Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0904.11.00.10.0 baut auf folgender Hierarchie auf:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0904 - Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
- Unterposition: 0904 11 - Pfeffer
- Unterposition: 0904 11 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Zolltarifnummer: 0904 1100 10 0 - Schwarzer Pfeffer (Piper)
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit der Ware ab. Nutzen Sie unseren Einreihungsassistenten zur Prüfung – Jetzt klassifizieren →
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schwarzer Pfeffer
Der HS-Code für Schwarzer Pfeffer lautet 0904.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.11.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.11.00.10.0.
Einreihung von Schwarzer Pfeffer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Ganze, getrocknete schwarze Pfefferfrüchte der Art Piper nigrum sind in Position 0904 als Pfeffer der Gattung Piper genannt. Auch wenn die Ware in einer Gewürzmühle verpackt ist (vgl. vZTA DEBTI48869/21-1), bleibt die Einreihung unter 0904.11.00.10.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schwarzer Pfeffer
Alternative Einreihung
andere (weißer/grüner Pfeffer, ganz)
Alternative Einreihung
gemahlen oder sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
Gewürzmischungen mit Pfefferanteil
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Schwarzer Pfeffer (0904) ≠ andere (weißer/grüner Pfeffer, ganz) (0904)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schwarzer Pfeffer bleibt die Zolltarifnummer 0904.11.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schwarzer Pfeffer (0904) ≠ gemahlen oder sonst zerkleinert (0904)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schwarzer Pfeffer bleibt die Zolltarifnummer 0904.11.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schwarzer Pfeffer (0904) ≠ Gewürzmischungen mit Pfefferanteil (0910)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schwarzer Pfeffer bleibt die Zolltarifnummer 0904.11.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wenn der Pfeffer mit anderen Zutaten gemischt ist, kommt eine andere Einreihung in Betracht:
Alternative Einreihung
gemahlen oder sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
Gewürzmischungen mit Pfefferanteil
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schwarzer Pfeffer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schwarzer Pfeffer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Schwarzer Pfeffer
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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