Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0709.99.90.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC eingebettet:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN07
- PositionAnderes Gemüse, frisch oder gekühlt0709
- Unterpositionandere070991
- Unterpositionandere070999
- Kombinierte Nomenklaturanderes07099990
- Zolltarifnummeranderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Obst Und Gemüse
Der HS-Code für Obst Und Gemüse lautet 0709.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0709.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0709.99.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0709.99.90.90.0.
Einreihung von Obst Und Gemüse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Bei der Einreihung von Obst und Gemüse sind die Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems anzuwenden. Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen), AV 3a (spezifischere Beschreibung) und AV 4 (Auffangcode). Frisches Gemüse und frische Früchte gehören zu unterschiedlichen Positionen der Kapitel 07 und 08.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Obst Und Gemüse
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN | 0800.00.00.00.0 | 12,8 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 0800.00.00.00.0 | 12,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Obst Und Gemüse (0709) ≠ GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN (0800) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Obst Und Gemüse bleibt die Zolltarifnummer 0709.99.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Obst Und Gemüse (0709) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (0800) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Obst Und Gemüse bleibt die Zolltarifnummer 0709.99.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte das konkrete Produkt nicht in die Hauptkapitel 07 oder 08 fallen, sind folgende Kapitel möglich:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN | 0800.00.00.00.0 | 12,8 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 0800.00.00.00.0 | 12,8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Obst Und Gemüse (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI25844/20-1 | Gurkenmelone, frisch | 0807.19.00.90.0 |
| DEBTI1514/24-1 | Gurken, frisch | 0707.00.05.10.0 |
| DEBTI34338/18-1 | Spielzeug – Obst und Gemüse im Korb | 9503.00.70.00.0 |
| DEM/3786/08-1 | Fruchtmischung gefriergetrocknet | 0813.50.15.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 12,8 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
Zollrechner für Obst und Gemüse
Die Einfuhrabgaben für Obst und Gemüse setzen sich aus dem Drittlandszollsatz und der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zusammen. Der Drittlandszollsatz variiert je nach Obst- oder Gemüseart. Für die meisten frischen Lebensmittel gilt der ermäßigte EUSt-Satz von 7 %. Nutzen Sie den Zollrechner für eine individuelle Berechnung.
Ausfuhr-Zollsätze
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel und Getränke
Die nachfolgenden Produkte sind zolltariflich ebenfalls in den Kapiteln 07 und 08 oder benachbarten Kapiteln eingereiht.