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Lebensmittel & GetränkeKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Soja-Milch-Pulver: 1208.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Soja-Milch-Pulver (1208.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Soja-Milch-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Soja-Milch-Pulver Produktbild

Soja-Milch-Pulver wird durch Vermahlen und Sprühtrocknung ganzer geschälter Sojabohnen hergestellt. Es ist ein Vollsojamehl mit natürlichem Eiweißgehalt (ca. 38 GHT) und dient als Instantpulver zur Herstellung von Sojamilchgetränken. Wegen dieser Beschaffenheit und Herstellung kommt ausschließlich die Position 1208 in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Soja-Milch-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer 1208.10.00.00.0 im Zolltarif:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1208 - Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1208 1000 00 0 - von Sojabohnen

Hinweis zur Einreihung

Soja-Milch-Pulver wird nach ständiger Verwaltungspraxis (vZTA DE18142/09-1) als Mehl von Sojabohnen in die Position 1208 eingereiht. Weicht Ihr Produkt in Beschaffenheit, Eiweißgehalt oder Herstellungsverfahren ab, kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Prüfen Sie Ihr Produkt mit unserem Klassifizierungstool →

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Soja-Milch-Pulver

Der HS-Code für Soja-Milch-Pulver lautet 1208.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1208.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1208.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1208.10.00.00.0.

Einreihung von Soja-Milch-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Position 1208 erfasst Mehle von Ölsamen, soweit sie nicht unter andere Positionen fallen (z. B. Senfmehl). Soja-Milch-Pulver ist ein solches Mehl, sofern es aus ganzen geschälten Sojabohnen ohne vorherige Entölung hergestellt wird.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Soja-Milch-Pulver

Alternative Einreihung

2106.10.20.20.0 0 %

Sojaeiweißkonzentrat (Eiweiß 65-90 GHT) – nur bei angereicherten Konzentraten, nicht bei Vollsojamehl

Alternative Einreihung

1901.90.91.00.0 0 %

Lebensmittelzubereitungen – gilt für flüssige Sojamilch (vZTA DEM/1558/07-1), nicht für Pulver

Alternative Einreihung

2304.00.00.00.0 0 %

Rückstände der Sojaölgewinnung – nur bei entfetteten Rückständen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Soja-Milch-Pulver (1208) ≠ Sojaeiweißkonzentrat (Eiweiß 65-90 GHT) – nur bei angereicherten Konzentraten, nicht bei Vollsojamehl (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Soja-Milch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1208.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Soja-Milch-Pulver (1208) ≠ Lebensmittelzubereitungen – gilt für flüssige Sojamilch (vZTA DEM/1558/07-1), nicht für Pulver (1901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Soja-Milch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1208.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Soja-Milch-Pulver (1208) ≠ Rückstände der Sojaölgewinnung – nur bei entfetteten Rückständen (2304)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Soja-Milch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1208.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein anderes Kapitel kommt nur in Betracht, wenn das Produkt nicht als Mehl von Ölsamen, sondern als Lebensmittelzubereitung (Kapitel 19) oder als Rückstand (Kapitel 23) angesehen wird. Für das hier beschriebene Vollsojamehl ist dies jedoch ausgeschlossen.

Alternative Einreihung

2106.10.20.20.0 0 %

Sojaeiweißkonzentrat (Eiweiß 65-90 GHT) – nur bei angereicherten Konzentraten, nicht bei Vollsojamehl

Alternative Einreihung

1901.90.91.00.0 0 %

Lebensmittelzubereitungen – gilt für flüssige Sojamilch (vZTA DEM/1558/07-1), nicht für Pulver

Alternative Einreihung

2304.00.00.00.0 0 %

Rückstände der Sojaölgewinnung – nur bei entfetteten Rückständen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Soja-Milch-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Soja-Milch-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE18142/09-11208.10.00.00.0
sprühgetrocknetes, nicht entfettetes Mehl von geschälten Sojabohnen; Instant-Sojapulver; Analysewerte: Fett 20 GHT, Eiweiß 38 GHT – Werte eines natürlichen Sojamilchpulvers
DEBTI35779/18-11208.10.00.00.0
rohes, nicht entfettetes Pulver aus geschälten Sojabohnen
DEM/1558/07-11901.90.91.00.0
Sojamilch (flüssige Suspension aus Sojabohnen und Wasser)
DEM/1421/08-11901.90.91.00.0
Okara (getrockneter Rückstand aus Sojamilchgewinnung)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import-Zollsätze nach Herkunftsland (Drittland)

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Soja-Milch-Pulver

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zollrechner für Soja-Milch-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Soja-Milch-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzstatus an.

Zolldaten werden geladen…

Export (keine besonderen Ausfuhrabgaben)

Ausfuhrmaßnahmen für Soja-Milch-Pulver

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Soja-Milch-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Soja-Milch-Pulver?

Soja-Milch-Pulver wird unter der Zolltarifnummer 1208.10.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst Mehl von Sojabohnen. Sie basiert auf verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA DE18142/09-1) für sprühgetrocknetes nicht entfettetes Sojabohnenmehl.

Welchen HS-Code hat Soja-Milch-Pulver?

Der sechsstellige HS-Code für Soja-Milch-Pulver lautet 120810. Er bezeichnet Mehl von Sojabohnen im Harmonisierten System. Die ersten vier Stellen (1208) stehen für die Position "Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten", die fünfte und sechste Stelle spezifizieren die Unterposition "von Sojabohnen".

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Soja-Milch-Pulver?

Der Drittlandszollsatz (Code 103) für Soja-Milch-Pulver aus Nicht-EU-Ländern beträgt 0 %. Dieser Satz gilt beispielsweise für Importe aus China, den USA, Thailand oder der Schweiz. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Steuersatz für Lebensmittel).

Wie unterscheidet sich Soja-Milch-Pulver zolltechnisch?

Die Abgrenzung zu anderen Positionen ist entscheidend: Sojaeiweißkonzentrate (Position 2106) haben einen höheren Eiweißgehalt und sind angereichert. Flüssige Sojamilch (Position 1901) ist ein trinkfertiges Getränk und kein Pulver. Rückstände der Ölgewinnung (Position 2304) sind entfettet. Diese Alternative entfällt für Vollsojamehl.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Soja-Milch-Pulver verwende?

Bei unrichtiger Deklaration drohen Nacherhebung von Zöllen, Bußgelder und Verzögerungen im Zollverfahren. Eine falsche Nummer kann auch zur Einreihung unter Maßnahmen (z. B. Lebensmittelkontrollen) führen, die für das Produkt nicht vorgesehen sind. Dies kann erhebliche Kosten und Lieferverzögerungen verursachen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Soja-Milch-Pulver?

Ja, für ökologische/biologische Erzeugnisse besteht eine Einfuhrkontrolle (Maßnahmencode 750). Wird Soja-Milch-Pulver als Bio-Ware deklariert, ist eine gültige Kontrollbescheinigung nach EG-Öko-Verordnung erforderlich. Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer sind hiervon unabhängig zu entrichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Soja-Milch-Pulver?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Soja-Milch-Pulver lautet 1208.10.00.00.0. Die ersten sechs Ziffern bilden den HS-Code, die achte Ziffer die Kombinierte Nomenklatur, die zehnte den TARIC-Code und die elfte die deutsche nationale Unterteilung. Die Nummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland maßgeblich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Soja-Milch-Pulver?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch TARIC-Aktualisierungen. Die Position 1208 (Mehl von Ölsamen) ist seit Jahren stabil. Dennoch sollte die gültige Fassung der Kombinierten Nomenklatur jährlich geprüft werden. Maßnahmen und Zollsätze bleiben ebenfalls im Jahresverlauf konstant.

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