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Lebensmittel & GetränkeKapitel 32Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kurkuma-Extrakt: 3203.00.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kurkuma-Extrakt (3203.00.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kurkuma-Extrakt unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kurkuma-Extrakt Produktbild

Die Einreihung von Kurkuma-Extrakt hängt davon ab, ob ein möglicher Einsatz als Färbemittel unterstellt wird. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kurkuma-Extrakt beschreiben: Curcuminoid-Gehalt, Extraktionsverfahren, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kurkuma-Extrakt gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 32 - GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  • Position: 3203 - Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung|3|zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3203 0010 00 0 - pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel

Hinweis zur Einreihung

Die Zollverwaltung unterstellt bei Kurkuma-Extrakt mit Curcuminoiden regelmäßig einen möglichen Einsatz als Färbemittel. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kurkuma-Extrakt

Der HS-Code für Kurkuma-Extrakt lautet 3203.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3203.00.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3203.00.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3203.00.10.00.0.

Einreihung von Kurkuma-Extrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kurkuma-Extrakt erfolgt nach AV 1 und der Anmerkung 3 zu Kapitel 32. Danach gelten pflanzliche Farbstoffauszüge als Farbmittel, wenn ein möglicher Einsatz als Färbemittel unterstellt wird. Die überwiegende vZTA-Rechtsprechung bestätigt diese Auslegung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kurkuma-Extrakt

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 0 %

andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge

Alternative Einreihung

0910.30.00.00.0 0 %

Kurkuma (als Gewürz)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kurkuma-Extrakt (3203) ≠ andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge (1302)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kurkuma-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kurkuma-Extrakt (3203) ≠ Kurkuma (als Gewürz) (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kurkuma-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einreißung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn die Ware nicht als Farbmittel betrachtet wird:

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 0 %

andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge

Alternative Einreihung

0910.30.00.00.0 0 %

Kurkuma (als Gewürz)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kurkuma-Extrakt ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kurkuma-Extrakt (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI11963/25-13203.00.10.00.0
Kurkuma-Extrakt; 30% Curcuminoide; gelbes Pulver; Wasser/Ethanol-Extraktion; Nahrungsergänzungsmittel; möglicher Einsatz als Färbemittel als zutreffend angesehen
DEBTI26114/24-13203.00.10.00.0
Kurkuma Extrakt; min. 95% Curcuminoide; orangefarbenes Pulver; möglicher Einsatz als Färbemittel als zutreffend angesehen
DEBTI22281/23-13203.00.10.00.0
Bio Curcuma Extrakt Pulver 95%; Ethanolextraktion; möglicher Einsatz als Färbemittel als zutreffend angesehen
DEBTI16933/20-13203.00.10.00.0
Bio Curcuma Extrakt Pulver 95%; Ethanolextraktion; pflanzliches Farbmittel
DEBTI29914/21-13203.00.10.00.0
Kurkuma-Extrakt; 30% Curcumin; orangegelbes Pulver; Nahrungsergänzungsmittel; möglicher Einsatz als Färbemittel unterstellt
DEBTI29747/21-13203.00.10.00.0
Kurkuma Extrakt; 5% Curcumin; orangegelbes Pulver; möglicher Einsatz als Färbemittel unterstellt
DEBTI6582/19-13203.00.10.00.0
Turmeric Extract (Curcumin 30%); möglicher Einsatz als Färbemittel als zutreffend angesehen
DEBTI29922/21-11302.19.70.00.0
Extrakt aus Wurzeln von Curcuma longa L. (Kurkumaextrakt), sprühgetrocknet, als Nahrungsergänzungsmittel - als KEIN pflanzliches Farbmittel beurteilt
DE1778/14-11302.19.70.00.0
Extrakt aus Wurzeln von Curcuma Longa L., fester Pflanzenauszug
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Kurkuma-Extrakt

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Kurkuma-Extrakt mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kurkuma-Extrakte

Welche Zolltarifnummer hat Kurkuma-Extrakt?

Kurkuma-Extrakt wird unter der Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0 als pflanzliches Farbmittel eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Extrakte aus Curcuma longa, die aufgrund ihres Curcuminoid-Gehalts als Farbmittel verwendet werden können. Die Einreihung basiert auf der ständigen vZTA-Rechtsprechung.

Welchen HS-Code hat Kurkuma-Extrakt?

Der HS-Code für Kurkuma-Extrakt lautet 320300. Er umfasst pflanzliche Farbmittel und Farbstoffauszüge. Auf Ebene der Kombinierten Nomenklatur wird er auf 32030010 verfeinert, im TARIC auf 3203001000. Die vollständige Zolltarifnummer ist 3203.00.10.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kurkuma-Extrakt?

Der Drittlandszollsatz für Kurkuma-Extrakt beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder Indien kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Kurkuma-Extrakt zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Kurkuma-Extrakt hängt davon ab, ob ein möglicher Einsatz als Färbemittel unterstellt wird. Wird dies bejaht, erfolgt die Einreihung in 3203.00.10.00.0. Eine Alternative ist die Einreihung als Pflanzenauszug in 1302.19.70.00.0, wenn keine Färbeeigenschaft vorliegt. Ausgeschlossen ist die Einreihung als Gewürz in 0910.30.00.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kurkuma-Extrakt verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Zudem kann die Ware von der Zollverwaltung zurückgehalten werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kurkuma-Extrakt?

Für Kurkuma-Extrakt gelten je nach Herkunft und Beschaffenheit möglicherweise CITES-Bestimmungen (Artenschutz) sowie Veterinärkontrollen. Auch die Einfuhrkontrolle für Abfälle kann relevant sein. Es besteht keine Antidumpingzollpflicht. Die Maßnahmen sind abhängig von der genauen Deklaration des Ausgangsstoffs.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kurkuma-Extrakt?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Kurkuma-Extrakt lautet 3203.00.10.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 320300, der 8-stelligen KN 32030010 und dem 10-stelligen TARIC 3203001000. Die 11. Stelle ist eine nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kurkuma-Extrakt?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die letzte größere Änderung für Kapitel 32 erfolgte 2022. Es ist ratsam, regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen oder eine vZTA zu beantragen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

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