Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus den folgenden hierarchischen Ebenen zusammen:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionZimt und Zimtblüten0906
- Zolltarifnummergemahlen oder sonst zerkleinert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zimtpulver
Der HS-Code für Zimtpulver lautet 0906.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0906.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0906.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0906.20.00.00.0.
Einreihung von Zimtpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zimtpulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zimtpulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZimt und Zimtblüten - gemahlen oder sonst zerkleinert | 0906.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungZimt (Cinnamomum zeylanicum Blume) - weder gemahlen noch sonst zerkleinert | 0906.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Zimtarten - weder gemahlen | 0906.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGewürzmischungen, gemahlen | 0910.91.90.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zimtpulver (0906) ≠ Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume) - weder gemahlen noch sonst zerkleinert (0906) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zimtpulver bleibt die Zolltarifnummer 0906.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zimtpulver (0906) ≠ Andere Zimtarten - weder gemahlen (0906) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zimtpulver bleibt die Zolltarifnummer 0906.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zimtpulver (0906) ≠ Gewürzmischungen, gemahlen (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zimtpulver bleibt die Zolltarifnummer 0906.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zimtpulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE1564/17-1 | Gemahlener Zimt in einer Dose als Gewürz für die Küche. | 0906.20.00.00.0 |
| DEBTI34109/21-23 | Gemahlener Zimt als Einzelgewürz in einer Verkaufspackung. | 0906.20.00.00.0 |
| DE10662/10-1 | Fein gemahlener Zimt in einem Beutel für den Lebensmitteleinzelhandel. | 0906.20.00.00.0 |
| DE5439/13-1 | Gemahlener Zimt in einer Tube als Gewürz. | 0906.20.00.00.0 |
| DEBTI43054/20-1 | Gemahlener Zimt (Ceylon) verpackt für den Verkauf an Endverbraucher. | 0906.20.00.00.0 |
| DEBTI51383/19-1 | Zimtpulver aus Cassia-Zimt in einer wiederverschließbaren Verpackung. | 0906.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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