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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Schwarzer Pfeffer: 0904.11.00.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Schwarzer Pfeffer (0904.11.00.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Schwarzer Pfeffer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Schwarzer Pfeffer Produktbild

Für Schwarzer Pfeffer sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Schwarzer Pfeffer beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 0904.11.00.10.0 baut auf folgender Hierarchie auf:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0904 - Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
  • Unterposition: 0904 11 - Pfeffer
  • Unterposition: 0904 11 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0904 1100 10 0 - Schwarzer Pfeffer (Piper)

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit der Ware ab. Nutzen Sie unseren Einreihungsassistenten zur Prüfung – Jetzt klassifizieren →

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schwarzer Pfeffer

Der HS-Code für Schwarzer Pfeffer lautet 0904.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.11.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.11.00.10.0.

Einreihung von Schwarzer Pfeffer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Ganze, getrocknete schwarze Pfefferfrüchte der Art Piper nigrum sind in Position 0904 als Pfeffer der Gattung Piper genannt. Auch wenn die Ware in einer Gewürzmühle verpackt ist (vgl. vZTA DEBTI48869/21-1), bleibt die Einreihung unter 0904.11.00.10.0.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schwarzer Pfeffer

Alternative Einreihung

0904.11.00.90.0 0 %

andere (weißer/grüner Pfeffer, ganz)

Alternative Einreihung

0904.12.00.00.0 0 %

gemahlen oder sonst zerkleinert

Alternative Einreihung

0910.91.10.00.0 0 %

Gewürzmischungen mit Pfefferanteil

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Schwarzer Pfeffer (0904) ≠ andere (weißer/grüner Pfeffer, ganz) (0904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schwarzer Pfeffer bleibt die Zolltarifnummer 0904.11.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Schwarzer Pfeffer (0904) ≠ gemahlen oder sonst zerkleinert (0904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schwarzer Pfeffer bleibt die Zolltarifnummer 0904.11.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Schwarzer Pfeffer (0904) ≠ Gewürzmischungen mit Pfefferanteil (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schwarzer Pfeffer bleibt die Zolltarifnummer 0904.11.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wenn der Pfeffer mit anderen Zutaten gemischt ist, kommt eine andere Einreihung in Betracht:

Alternative Einreihung

0904.12.00.00.0 0 %

gemahlen oder sonst zerkleinert

Alternative Einreihung

0910.91.10.00.0 0 %

Gewürzmischungen mit Pfefferanteil

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schwarzer Pfeffer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Schwarzer Pfeffer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI13719/22-10904.11.00.10.0
Ganze, getrocknete schwarze Pfefferfrüchte Piper nigrum – Einreihung in 0904.11.00.10.0
DEBTI20957/19-10904.11.00.10.0
Ganze, getrocknete schwarze Pfefferfrüchte Piper nigrum – Einreihung in 0904.11.00.10.0
DEBTI39909/23-10904.11.00.10.0
Ganze schwarze Pfefferfrüchte, 50 g Folienbeutel – Einreihung in 0904.11.00.10.0
DEBTI17230/19-10904.11.00.10.0
Ganze schwarze Pfefferfrüchte, 50 g Folienbeutel – Einreihung in 0904.11.00.10.0
DEBTI48869/21-10904.11.00.10.0
Schwarze Pfefferfrüchte in Gewürzmühle – Einreihung in 0904.11.00.10.0
DEBTI564/25-10904.11.00.10.0
Ganze schwarze Pfefferfrüchte – Einreihung in 0904.11.00.10.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Schwarzer Pfeffer

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Schwarze Pfefferkörner

Welche Zolltarifnummer hat Schwarzer Pfeffer?

Die Zolltarifnummer für ganze, getrocknete schwarze Pfefferfrüchte der Art Piper nigrum lautet 0904.11.00.10.0. Diese Nummer gilt für Schwarzer Pfeffer (Piper), der weder gemahlen noch sonst zerkleinert ist. Sie ist 11-stellig und für die Zollanmeldung in Deutschland maßgeblich.

Welchen HS-Code hat Schwarzer Pfeffer?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für schwarzen Pfeffer lautet 090411. Diese sechsstellige Nummer umfasst Pfeffer der Gattung Piper, weder gemahlen noch zerkleinert. Auf der nächsten Ebene wird in der Kombinierten Nomenklatur zwischen schwarzem und anderem Pfeffer unterschieden.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Schwarzer Pfeffer?

Der Drittlandszollsatz für Schwarzer Pfeffer (0904.11.00.10.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz) an.

Wie unterscheidet sich Schwarzer Pfeffer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zum weißen oder grünen Pfeffer (Alternative 0904.11.00.90.0) und zu gemahlenem Pfeffer (0904.12.00.00.0). Schwarzer Pfeffer wird durch Fermentation unreifer Früchte gewonnen, während weißer Pfeffer aus reifen, geschälten Früchten ohne Fermentation hergestellt wird. Gemahlener Pfeffer fällt in eine andere Unterposition.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Schwarzer Pfeffer verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Steuern, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie zu Bußgeldern oder gar Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem besteht das Risiko, dass die Ware vorübergehend beschlagnahmt wird. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Schwarzer Pfeffer?

Ja, für Schwarzer Pfeffer gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Ware ist eine Einfuhrkontrolle ökologischer Erzeugnisse mit Kontrollbescheinigung erforderlich. Zudem können Zusatzzölle anfallen. Für bestimmte Ursprungsländer wie Indien besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Überwachung).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Schwarzer Pfeffer?

Die vollständige Zolltarifnummer für Schwarzer Pfeffer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 090411, dem 8-stelligen KN-Code 09041100, dem 10-stelligen TARIC-Code 0904110010 und der elften Stelle 0 als nationale Ergänzung: 0904.11.00.10.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Schwarzer Pfeffer?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC jährlich zum 1. Januar ändern. Für Schwarzer Pfeffer ist die Position 0904 jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen sollten regelmäßig in der TARIC-Datenbank der EU-Kommission geprüft werden.

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