Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Sojaprotein leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 35 - EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
- Position: 3504 - Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert
Kombinierte Nomenklatur: 3504 0090 - andere
Zolltarifnummer: 3504 0090 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier dargestellte Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 gilt für Sojaproteinisolat (≥ 90 % Protein in der Trockenmasse). Bei abweichendem Proteingehalt (65–90 %) oder anderen Verarbeitungsformen können andere Codenummern zutreffen. Zur individuellen Prüfen Sie Ihren Artikel direkt mit unserem Klassifizierungstool hier.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sojaprotein
Der HS-Code für Sojaprotein lautet 3504.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3504.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3504.00.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3504.00.90.90.0.
Einreihung von Sojaprotein nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen, den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und – soweit nicht anders bestimmt – nach den weiteren AV erfolgt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sojaprotein
Alternative Einreihung
Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert – für Konzentrate mit < 90 % Protein
Alternative Einreihung
Eiweißkonzentrate, andere
Alternative Einreihung
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl
Alternative Einreihung
Mehl von Sojabohnen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sojaprotein (3504) ≠ Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert – für Konzentrate mit < 90 % Protein (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sojaprotein bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sojaprotein (3504) ≠ Eiweißkonzentrate, andere (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sojaprotein bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sojaprotein (3504) ≠ Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl (2304)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sojaprotein bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Sojaprodukte werden in andere Kapitel eingereiht:
Alternative Einreihung
Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert – für Konzentrate mit < 90 % Protein
Alternative Einreihung
Eiweißkonzentrate, andere
Alternative Einreihung
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl
Alternative Einreihung
Mehl von Sojabohnen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sojaprotein ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sojaprotein (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzoll (Drittlandszoll)
Drittlandszollsatz
3,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Zollkosten und Einfuhrabgaben für Ihr Sojaprotein. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein – der Rechner zeigt den Drittlandszoll, die EUSt und anfallende Maßnahmen an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden in verwandten Kapiteln oder Positionen eingereiht:
Pfannkuchenmischung
1901.20.00.00.0 · 7,6 %
Flohsamen
1211.90.86.90.9 · nicht ermittelt
Milchpulver
0402.10.19.00.0 · 118,8 EUR/100 kg (spezifischer Zoll)
Ginseng-Extrakt
1302.19.70.00.0 · 0 %
Bulgur
1904.30.00.00.0 · 8,3 %
Zitrone
0805.50.10.10.0 · nicht ermittelt
Mononatriumglutamat
2922.42.00.20.0 · 6,5 %
Zimtpulver
0906.20.00.00.0 · 0 %
Steviol-Glycosid
2938.90.90.90.0 · 6,5 %
