, Bioqualität
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle und -abgaben

Drittlandszollsatz

7,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,6 %

Drittlandszoll

USA7,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan4,0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,1 %

Drittlandszoll

Vietnam0,9 %

EVFTA

Thailand7,6 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse

Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Säuglingsmilch-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Säuglingsmilch-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Säuglingsmilch-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Säuglingsmilch-Pulver?

Säuglingsmilch-Pulver wird unter der Zolltarifnummer 1901.10.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern, die in Aufmachung für den Einzelverkauf sind und aus Waren der Positionen 0401 bis 0404 bestehen, ohne Kakao.

Welchen HS-Code hat Säuglingsmilch-Pulver?

Der HS-Code für Säuglingsmilch-Pulver lautet 1901.10. Auf internationaler Ebene (6-stellig) umfasst diese Code Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert ihn auf 8 Stellen: 1901.10.00.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Säuglingsmilch-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Säuglingsmilch-Pulver (1901.10.00.00.0) beträgt 7,6 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Präferenzabkommen, wie der Schweiz (0 %) oder Südkorea (0 %), kann ein reduzierter Zollsatz gelten. Zusätzlich fällt die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an.

Wie unterscheidet sich Säuglingsmilch-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Säuglingsmilch-Pulver erfolgt gegenüber reinem Milchpulver (0402), Molkenpulver (0403) und anderen Lebensmittelzubereitungen (1901.90). Als Alternative kommt bei abweichender Zusammensetzung die Auffangposition 2106.90 in Betracht. Maßgeblich ist die spezifische Zweckbestimmung und die enthaltenen Zusatzstoffe.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Säuglingsmilch-Pulver verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall kann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Zudem können Sendungen im Zollverfahren aufgehalten werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Säuglingsmilch-Pulver?

Ja, für Säuglingsmilch-Pulver gelten besondere Einfuhrmaßnahmen. Dazu gehören die GVO-Kontrolle (713), die Veterinärkontrolle (410) und bei Bio-Produkten die Bio-Kontrolle (750). Für Waren aus Drittländern können zudem Zusatzzölle (695) anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Säuglingsmilch-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Säuglingsmilch-Pulver hat 11 Stellen: 1901.10.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur, dem 10-stelligen TARIC-Code und einer zusätzlichen 11. Stelle für nationale Zwecke.

Ändern sich Zolltarifnummern für Säuglingsmilch-Pulver?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Veröffentlichung des neuen TARIC-Codes ändern. Die Position 1901.10 ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen betreffen in der Regel die Unterpositionen, nicht die grundsätzliche Einreihung. Prüfen Sie die Gültigkeit vor jeder Anmeldung.

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