Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Simulator wird über die folgenden Hierarchieebenen des Zolltarifs in die 11-stellige Zolltarifnummer eingeordnet:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionInstrumente, Apparate, Geräte und Modelle, ihrer Beschaffenheit nach zu Vorführzwecken bestimmt (z. B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet9023
- Zolltarifnummervon der für den Unterricht in Physik, Chemie oder Technik verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Simulator
Der HS-Code für Simulator lautet 9023.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9023.00.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9023.00.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9023.00.10.00.0.
Einreihung von Simulator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Simulatoren der Position 9023 gelten besondere Ausfuhrbestimmungen aufgrund möglicher Dual-Use-Eigenschaften.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Simulator
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (für Vorführgeräte, die nicht für den Unterricht in Physik, Chemie oder Technik bestimmt sind, z.B. allgemeine Ausstellungsmodelle) | 9023.00.80.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLuftkampfsimulatoren und Teile davon (Kapitel 88 – Luftfahrzeuge) | 8805.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBewegungssimulatoren und dynamische Kinos (Kapitel 94 – Vergnügungsparks) | 9508.24.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungelektrische Geräte mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 8543.70.90.99.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Simulator (9023) ≠ andere (für Vorführgeräte, die nicht für den Unterricht in Physik, Chemie oder Technik bestimmt sind, z.B. allgemeine Ausstellungsmodelle) (9023) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Simulator bleibt die Zolltarifnummer 9023.00.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Simulator (9023) ≠ Luftkampfsimulatoren und Teile davon (Kapitel 88 – Luftfahrzeuge) (8805) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Simulator bleibt die Zolltarifnummer 9023.00.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Simulator (9023) ≠ Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos (Kapitel 94 – Vergnügungsparks) (9508) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Simulator bleibt die Zolltarifnummer 9023.00.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Die genannten Alternativcodes zeigen mögliche andere Kapitel oder Positionen. Ein Simulator kann nur dann in einer anderen Position eingereiht werden, wenn er die dort genannten Bedingungen erfüllt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLuftkampfsimulatoren und Teile davon (Kapitel 88 – Luftfahrzeuge) | 8805.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBewegungssimulatoren und dynamische Kinos (Kapitel 94 – Vergnügungsparks) | 9508.24.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungelektrische Geräte mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 8543.70.90.99.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Simulator (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE4704/12-1 | Simulationsgerät für die Schweißausbildung (Virtual Welding Trainer LT) | 9023.00.10.00.0 |
| DEBTI12343/22-1 | Simulationsgerät (Kompressorsteuerung) | 9023.00.10.00.0 |
| DEBTI7413/19-1 | Simulationsgerät (Kompressorsteuerung) | 9023.00.10.00.0 |
| DEBTI13898/20-1 | Steuerungssimulator für Schulungszwecke | 9023.00.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Simulator
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Simulator mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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