Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer 1208.10.00.00.0 im Zolltarif:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
- Position: 1208 - Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl
Zolltarifnummer: 1208 1000 00 0 - von Sojabohnen
Hinweis zur Einreihung
Soja-Milch-Pulver wird nach ständiger Verwaltungspraxis (vZTA DE18142/09-1) als Mehl von Sojabohnen in die Position 1208 eingereiht. Weicht Ihr Produkt in Beschaffenheit, Eiweißgehalt oder Herstellungsverfahren ab, kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Prüfen Sie Ihr Produkt mit unserem Klassifizierungstool →
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Soja-Milch-Pulver
Der HS-Code für Soja-Milch-Pulver lautet 1208.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1208.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1208.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1208.10.00.00.0.
Einreihung von Soja-Milch-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Position 1208 erfasst Mehle von Ölsamen, soweit sie nicht unter andere Positionen fallen (z. B. Senfmehl). Soja-Milch-Pulver ist ein solches Mehl, sofern es aus ganzen geschälten Sojabohnen ohne vorherige Entölung hergestellt wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Soja-Milch-Pulver
Alternative Einreihung
Sojaeiweißkonzentrat (Eiweiß 65-90 GHT) – nur bei angereicherten Konzentraten, nicht bei Vollsojamehl
Alternative Einreihung
Lebensmittelzubereitungen – gilt für flüssige Sojamilch (vZTA DEM/1558/07-1), nicht für Pulver
Alternative Einreihung
Rückstände der Sojaölgewinnung – nur bei entfetteten Rückständen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Soja-Milch-Pulver (1208) ≠ Sojaeiweißkonzentrat (Eiweiß 65-90 GHT) – nur bei angereicherten Konzentraten, nicht bei Vollsojamehl (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Soja-Milch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1208.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Soja-Milch-Pulver (1208) ≠ Lebensmittelzubereitungen – gilt für flüssige Sojamilch (vZTA DEM/1558/07-1), nicht für Pulver (1901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Soja-Milch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1208.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Soja-Milch-Pulver (1208) ≠ Rückstände der Sojaölgewinnung – nur bei entfetteten Rückständen (2304)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Soja-Milch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1208.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein anderes Kapitel kommt nur in Betracht, wenn das Produkt nicht als Mehl von Ölsamen, sondern als Lebensmittelzubereitung (Kapitel 19) oder als Rückstand (Kapitel 23) angesehen wird. Für das hier beschriebene Vollsojamehl ist dies jedoch ausgeschlossen.
Alternative Einreihung
Sojaeiweißkonzentrat (Eiweiß 65-90 GHT) – nur bei angereicherten Konzentraten, nicht bei Vollsojamehl
Alternative Einreihung
Lebensmittelzubereitungen – gilt für flüssige Sojamilch (vZTA DEM/1558/07-1), nicht für Pulver
Alternative Einreihung
Rückstände der Sojaölgewinnung – nur bei entfetteten Rückständen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Soja-Milch-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Soja-Milch-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import-Zollsätze nach Herkunftsland (Drittland)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Soja-Milch-Pulver
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Zollrechner für Soja-Milch-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Soja-Milch-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzstatus an.
Export (keine besonderen Ausfuhrabgaben)
Ausfuhrmaßnahmen für Soja-Milch-Pulver
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